Antrag 18/I/2016 Tarifflucht bei Ausgründungen aus öffentlichen Betrieben verhindern

Status:
Überweisung

Die Berliner SPD sieht sich als Garant für eine umfassende Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand. Daher werden wir weiterhin dafür kämpfen, dass Privatisierungen vermieden werden und Maßnahmen zur Rekommunalisierung zuvor bereits privatisierter Landesbetriebe konsequent verfolgt werden.

 

Darüber hinaus werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie die Mitglieder der SPD-Abgeordnetenhausfraktion aufgefordert, bei Ausgründungen aus oder dem Verkauf von Betrieben in Landeseigentum oder mit mehrheitlicher Landesbeteiligung die Rechte und Ansprüche der ArbeitnehmerInnen durch geeignete und rechtlich bindende Vereinbarungen zu sichern. Insbesondere ist eine mögliche Tarifflucht sowie generelle Verschlechterungen betrieblicher Entgelte, sonstiger Leistungen und vertraglicher Arbeitsbedingungen gegenüber der ArbeitnehmerInnenschaft zwingend zu verhindern.

 

Hierzu müssen entsprechend verbindliche und nach Möglichkeit langfristige Vertragsbedingungen im Vorfeld einer Ausgründungs- oder Verkaufsmaßnahme mit den jeweiligen VertragspartnerInnen vereinbart werden. Dies muss sowohl für bestehende Arbeitsverhältnisse als auch für spätere Neueinstellungen gelten. Da Ausgründungen häufig im Anschluss an Privatisierungen folgen, sollten Überlegungen zu geeigneten Regelungen bereits vor einer solchen stattfinden, auch, da die öffentliche Hand hier noch die größten Einflussmöglichkeiten hat.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Steuerungsgruppe Wahlprogramm (Konsens)
Stellungnahme(n):
Intention des Antrags im WP enthalten, siehe Absatz Seite 16: Wir lehnen Ausgründungen aus öffentlichen Betrieben zum Zwecke der Tarifflucht und des Lohndumpings ab und werden keine weiteren zulassen. Dort, wo sie zu solchen Zwecken stattgefunden haben, setzen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns für eine Rückführung ein. Wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter aus ihren regulären Beschäftigungsverhältnissen ausscheiden, sollten ihre Stellen mit regulären Beschäftigungsverhältnissen nachbesetzt werden.