Antrag 11/II/2014 Verdachtskündigung abschaffen

der Situation entgegenzuwirken, dass sogenannte Verdachtskündigungen durch Arbeitgeber an der Tagesordnung sind. Zu diesem Zweck wird der Gesetzgeber, insbesondere die SPD-Bundestagsfraktion, aufgefordert, § 626 Abs. 1 BGB zu ändern, dass Verdachtskündigungen abgeschafft werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Die SPD-Bundestagsfraktion tritt für gute und sichere Arbeit und faire Arbeitsbedingungen ein. Die SPD-Bundestagsfraktion will wieder Ordnung und Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt herstellen und verhindern, dass Normalarbeitsplätze weiterhin durch den missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und -nehmern sowie Werkvertragsnehmerinnen und -nehmern gefährdet werden. Seit einigen Jahren nutzen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Leiharbeit und Werkverträge dafür, um Lohndumping zu betreiben und Belegschaften zu spalten. Durch diese Methode sind Beschäftigte zweiter und dritter Klasse entstanden: Sie erhalten meistens weniger Lohn, haben schlechtere Arbeitsbedingungen und weniger Rechte, zum Beispiel bei Kündigungsschutz, Mitbestimmung und Arbeitssicherheit.   Eine neue Regelung zur Abschaffung der Verdachtskündigung ließ sich gegen den Widerstand von CDU/CSU nicht durchsetzen.