Antrag 50/II/2018 Wasserversorgung in die öffentliche Hand

Status:
Erledigt

Die Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand vor Ort. Das muss im Grundgesetz verankert werden. Die SPD Bundestagsfraktion muss sich dafür einsetzen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 49/II/2018 (Konsens)