Antrag 245/I/2025 Verbreitung von Vergewaltigungsvideos: Schluss mit der Straflosigkeit!

Triggerwarnung: Sexualisierte Gewalt

 

Sexualisierte Gewalt ist eine der schwerwiegendsten Formen von Machtmissbrauch und Unterdrückung in unserer Gesellschaft. Trotzdem weist die deutsche Gesetzeslage gravierende Lücken auf, wenn es um den Umgang mit Vergewaltigungsvideos von Erwachsenen geht. Nach derzeitiger Rechtslage wird nur die Verbreitung und Erwerb durch § 184a StGB bestraft; dies ist nicht ausreichend. Der §184a StGB stellt zum einen den Besitz von Vergewaltigungsvideos nicht unter Strafe und erfasst keine Videos, in denen die Opfer vorher betäubt wurden. Zum anderen werden auch einvernehmliche, auf Video festgehaltene Handlungen wie z.B. BDSM-Praktiken erfasst, wodurch dies mit Vergewaltigungen auf eine Stufe gestellt werden. Dies stellt einen unhaltbaren Zustand dar, der einen erneuten Angriff auf die Würde der Opfer ermöglicht.

 

Recherchen des NDR in Zusammenarbeit mit STRG_F haben 2024 ein erschütterndes Netzwerk aufgedeckt, in dem über den Messenger-Dienst Telegram Anleitungen zur Betäubung und Vergewaltigung von Frauen geteilt werden. Die Täter dokumentieren ihre Taten in Form von Videos und Fotos und verbreiten diese untereinander. Diese Inhalte sind nicht nur Ausdruck abscheulicher Gewalt, sondern auch ein Instrument zur weiteren Erniedrigung der Opfer. Das Bundesjustizministerium hat auf Anfrage bestätigt, dass es keine Pläne gibt, diese Gesetzeslücke zu schließen. Das ist ein Versäumnis, das wir nicht hinnehmen dürfen.

 

Der Fall Gisèle Pelicot hat international gezeigt, wie wichtig es ist, die Scham und Schuld von den Opfern auf die Täter zu verlagern. Pelicot wurde jahrelang von ihrem Ehemann betäubt und systematisch missbraucht, während er die Taten dokumentierte und mit anderen Männern teilte. Ihre öffentliche Forderung nach Gerechtigkeit und Transparenz hat eine Debatte über sexualisierte Gewalt entfacht und verdeutlicht, wie dringend ein umfassender rechtlicher Schutz für Betroffene notwendig ist.

 

Die derzeitige Gesetzgebung erlaubt es Tätern, durch die Verbreitung solcher Videos weiter Macht über ihre Opfer auszuüben. Dies widerspricht den Grundsätzen des Opferschutzes und der Menschenwürde. Ein effektiver Schutz vor sexualisierter Gewalt darf nicht an Altersgrenzen oder rechtlichen Grauzonen scheitern. Der Opferschutz muss dabei oberste Priorität haben, sowohl durch die schnelle Beweissicherung als auch durch die nachhaltige Löschung dieser Inhalte aus dem Internet.

 

Gleichzeitig müssen Strafverfolgungsbehörden gestärkt werden, um Sexualdelikte konsequent verfolgen zu können. Dies schließt eine bessere Ausstattung, die Aufstockung des Personals und spezialisierte Schulungen für Kriminal- und Polizeibeamt*innen ein, um den Herausforderungen digitaler Beweissicherung gerecht zu werden.

 

Wir fordern daher:

  • Die explizite Kriminalisierung des Besitzes und eine Verschärfung der Regelungen zum Erwerb und zur Verbreitung, Erwerbs und der Verbreitung von Vergewaltigungsvideos erwachsener Personen im Strafgesetzbuch.
  • Eine gesetzliche Klarstellung, dass auch die Speicherung solcher Inhalte auf digitalen Plattformen oder Geräten strafbar ist. Die Straflosigkeit des Besitzes solcher Inhalte zum Zwecke der Beweissicherung für die Strafverfolgung muss sichergestellt werden
  • Eine verpflichtende Meldepflicht für Plattformbetreiber*innen bei Verdacht auf das Vorhandensein solcher Inhalte sowie hohe Strafen bei Nichtbefolgung dieser Pflicht.
  • Die nachhaltige Löschung solcher Videos aus dem Internet nach einer schnellen Beweissicherung durch Strafverfolgungsbehörden.
  • Den Ausbau und die Stärkung von Strafverfolgungsbehörden, die Sexualdelikte verfolgen, durch bessere Ressourcen und spezialisierte Schulungen.

 

Sexualisierte Gewalt darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben, weder in der physischen Welt noch in digitalen Räumen, die ebenfalls Teil unserer Realität sind.! Es ist unsere Verantwortung als Sozialdemokrat*innen, für eine Gesetzgebung einzutreten, die Täter konsequent zur Rechenschaft zieht und Opfer schützt.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)