Die Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand vor Ort. Das muss im Grundgesetz verankert werden. Die SPD Bundestagsfraktion muss sich dafür einsetzen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
Die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und der Bundesregierung sollen dafür sorgen, dass die Wasserversorgung in die öffentliche Hand kommt und bleibt.
PDF: