Antrag 68/I/2020 Schulverträge als partizipatives Mittel der Schulentwicklung verstehen und im Schulgesetz verankern

Status:
Annahme

Die zwischen den Schulleitungen und Schulaufsichten im Rahmen der Qualitätsoffensive der Senatsbildungsverwaltung eingeführten indikatorengestützten Zielvereinbarungen (Schulverträge), sollen als dauerhaftes Instrument der Schulentwicklung im Schulgesetz verankert werden.

 

Gleichzeitig soll gesetzlich sichergestellt werden, dass die Schulgemeinschaft, vertreten durch die Schulkonferenz vor der Festlegung schulischer Entwicklungsziele im Rahmen der Schulverträge angehört wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die zwischen den Schulleitungen und Schulaufsichten im Rahmen der Qualitätsoffensive der Senatsbildungsverwaltung eingeführten indikatorengestützten Zielvereinbarungen (Schulverträge), sollen als dauerhaftes Instrument der Schulentwicklung im Schulgesetz verankert werden.

 

Gleichzeitig soll gesetzlich sichergestellt werden, dass die Schulgemeinschaft, vertreten durch die Schulkonferenz vor der Festlegung schulischer Entwicklungsziele im Rahmen der Schulverträge angehört wird.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022: Das Vierte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vom 27. September 2021 wurde am 6. Oktober 2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin verkündet. In § 9 Absatz 1 wird der Abschluss von Schulverträgen ermöglicht. Das bereits etablierte Verfahren zum Abschluss von Schulverträgen erhält damit eine gesetzliche Grundlage. Neu ist, dass gemäß § 76 Absatz 3 Nummer 7 vor dem Abschluss des Schulvertrages die Schulkonferenz anzuhören ist.
Überweisungs-PDF: