Antrag 291/I/2025 Quasi-stationsgebundene, free-floating E-Scooter – Mehrwert bewahren und Ärgernisse abstellen

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die SPD-Mitglieder des Senats werden in Ergänzung zu den bisherigen Parteitagsbeschlüssen aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern berlinweit Abstellflächen für Mikromobilitätsangebote zu schaffen, die

  • sich an mindestens zwei Ausgängen jedes S-, U- oder Fern-und Regionalbahnhofs,
  • in Kreuzungsbereichen von Wohn- und Geschäftsstraßen mit einem lokal
    angemessenen Regelabstand,
  • in regelmäßigen Abständen in Industriegebieten befinden.

 

Eine Einbindung in das Jelbi-Netz ist zu prüfen. Bestehende Abstellmöglichkeiten werden davon nicht nachteilig betroffen. Die Einrichtung der Flächen erfolgt je Standort unter Wegfall eines Pkw-Stellplatzes, bei übererfüllten Maßgaben des Mobilitätsgesetzes Berlin auf den zusätzlichen Flächen des Gehwegs oder auf an dem Straßenland angrenzenden öffentlichen oder privaten Flächen.

 

Alle anderen Flächen, darunter insbesondere Geh- und Radwege, Fahrbahnen und Grünanlagen, Schutzgebiete und Wälder, sind durch meterscharfes Geofencing seitens der anbietenden Unternehmen gesichert freizuhalten. Die anbietenden Unternehmen sind rechtlich zur Einhaltung zu bewegen.

 

Die Erlaubniserteilung zur Sondernutzung durch E-Scooter-Anbietende hat nach Maßgabe oben stehender Erwägungen und unter besserer Nutzung der
Nebenbestimmungsmöglichkeiten zu §§ 11a Abs. 1; 11 Abs. 1 BerlStrG zu erfolgen. Unter anderem zu prüfen ist die Einführung einer Identitätsprüfung von nutzenden Mietenden.

 

Die Sondernutzungsgebühren nach § 11a Abs. 1 iVm 11 Abs. 9 S. 1 BerlStrG sind auf ganz Berlin auszuweiten.

 

Es sind für die Beseitigung von blockierenden Scootern durch Verwaltungsmitarbeitende Verwaltungsgebühren vorzusehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)