Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages werden aufgefordert, das Gaststättengesetz (GStG) insofern zu verändern, dass sog. „Shisha Bars“ nur mit einer Konzession nach §2 (GStG) betrieben werden dürfen.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Handeln der Fraktion (Konsens)