und Befreiung von der Zuzahlungspflicht für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene solange sie Kindergeld beziehen
Wir fordern die SPD Berlin, die Bundes-SPD und die SPD-Mitglieder des Deutschen Bundestages dazu auf, mit einer Gesetzesänderung zu erwirken, dass die Kosten für ärztlich verordnete nicht rezeptpflichtige Medikamente für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren wieder voll durch die Krankenkassen erstattet werden. Dies ist ein Beitrag zur gesundheitlichen Gleichbehandlung von Kindern aus finanziell schlechter gestellten Familien. Darüber hinaus fordern wir dazu auf, die Zuzahlung für Medikamente für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene so lange auszusetzen, wie sie sich im Kindergeldbezug befinden, d.h. in der Regel bis 25 – 27 Jahren, sofern sie in Ausbildung oder Studium sind und kein sozialversicherungspflichtiges eigenes Einkommen besitzen. Auch diese Maßnahme sichert einen gleichen Zugang aller zur notwendigen medizinischen Versorgung incl. Hilfs- und Heilmitteln wie z.B. Brillen oder Einlagen.
Die Leistungen sollen aus Steuermitteln durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses refinanziert werden.
und Befreiung von der Zuzahlungspflicht für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene solange sie Kindergeld beziehen
Wir fordern die SPD Berlin, die Bundes-SPD und die SPD-Mitglieder des Deutschen Bundestages dazu auf, mit einer Gesetzesänderung zu erwirken, dass die Kosten für ärztlich verordnete nicht rezeptpflichtige Medikamente für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren wieder voll durch die Krankenkassen erstattet werden. Dies ist ein Beitrag zur gesundheitlichen Gleichbehandlung von Kindern aus finanziell schlechter gestellten Familien. Darüber hinaus fordern wir dazu auf, die Zuzahlung für Medikamente für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene so lange auszusetzen, wie sie sich im Kindergeldbezug befinden, d.h. in der Regel bis 25 – 27 Jahren, sofern sie in Ausbildung oder Studium sind und kein sozialversicherungspflichtiges eigenes Einkommen besitzen. Auch diese Maßnahme sichert einen gleichen Zugang aller zur notwendigen medizinischen Versorgung incl. Hilfs- und Heilmitteln wie z.B. Brillen oder Einlagen.
Die Leistungen sollen aus Steuermitteln durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses refinanziert werden.