Das BAföG unterstützt aktuell Student*innen und Schüler*innen bei ihrer Ausbildung. Student*innen erhalten BAföG, wenn das Einkommen ihrer Erziehungsberechtigten nicht ausreicht, um die Ausbildung der Kinder zu finanzieren. Im BAföG enthalten sind Finanzmittel fürs Wohnen (Wohnpauschale) und für den allgemeinen Lebensunterhalt (Grundbedarf). Die Wohnpauschale lag zum Wintersemester 2024/2025 bei 380€ – ein Betrag, mit dem es im Berliner Wohnungsmarkt nahezu unmöglich ist, eine angemessene Wohnsituation zu finden. Der Vorstoß der Jusos, eine WG-Zimmer-Garantie für maximal 400€ einzuführen, ist dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, den wir hier erneut unterstreichen möchten.
Darüber hinaus schockierend ist jedoch, dass die BAföG-Wohnpauschale in den meisten Fällen nicht mal reicht, um sich designiert studentisches Wohnen in einem der durch das Studierendenwerk Berlin betreuten Wohnheime zu leisten.
Die Aufgabe von Wohnheimen des Studierendenwerks sollte es sein, eine angemessene Wohnsituation zu angemessenen für Berliner Student*innen bereitzustellen. Studentisches wohnen muss wenigstens in Wohnheimen innerhalb des politisch gesetzten Finanzrahmens möglich sein.
Wir fordern daher:
- Studierendenwerke dürfen für Wohnheimplätze pro Person maximal die BAföGWohnpauschale berechnen
- Die verringerte Wohnheimsmiete darf nicht durch Erhöhungen des Semesterbeitrags oder anderer studentischer Abgaben gegenfinanziert werden
- Kosten, die über der BAföG-Wohnpauschale liegen, müssen durch Landes- oder Bundesmittel ausgeglichen werden, um den finanziellen Druck auf die Studierendenwerke zu reduzieren Darüber hinaus muss die BAFöG-Wohnpauschale automatisch im Verhältnis der durchschnittlichen allgemeinen Wohnkosten steigen
Gleichzeitig reicht es natürlich nicht aus, lediglich bestehende Angebote zu vergünstigen. Wir unterstreichen demnach unsere Forderung, die Wohnheimkapazitäten in Berlin drastisch zu erhöhen.