Antrag 32/II/2014 Verkauf der BimA-Wohnungen zum Verkehrswert an Kommunen und deren städtische Wohnungsbaugesellschaften ermöglichen

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion und sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für eine Änderung der Verkaufsbedingungen der Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilien (BimA) zügig einzusetzen.

 

Wir fordern die Bundesregierung auf, anstehende Wohnungsverkäufe in Berlin solange auszusetzen bis das Angebot des Landes Berlins bzw. der städtischen Wohnungsbaugesellschaften zum Ankauf der Wohnungen vorliegt.

 

Die aktuelle Geschäftspolitik der BimA wird durch die Berliner SPD verurteilt. Während in Bonn derzeit so gut wie keine Wohnungsverkäufe erfolgen, obwohl die Anzahl der Bundesbeschäftigten sinkt, wird in Berlin aufgrund hoher Immobilienpreise und steigender Mietpreise verkauft. Dies obwohl die Anzahl der Bundesbeschäftigten in Berlin zunimmt. Die Zahl der Bundesbediensteten in Berlin hat sich von rund 25.000 im Jahr 1999 auf rund 32.000 im Jahr 2013 erhöht. In Bonn dagegen ist sie um mehrere tausend gesunken. Der Bund kommt seiner Verantwortung im Bereich der Wohnungs- und Mietenpolitik trotz geplanter Mietenbremse nicht nach. Der Bund will große Quartiere im Berliner Stadtgebiet wie die Cité Foch in Reinickendorf, die Siedlung in der Kafkastraße in Kladow und die Siedlung an der Themsestraße im Wedding bis 2017 verkaufen.

 

Wir begrüßen daher die Initiative des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt Michael Müller sich der Bundesratsinitiative der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu den Regelungen der BimA -Wohnungsverkäufe als Land Berlin anzuschließen zu wollen. Nur mit einem durch das Land Berlin bzw. den städtischen Wohnungsbaugesellschaften auszuübenden Vorkaufsrecht kann diese Fehlentwicklung gestoppt werden. Zwingende Voraussetzung hierfür ist die Änderung der Verkaufsvorschriften der BimA bei Wohnungsverkäufen. Städtische Wohnungsbaugesellschaften müssen im Auftrag des Landes zum von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelten Verkehrswert kaufen können.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Die SPD-Bundestagsfraktion und im Besonderen die Berliner SPD-Landesgruppe haben sich seit Beginn der Wahlperiode für eine veränderte Liegenschaftspolitik des Bundes eingesetzt. Dies mündete in einem Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion, das die Grundlage für die Verhandlungen mit den Unionsparteien darstellte. http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/positionspapier_liegenschaftspolitik.pdf   Im Folgenden rückten die BImA und das Bundesfinanzministerium von der Praxis des Verkaufs zum Höchstpreis ab und stimmte den Verhandlungen mit dem Land Berlin über den fast kompletten Wohnbestand zu. Auch im Bereich der verbilligten Abgabe von Konversionsliegenschaften konnte sich die SPD-Bundestagsfraktion gegenüber dem Koalitionspartner durchsetzen.   Mit der Forderung, beim Verkauf das Ertragswertverfahren auf Basis von bezahlbaren Mieten zur Wertermittlung zu verwenden, konnten wir uns als SPD-Bundestagsfraktion leider nicht durchsetzen.   Wir werden eine regelmäßige Prüfung vornehmen, ob unsere städtebaulichen und sozialen Ziele durch die Vergabepraxis der BImA erreicht werden (Bereitstellung, Nutzung).