Antrag 50/II/2018
Wasserversorgung in die öffentliche Hand
AntragstellerInnen:
Abt. 04/76 Rund um den Karl-August-Platz
Der/Die Landesvorstand möge beschließen:
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Parteivorstand möge beschließen:
Die Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand vor Ort. Das muss im Grundgesetz verankert werden. Die SPD Bundestagsfraktion muss sich dafür einsetzen.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 49/II/2018 (Konsens)
This Antrag was published on Samstag, 13. Oktober 2018 at 23:05.