Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses dazu auf, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die Berliner Senats- und Bezirksverwaltungen sowie die landeseigenen Unternehmen zu befähigen, die gesetzlich festgeschriebenen Maßnahmen zur Klimawende zügig und effizient zu operationalisieren.
- Zentrale Beschaffung – landesweite Vergabebündel für klimagerechte Beschaffung
- Aufbau einer zentralen Beschaffungsstelle des Landes und der Bezirke (Sammelbestellverfahren / Landesbeschaffungsstelle) für alle Senatsverwaltungen und Bezirke für den Einkauf von klimawirksamen Gütern und klimasensitiven Dienstleistungen (kann und sollte auch auf andere Güter und Dienstleistungen erweitert werden).
- Einführung verbindlicher Nachhaltigkeits- und CO₂-Kriterien in allen Vergabeverfahren (Lebenszyklusbetrachtung, Sozialkriterien, faire Arbeitsbedingungen, globale Nachhaltigkeitsziele (SDGs)).
- Mehr Autonomie für Bezirke bei Zielen, mehr Verantwortung für Umsetzung
- Einführung eines Rahmens für klimarelevante Zielvorgaben auf Landesebene (z. B. Emissionsrahmen, Flächenziele für Grün/Versickerung, Mobilitätsziele), innerhalb dessen die Bezirke eigenverantwortliche, auf lokale Verhältnisse zugeschnittene Maßnahmen planen und priorisieren, da die Bezirke teils stark unterschiedlichen Herausforderungen gegenüberstehen.
- Bereitstellung eines flexiblen Klimafonds auf Landesebene mit einer klaren Komponente für benachteiligte und stark versiegelte Bezirke (soziale Ausgleichsregelungen).
- Vergabe von Fördermitteln entbürokratisieren, beschleunigen und sicherstellen, dass Geld von der Landes- an die Bezirksebene ohne die Beteiligung externer und teurer Dienstleister (wie etwa bei BENE 2) weitergegeben wird.
- Organisation: Lösungen vor Prozesse — Fehlerkultur und Delegation
- Kulturelle Neuausrichtung hin zu einer Fehlertoleranz, die Pilotieren, Experimentieren und schnelles Lernen für Verwaltungsmitarbeitende ermöglicht.
- Führungskräfteverantwortung: Führungskräfte werden verpflichtet, für innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu sorgen, die Teams Fehler machen und daraus lernen zu lassen (Führungskräfte-Trainings, Schutz bei berechtigten Versuchen, keine pauschalen Sanktionen).
- Delegation von Entscheidungsbefugnissen an Mitarbeitende und Projektteams unter klaren Verantwortlichkeitsregeln.
- Arbeitsformen: flexibles Arbeiten zur Stärkung der Attraktivität und Handlungsfähigkeit
- Ausbau von Homeoffice-Angeboten und mobilem Arbeiten, Ergebnisorientierung statt Präsenzkultur.
- Investitionen in digitale Arbeits- und Kollaborationstools und strukturierte Fortbildungsprogramme.
- Aufbrechen von Silos – bereichsübergreifende Teams und Reallabor-Ansätze
- Einrichtung fachübergreifender Projektteams (z. B. Klimaanpassung, Mobilität, Stadtgrün), die ressortübergreifend befugt sind, Maßnahmen zu planen und umzusetzen.
- Ausbau von Reallaboren/Experimentierparzellen in Bezirken in Kooperation mit Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft.
- Verbindliche Beteiligung der Zivilgesellschaft
- Einführung verbindlicher Beteiligungsstandards für klimagerechte Projekte (inkl. frühzeitige Information, Community Benefit Agreements, Beteiligungsbudgets).
- Stärkung von Nachbarschaftsaktivitiäten und Unterstützung lokaler Initiativen, insbesondere in sozial benachteiligten Gebieten.
- Paris als Vorbild nutzen – Benchmarking und Übernahme erfolgreicher Maßnahmen
- Analyse und Übernahme praxistauglicher Maßnahmen aus Paris (z. B. großflächige Verkehrsberuhigung, Schaffung von Grünachsen, Ausweitung des Radnetzes, wassersensible Stadtplanung), angepasst an Berliner Rahmenbedingungen und soziale Anforderungen.
- Einrichtung eines „Stadtvergleichs Klima & Mobilität“ mit jährlichem Bericht.
- Gesetzliche Verankerung
- Das neue Landesorganisationsgesetz (LOG) und begleitende Erlasse müssen:
- die zentrale Beschaffungskompetenz des Landes für bestimmte Leistungsbereiche rechtssicher verankern;
- die Pflicht zur Berücksichtigung klimapolitischer Ziele in Verwaltungsentscheidungen festschreiben;
- die Mitwirkung der Bezirke bei der Zieldefinition und deren Gestaltungsfreiheit sichern.
- Das neue Landesorganisationsgesetz (LOG) und begleitende Erlasse müssen:
- Ressourcen, Personal und Controlling
- Sofortiger Aufbau einer ressortübergreifenden Personaloffensive für Klimaschutz- und anpassungsaufgaben (Klimateams in Bezirken, Personal für zentrale Beschaffung (kann ggf. aus dem bestehenden Personal der Senatsverwaltungen und Bezirke zusammengezogen werden), Projektmanager für Reallabore).
- Einführung eines klaren Controllingsystems mit Kennzahlen für Umsetzung, Wirkung und sozialer Verträglichkeit.
- Monitoring, Evaluation und Transparenz
- Jährlicher Bericht des Senats an das Abgeordnetenhaus zur Verwaltungsreform, mit besonderem Augenmerk auf Klimawende, sozialer Wirkung und Verwaltungsleistung.
- Offene Datenplattform mit Umsetzungsstand, Budgets, CO₂-Einsparungen und Beteiligungsprozessen (siehe hierzu das Klimadashboard, welches Friedrichshain-Kreuzberg in Zusammenarbeit mit dem CityLab erstellt hat).
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
PDF:
