Ortsvereine müssen regelmäßig (mind. alle 8 Wochen) parteioffen tagen. Diese Sitzungen müssen allen Parteimitgliedern offen stehen. Parteimitglieder haben so auch Gelegenheit, andere Gliederungen kennenzulernen. Alle Parteisitzungen (ab dem Ortsverein aufwärts) werden mit Start- und Endzeit parteiöffentlich angekündigt und dementsprechend geplant. Dies ermöglicht es auch viel beschäftigten Menschen, Sitzungen in ihren Alltag einzuplanen und erhöht damit die Bereitschaft zu Parteiengagement.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 01/II/2018 (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
- LPT II/2017: Überweisung an die durch den Landesvorstand zu bildende Organisationspolitische Kommission
- Im Antrag 01/II/2018 befasst im Kapitel 2. Mitglieder – b. Vereinbarkeit von Beruf, Familie und politisches Ehrenamt