Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich für eine gesetzliche Änderung des Rentenbezugs für verstorbene Rentnerinnen und Rentner einzusetzen.
Hinterbliebene, die weder Witwen- Witwer- oder Waisenrente vom Rententräger des Verstobenen beanspruchen können, sollen für den Folgemonat 50% der Rente des Verstorbenen erhalten.
Empfehlung der Antragskommission:
reject (Konsens)