Antrag 59/I/2025 Sicherheit für Genoss*innen bei der politischen Arbeit im internen und externen Sinne

Die politische Arbeit steht unter dem Eindruck zahlreicher innen- und außenpolitischer Krisen und Konflikte. Dadurch verschärfte sich das Klima innerhalb der deutschen Bevölkerung, wodurch die Unsicherheit für die Wahlkämpfenden, aber auch für externe Akteure (zivilgesellschaftliche Organisationen) steigt.

 

Dafür wurde eine Handreichung zum Umgang mit Gewalt aus dem Jahr 2024 durch die Bundes-SPD zur Verfügung gestellt. Diese hätte jedoch noch aktiver und gegebenenfalls in kürzerer Form an die Vorsitzenden der verschiedenen Organisationseinheiten innerhalb der SPD rausgegeben werden sollen. Hier empfiehlt es sich eine Aktualisierung, hinsichtlich der veränderten Rahmenbedingungen, kontinuierlich vorzunehmen.

 

Darüber hinaus sollten Workshops für Wahlkämper*innen und auch Genoss*innen generell angeboten werden. Diese könnten in unterschiedliche Themenschwerpunkte unterteilt und in einer Art Modularsystem angeboten werden. Dabei ist auch die Strategieänderung der Angreifenden zu berücksichtigen.

 

Für die Genoss*innen gilt grundsätzlich, dass man ihnen die Ängste durch Beistand nehmen kann und sie zielgerichtet fragen sollte welche Art von Unterstützung sie benötigen. Dabei können die Vorsitzenden der verschiedenen Organisationseinheiten innerhalb der SPD eine wichtige Schnittstellenfunktion einnehmen.

 

Darüber hinaus ist die Frage zu stellen, wo sich die Betroffenen – gerade im suburbanen und ländlichen Raum – melden sollen und welche Art von Reaktion dies auslösen kann/wird.

 

Hier wäre auch eine besondere Aufbauorganisation in Form eines Security Operations Center (SOC) denkbar. Diese Kräfte benötigen das Wissen, das Geschehnis zu dokumentieren („Meldewichtige Ereignisse“), Anzeigen vorzubereiten (hierbei auch Schwellen des Anzeigeverhaltens festlegen), die Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten und auf qualifizierte Zeugenaussagen vorzubereiten.

 

Zu überlegen ist auch, wie Sicherheitsstrukturen aufgebaut werden können, die mitgliedsschwache Flächengebiete abdecken sollen. Dies kann zum Beispiel landkreisübergreifend in den Unterbezirken organisiert werden. Inhalt der Sicherheitsstrukturen sollten neben dem Einsatz von Abwehrmitteln/ Maßnahmen, die geeignet sind, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren, auch andere Kreis-, Abteilungs- und Formatspezifische Maßnahmen festlegen. Dazu zählen beispielsweise auch eine Übersicht der umliegenden Krankenhäuser sowie Ansprechstellen der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV).

 

Wenn etwas passiert ist, sollte ein Plan vorliegen, wie durch die unterschiedlichen Ebenen vorzugehen ist. Dies beinhaltet die bereits genannten Vorschläge, aber auch die Anteilnahme und das Signal „wir kümmern uns um unsere Leute“.

 

Forderung:

Die politische Arbeit steht unter dem Eindruck zahlreicher innen- und außenpolitischer Krisen und Konflikte. Dadurch verschärfte sich das Klima innerhalb der deutschen Bevölkerung, was die Unsicherheit für Genoss*innen bei der politischen Arbeit sowie für externe Akteure, wie zivilgesellschaftliche Organisationen, erhöht.

Um dem entgegenzuwirken, fordern wir:

 

  • Eine verstärkte und gezielte Verbreitung der Handreichung zum Umgang mit Gewalt (2024) an Vorsitzende der verschiedenen Organisationseinheiten innerhalb der SPD sowie eine kontinuierliche Aktualisierung in Anbetracht sich wandelnder Rahmenbedingungen.
  • Die Einführung von Workshops für Wahlkämpfer*innen und Genoss*innen allgemein, die modular aufgebaut sind und unterschiedliche sicherheitsrelevante Themenschwerpunkte abdecken. Dabei muss die Anpassung an sich ändernde Strategien von Angreifenden berücksichtigt werden.
  • Eine klare Strukturierung der Unterstützung für Betroffene durch die Vorsitzenden der verschiedenen Organisationseinheiten, um Ängste abzubauen und bedarfsgerechte Hilfsangebote bereitzustellen.
  • Die Einrichtung eines Security Operations Centers (SOC), insbesondere zur besseren Erfassung und Bearbeitung von sicherheitsrelevanten Vorfällen. Das SOC soll:
    • meldewichtige Ereignisse dokumentieren,
    • die Vorbereitung von Anzeigen unter Berücksichtigung von Schwellenwerten des Anzeigeverhaltens unterstützen,
    • die Versorgung von Betroffenen gewährleisten,
    • qualifizierte Zeugenaussagen vorbereiten.
  • Die Entwicklung und Implementierung von Sicherheitsstrukturen zur Abdeckung mitgliedsschwacher Flächengebiete, insbesondere durch kreisübergreifende Kooperationen in den Unterbezirken. Diese sollen:
    • Abwehrmaßnahmen gegen rechtswidrige Angriffe beinhalten,
    • Kreis-, Abteilungs- und Formatspezifische Maßnahmen zur Sicherheit festlegen,
    • Eine Übersicht über umliegende Krankenhäuser und Anlaufstellen der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) enthalten.
  • Die Erstellung eines klaren Handlungsplans für den Ernstfall, der neben organisatorischen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen auch die kommunikative Begleitung und solidarische Anteilnahme sicherstellt.
        Empfehlung der Antragskommission:
        Überweisen an: Landesvorstand (Konsens)