Antrag 98/I/2025 Umstellung des Leistbarkeitsversprechens auf die Bruttokaltmiete

Der Berliner Senat sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, das Leistbarkeitsversprechen der landeseigenen Wohnungsunternehmen in der neuen Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ mit dem Senat so anzupassen, dass die maximale Mietbelastung von 27 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nicht mehr auf die Nettokaltmiete, sondern auf die Bruttokaltmiete bezogen wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Leitantrag (Konsens)