Antrag 59/II/2018 Transparenz auf dem Immobilienmarkt herstellen – Offenes Immobilienregister einführen

Status:
Erledigt

Wir fordern ein Gesetz, welches ein transparentes Immobilienregister für Deutschland schafft. Das Register soll sowohl die juristischen als auch die wirtschaftlichen Eigentümer*innen aller Immobilien in Deutschland enthalten. Das Register soll öffentlich, kostenfrei und online zugänglich sein. Privatpersonen müssen unterscheidbar, aber ihre personenbezogenen Daten nur mit berechtigtem Interesse zugänglich sein. Für Kapital- und Personengesellschaften sowie Stiftungen muss hingegen die volle Transparenz gelten.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme der Neufassung der AK 60.1/II/2018 (Konsens)