Antrag 107/II/2014 Tierschutz: Lebensbedingungen für Pferde auch in Berlin gesetzlich festlegen

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, eine Berliner Gesetzesinitiative zur Verbesserung der Haltungsbedingungen für Pferde einzubringen, die unter anderem:

 

  1. die tierschutzrechtlichen Vorgaben für den Mindest-Freilauf der Tiere gesetzlich festgelegt
  2. die Mindest-Größe der Pferdeboxen festschreibt
  3. die Einzelhaltung von Pferden untersagt
  4. die notwendigen fachlichen Qualifikationen der Tierbetreuerinnen vorschreibt
  5. die Unterscheidung zwischen gewerblichen Tierhalterinnen und sog. Pensionsbetrieben aufhebt
  6. die Mindest-Intervalle der tierärztlichen Betreuung vorschreibt
  7. und die ein generelles Verbot der Ständerhaltung darstellt.

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Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Nach unserer Kenntnis gibt es keine Ständerhaltung in Berlin. Für Berliner Reiterinnen und Reiter hat das Land Brandenburg als Pferdestandort ohnehin eine weitaus größere Bedeutung als die Standorte in Berlin. Die Frage der Pferdekutschen in Berlins Innenstadt geben uns jedoch Anlass, ein Konzept des Senats zu fordern, das den Tierschutz in diesem Zusammenhang stärker berücksichtigt. Der Antrag befindet sich derzeit (Stand März 2016) noch in der Abstimmung.