Antrag 250/I/2025 Who let the dogs out? – Hundeführerschein für Berlin

Die SPD Fraktion Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat werden aufgefordert das Berliner Hundegesetz so anzupassen, dass ein Sachkundenachweis zur Hundehaltung in Berlin, der sogenannte Hundeführerschein, allgemein verpflichtend wird. Der Hundeführerschein stärkt die Prävention vor Beißattacken und bringt gleichzeitig mehr Tierschutz und Aufklärung.

 

Der Sachkundenachweis soll bei der Anmeldung des Hundes im Berliner Hunderegister überprüft werden. Bereits beim Verkauf von Hunden soll durch die Händlerinnen und Händler die Vorlage eines Sachkundenachweises gefordert werden. Dazu soll eine Übergangsfrist von 2 Jahren gewährleisten, dass Halterinnen und Halter, die nachweislich bereits über die notwendige Sachkenntnis verfügen, den Nachweis nachtragen lassen können, ohne eine erneute Prüfung ablegen zu müssen. Um Verbraucherinnen und Verbraucher über diese Regelungen aufzuklären, soll das Land eine Informationskampagne erstellen.

 

Zusätzlich soll ein Katalog an Mindestanforderungen erarbeitet werden, welche Prüferinnen und Prüfer zum Sachkundenachweis erfüllen müssen. Bei der Erarbeitung sollen die Berliner Veterinärämter miteinbezogen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD Fraktion Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat werden aufgefordert das Berliner Hundegesetz so anzupassen, dass ein Sachkundenachweis zur Hundehaltung in Berlin, der sogenannte Hundeführerschein, allgemein verpflichtend wird. Der Hundeführerschein stärkt die Prävention vor Beißattacken und bringt gleichzeitig mehr Tierschutz und Aufklärung.

 

Der Sachkundenachweis soll bei der Anmeldung des Hundes im Berliner Hunderegister überprüft werden. Bereits beim Verkauf von Hunden soll durch die Händlerinnen und Händler die Vorlage eines Sachkundenachweises gefordert werden. Es ist sicherzustellen, dass für Hundehalterinnen und Hundehalter, die seit mehreren Jahren beanstandungsfrei einen Hund halten, keine verpflichtende Sachkundeprüfung eingeführt wird. Dazu soll eine Übergangsfrist von 2 Jahren gewährleisten, dass Halterinnen und Halter, die nachweislich bereits über die notwendige Sachkenntnis verfügen, den Nachweis nachtragen lassen können, ohne eine erneute Prüfung ablegen zu müssen. Um Verbraucherinnen und Verbraucher über diese Regelungen aufzuklären, soll das Land eine Informationskampagne erstellen.

 

Zusätzlich soll ein Katalog an Mindestanforderungen erarbeitet werden, welche Prüferinnen und Prüfer zum Sachkundenachweis erfüllen müssen. Bei der Erarbeitung sollen die Berliner Veterinärämter miteinbezogen werden.