Antrag 14/III/2016 Qualitätssicherung im Schulwesen Berlins

Status:
Erledigt

Um die andauernde Abwanderung von Lehrkräften in andere Bundesländer zu verhindern, muss das Land Berlin sie angemessen bezahlen.
Dazu muss die finanzielle Gleichstellung von Beamten und Angestellten und Beamten eingeführt werden. Quereinsteiger müssen die Möglichkeit bekommen, fehlende Qualifikationen bei Stundenermäßigung nachzuholen.
Um den Unterrichtsausfall – z. B. durch Krankheit der Lehrkräfte – zu kompensieren, sind die Schulen mit 110% der Stellen auszustatten.

Die Klassengröße ist auf höchstens 25 Schülerinnen bzw. Schüler zu begrenzen.

Bei Inklusion von förderungsbedürftigen Kindern/Jugendlichen ist die Klassenfrequenz entsprechend zu vermindern.

Damit die Inklusion pädagogisch sinnvoll ist, müssen entsprechend ausgebildete Förderlehrkräfte zusätzlich zur Verfügung stehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Koalitionsvertrag (Konsens)