Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für die Schaffung und Förderung einer weiteren unabhängigen Beratungsstelle für Ratsuchende mit ausländischen Berufsabschlüssen zum und durch das Anerkennungsverfahren einzusetzen. Insbesondere soll der §19 Absatz 4 des Landesgesetzes über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen soll gestrichen werden. Land Berlin muss den Rechtsanspruch zur Beratung im Anerkennungsverfahren durch Regelangebote sicherstellen.
Für den erforderlichen Finanzierungsbedarf für die Schaffung und Aufrechterhaltung soll im Landeshaushalt 2019/20 Vorsorge getroffen werden, so dass eine entsprechende Stelle ausgestattet werden kann.
Die Zielsetzung soll sein, unabhängige und vertrauliche Fachberatung, Informationen zu Ablauf, Kosten und Dauer des Verfahrens, Unterstützung bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und Empfehlungen zum Referenzberuf, Verweis an die zuständige Stelle im Anerkennungsverfahren, Beratung zu Qualifizierungsmöglichkeiten zur Erlangung der beruflichen Anerkennung, Unterstützung bei der Recherche zu Ausgleichsmaßnahmen bei Teilanerkennungen, Unterstützung bei der Suche nach weiterführenden Beratungsangeboten, falls eine Anerkennung nicht in Betracht kommt sowie Beratung in mehreren Sprachen durch einen unabhängigen Träger zu gewährleisten.