Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senates und Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, zusammen mit der bevorstehenden Novellierung der Berliner Bauordnung parallel auch die Krankenhausverordnung einer Novellierung zu unterziehen. Dies soll insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer behindertengerechten baulichen und technischen Ausstattung der Krankenhausgebäude erfolgen, die die Anforderungen des Handbuches „Berlin – Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ enthält und damit auch die Belange der Gruppen der Sehbeeinträchtigten und Gehörlosen umfassend berücksichtigt. Die Berliner Behindertenverbände sind in die Novellierung mit einzubeziehen. Die novellierte Fassung der Krankenhausverordnung soll zeitnah mit der novellierten Berliner Bauordnung in Kraft treten. Krankenhäuser mit Landesbeteiligung sollen dabei eine Vorreiterrolle einnehmen.