Antrag 68/II/2018 Solidarität mit Mieter*innen, Wohnfrage entschieden sozialdemokratisch beantworten

Status:
Erledigt

In Neukölln, Berlin und vielen anderen Städten der Bundesrepublik stellt sich die Wohnfrage als eine der entscheidenden sozialen Fragen unserer Zeit.

Wir erklären uns daher solidarisch mit allen, die in Sorge sind, es sich bald nicht mehr leisten zu können, angemessenen Wohnraum zu finden, von Verdrängung bedroht sind und insbesondere denjenigen, die aktuell schon vom Wohnungsmarkt ausgeschlossen werden. Wir unterstützen jede Initiative innerhalb und außerhalb der SPD, die sich diesem Thema in gebührender Weise widmet.

Das gesamte Spektrum gesellschaftlicher Diskriminierung spiegelt sich in der Verteilung des Zugangs zu angemessenem Wohnraum wider. So hat Mensch beispielsweise ohne hohes Einkommen und einen festen, unbefristeten Arbeitsplatz am privatisierten und von Profitinteressen dominierten Wohnungsmarkt schlechte Karten. Im Hamburger Grundsatzprogramm der SPD heißt es „Wohnraum darf nicht zum Spekulationsobjekt werden“. Leider ist es uns als SPD nicht gelungen, das zu verhindern.
Hinzu kommt, dass sich bspw. unter den 250.000 im Jahr 2014 fertiggestellten Wohnungen nur knapp 50.000 Mietwohnungen befanden, von denen wiederum lediglich 12.500 Wohnungen im Rahmen von Förderprogrammen zu günstigeren Mietpreisen angeboten wurden. Das sind gerade einmal fünf Prozent des gesamten Neubauvolumens und damit viel zu wenige. Deswegen ist es jetzt unsere Verantwortung, entschieden gegenzusteuern und Wohnen als öffentliche Daseinsvorsorge, gemeinwohlorientiert voranzutreiben. Einfach mehr zu bauen genügt nicht, es muss auch das Richtige gebaut werden und die Profitlogik zurückgedrängt werden.

 

Wir fordern daher u.a. die an der tatsächlichen Zusammensetzung der Bevölkerung orientierte Festsetzung der Sozialwohnungsquote und die Korrektur der 1994 durch die damalige Bundesregierung abgeschaffte Wohngemeinnützigkeit durch die Einführung einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit (NWG). Ziel ist die dauerhafte Sicherung und stetig Zunahme von gemeinwohlorientierten Wohnungen. Der Status der Wohnungsgemeinnützigkeit soll dabei grundsätzlich allen Akteur*innen der Wohnungswirtschaft offenstehen, wenn sie sich verpflichten, die folgenden fünf Prinzipien dauerhaft zu erfüllen:

 

  1. Gewinnbeschränkung auf maximal vier Prozent pro Jahr.
  2. Vorrangige und dauerhafte Vermietung an Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen und an besondere Bedarfsgruppen, denen der Zugang zum Wohnungsmarkt verwehrt ist.
  3. Dauerhafte Mietpreis- und Belegungsbindung auf der Basis von unternehmensbezogenen Aufwandserträgen und einkommensabhängigen Miethöhen.
  4. Zweckbindung der erwirtschafteten Überschüsse an die Ziele der Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit.
  5. Erweiterung von Mitbestimmungsmöglichkeiten für Mieter*innen und die Einrichtung von Mieter*innenräten
  6. Akteure, die sich den o.g. Zielen verpflichten, werden durch Steuererleichterungen (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbssteuer, reduzierte Umsatzsteuer etc.) und durch Stärkung des Eigenkapitals, Vorteile bei der Kreditvergabe, Zuschüsse zum Wohnungsneubau, Wohnungsgebäudeerwerb und der Bestandsverbesserung sowie Grundstücksvergabe begünstigt.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme der Neufassung der AK 60.1/II/2018 (Konsens)