Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich für die Gleichstellung der im Mutterschutz sich befindenden Arbeitnehmerinnen mit einem befristeten Arbeitsvertrag im Vergleich zu den im Mutterschutz sich befindenden Arbeitnehmerinnen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag einzusetzen.
Wir fordern, dass die Befristung im Falle einer Schwangerschaft bis zum Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt bzw. in Anlehnung an den § 17 MuSchuG zu verlängern ist, damit der Frau keine finanziellen und rechtlichen Nachteile entstehen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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