Antrag 183/II/2018 Vorrang für Fußgänger auf gemeinsam mit Radfahrern zu nutzenden Wegen

Status:
Nicht abgestimmt

Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin und die Sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Ergänzung von § 2 Abs. 4, Satz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) einzusetzen, und zwar dahingehend, dass Satz 3 („Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden“) entsprechend den Ausführungen in Satz 5 ergänzt wird durch „soweit Fußgänger und Fortbewegungsmittel entsprechend § 24 (1) StVO nicht behindert werden“.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: FA I - Internationale Politik, Frieden und Entwicklung, FA XI - Mobilität (Konsens)