Antrag 208/I/2020 Treibhausgasemissions- Kennzeichnung von Lebensmitteln

Status:
Annahme

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion, sowie die SPD Minister*innen der Bundesregierung werden aufgefordert sich für eine CO2 – Kennzeichnung auf Lebensmitteln einzusetzen, aus der deutlich wird wieviel CO2 für den Anbau, die Produktion, die Verarbeitung, die Lagerung, die Zubereitung und den Lieferweg entstanden sind. Damit soll bei den Konsument*innen ein Bewusstsein für die CO2 – Belastung des jeweiligen Produktes geschaffen werden und ihnen die Möglichkeit gegeben werden sich für weniger belastete Produkte zu entscheiden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion, sowie die SPD Minister*innen der Bundesregierung werden aufgefordert sich für eine CO2 – Kennzeichnung auf Lebensmitteln einzusetzen, aus der deutlich wird wieviel CO2 für den Anbau, die Produktion, die Verarbeitung, die Lagerung, die Zubereitung und den Lieferweg entstanden sind. Damit soll bei den Konsument*innen ein Bewusstsein für die CO2 – Belastung des jeweiligen Produktes geschaffen werden und ihnen die Möglichkeit gegeben werden sich für weniger belastete Produkte zu entscheiden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2022: mmer mehr Verbraucher:innen wollen gesunde und nachhaltige Lebensmittel konsumieren, die umweltschonend und unter fairen Arbeitsbedingungen erzeugt worden sind. Das stärkt die Nachfrage nach regional und saisonal produzierten Lebensmitteln mit möglichst geringem Verarbeitungsgrad. Wir setzen auf verlässliche Kennzeichnung, denn Verbraucher:innen haben ein Recht darauf zu wissen, wo ihre Produkte herkommen, wie sie erzeugt wurden und was sie beinhalten.

Neben einer EU-weit verpflichtenden Nutriscore-Regelung fordern wir für die zentralen Nachhaltigkeitsdimensionen (Gesundheit, Umwelt, Soziales, Tierwohl) die Entwicklung von verbindlichen staatlichen, interpretativen Labels, die Klarheit und Verlässlichkeit für Verbraucher:innen schaffen und dem unüberschaubaren Durcheinander an freiwilligen und von den Anbietern selbst kreierten Auslobungen entgegenwirken. Hierbei möchten wir bereits erfolgreich etablierte Umweltzeichen einbeziehen. Alle Siegel sind in einem verständlichen und leicht erkennbaren Dachlabel zusammenzufassen.

Ob allerdings eine zusätzliche Ausweisung von quantifizierten Umweltinformationen sinnvoll ist, kann auf der Grundlage grundsätzlicher Überlegungen und den Erfahrungen aus der Analyse der sehr unterschiedlichen Fallbeispiele zusammenfassend verneint werden. Der zusätzliche informatorische Nutzen wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, der vor allem durch die Erstellung von mit Stakeholdern abgestimmten produktbezogenen Bilanzierungsregeln und durch die erforderliche kontinuierlichen Beobachtung des Marktgeschehens bestimmt ist, um Referenzprodukte und Benchmarks berechnen zu können.

Beschluss des BPT 2021: abgelehnt
Überweisungs-PDF: