Wohnen ist in jeder Form – Hauptmiete/Untermiete/Zeitmiete/Eigentum – bei Alleinerziehenden unter besonderen Schutz zu stellen, damit deren Kinder nicht obdachlos werden und aus ihren Elternhäusern entnommen werden können. Das bedeutet auch die gesetzliche Aussetzung der Sanktionierung nach SGB II für Alleinerziehende.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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