Bundesregierung und Bundestagsfraktion werden aufgefordert, für den Fall der Trennung der Eltern das sog. „Wechselmodell“, bei dem die Betreuung und Erziehung des Kindes abwechselnd in einem zu bestimmenden Verhältnis bei dem einen und bei dem anderen Elternteil liegt, gesetzlich als Alternative einzuführen.
Empfehlung der Antragskommission:
vom Antragsteller 09.02.2017 zurückgezogen
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