Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die zuständigen, SPD-geführten Senatsverwaltungen sowie subsidiär die zuständigen Bezirksverwaltungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Baumaßnahmen im Straßenverkehr in Zukunft zügiger umgesetzt und als dauerhaftere Lösung konzipiert sind.
Dabei sind insbesondere die folgenden Maßnahmen zu berücksichtigten:
- Grundsätzliche Sanierung statt bloßes „Löcher stopfen“
- Prüfung vor Baumaßnahmen, ob sich verschiedene Baumaßnahmen und / oder Sanierungen verbinden lassen (Effizienzsteigerung der Maßnahme)
- Evaluation der notwendigen Bauweisen für die verschiedenen Straßen, abhängig von Fluktuation und Nutzung der betreffenden Straßen
- Einführung der „Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen“ (RSAS) der FGSV im Land Berlin
- Bei allen Neu- und Umbauplanungen im Bereich des öffentlichen Raums – mindestens den fremd vergebenen – in Zuständigkeit des Senats (insbesondere im Hauptverkehrsstraßennetz) zukünftig Sicherheitsaudits („Planungsaudits“) gemäß den Vorgaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zwingend einzufordern. Dies kann entweder im Rahmen der Ausschreibung als zusätzliches Arbeitspaket geschehen oder als zusätzliche Extra-Ausschreibung, sofern die Verwaltung diese nicht verwaltungsintern durchführen lassen kann
- Die Finanzierung von allen Neu- und Umbauplanungen im Bereich des öffentlichen Raums – mindestens den fremd vergebenen – in Zuständigkeit der Bezirke (insbesondere im Nebennetz) zukünftig an die Durchführung von Sicherheitsaudits („Planungsaudits“) gemäß den Vorgaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu koppeln. Diese können entweder im Rahmen der Ausschreibung als zusätzliches Arbeitspaket geschehen oder als zusätzliche Extra-Ausschreibung, sofern die Verwaltung diese nicht verwaltungsintern durchführen lassen kann
- Einholung von Referenzen der zu beauftragenden Firmen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens auch über die eigenständigen Erfüllungsmöglichkeiten
- Obligatorische Verankerung gesicherter vertraglicher Regressansprüche und konsequente Rückforderungen bei mangelhafter Qualität der Baumaßnahmen.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Leitantrag (Konsens)
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