Antrag 16/III/2016 Qualität der Berufsausbildung steigern

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) überarbeiten

Die Qualität einer dualen Berufsausbildung spiegelt sich u.a. in der Zufriedenheit der Auszubildenden wider. Eine wichtige Rolle spielen dabei das (nicht) vorhandende Ausbildungspersonal, die Einhaltung des Ausbildungsplanes, die Menge an zu verrichtenden ausbildungsfremden Tätigkeiten, geleistete Überstunden sowie der Zustand der Oberstufenzentren/ Berufsschulen.

 

Der Ausbildungsreport 2015 der DGB-Jugend ergibt, dass 71,5 Prozent der Auszubildenden zufrieden mit ihrer Ausbildung sind. Das ist ein gutes Ergebnis, zeigt aber auch dass fast ein Drittel es nicht ist.

 

Die Überwachung und Kontrolle der Qualität in den Ausbildungsbetrieben obliegt den jeweils zuständigen Kammern. Diese können und wollen dieser Aufsichtspflicht jedoch häufig nicht nachkommen. Die bei diesen angesiedelten Berufsbildungssausschüssen haben zwar die Aufgabe die Qualität in den Betrieben weiterzuentwickeln, allerdings fehlt es hierzu an konkreten Vorgaben.

 

Im März diesen Jahres evaluierte die Regierung das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dieses regelt u.a. Aufgaben und Pflichten der Auszubildenden und Ausbildenden, aber auch die Organisation der Berufsbildung wozu auch die Kontrolle der Ausbildung gehört. Ihr Ergebnis zeugt von schlichter Ambitionslosigkeit etwas zu verbessern, kommt sie in den meisten Fällen zum Schluss, dass kein Handlungsbedarf bestünde. Die Gewerkschaftsjugend und wir sehen das jedoch anders. Viele der existierenden Missstände könnten durchkonkretere Vorgaben und Regelungen aus der Welt geschafft werden.

 

Die Jusos Berlin fordern daher folgende Änderungen für das Berufsbildungsgesetz:

  • Aufnahme von Erziehungs- und Pflegeberufen
  • Ein Anhörungsrecht für die Berufsbildungsausschüsse über § 79 BBiG hinaus
  • Die feste Verankerung eines Unterausschusses zur Ausbildungsqualität
  • Eine bessere personelle Ausstattung der Kammern, damit regelmäßige Kontrollen, mindestens einmal im Jahr in den Betrieben möglich ist
  • Pflicht der Berichterstattung von den Kontrollen in den Berufsbildungausschüssen
  • Unmissverständlich und klar definierte Standardsund Kriterien für die Ausbildungsqualität
  • die Verpflichtung zur Sensibilisieren von Unternehmen und regionalen Netzwerken für die Gleichstellung aller Geschlechter. Schnupperkonzepte, wie der „Girl’s Day“ sind nicht genug. Unternehmen müssen sich in ihrer Struktur öffnen, sodass alle Berufe für alle Menschen zugänglich sind. Neben Unternehmen und deren Auswahlpersonal sind auch die Auszubildenden selbst durch feministische Perspektiven in den Lehrinhalten zu schulen. Unternehmen müssen umfassende Förder- und Empowermentprogramme für insbesondere weibliche* Auszubildende entwickeln und den Zugang zu Führungspositionen für Frauen* bedenken. Frauen*förderung steht an dieser Stelle in keinem Widerspruch zu unserem queer*feministischen Ansatz, die vorherrschende Banalität der Geschlechter aufzubrechen.
  • Die gesetzliche Verankerung der Pflicht für Auszubildende, einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen
  • Betriebliche Ausbildungspläne müssen rechtsverbindlich vorgeschrieben und mit dem Ausbildungsvertrag ausgehändigt werden
  • Das Profil von geeignetem Ausbildungspersonal muss klar definiert werden, dazu gehören: die Einhaltung berufspädagogischer Standards für die Ausbildung des Ausbildungspersonals; eine Weiterqualifizierungspflicht inklusive Freistellung für die Ausbilder*innen; die verbindliche Voraussetzung der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) für hauptamtliche Ausbildendende. Das Land Berlin bezuschusst diese Qualifizierungsmaßnahmen nach AEVO bei kleineren und mittelständischen Unternehmen, so dass in jedem ausbildungswilligen Unternehmen eine Person qualifiziert ist.
  • Die Aktualisierung und Modernisierung der AEVO,z.B. durch eine Konkretisierung der persönlichen Eignung(methodisch-didaktische und jugendpsychologische Kompetenzen
  • Ein Betreuungsschlüssel von einer hauptamtlich mit der Ausbildung betrauten Person auf maximal acht Auszubildende
  • Sicherstellung der fachlichen Ausstattung der Ausbildungsbetriebe und zeitgemäßer Ausbildungsmaterialien
  • Die Abschaffung der Rückkehrpflicht in den Betrieb nach dem Schulunterricht. Ein Schultag muss als voller Arbeitstaganerkannt werden
  • Zwingend ist auch eine Reduzierung der ausbildungsfremden Tätigkeiten und eine weitgehende Einschränkung von Überstunden-, Nacht- und Wochenendarbeit durch Auszubildende, wenn sich Ausbildungsinhalte nicht andersvermitteln lassen
  • Um jungen Erwachsenen zu ermöglichen, Ausbildung und Familie miteinander vereinbaren zu können, soll die Ausbildung in Teilzeit in § 8 BBiG als Rechtsanspruch ausgestaltet werden. Darüber hinaus muss die Verlängerung der Ausbildungszeit unproblematisch möglich werden und es müssen Ausstiegsmodelle mit gesetzlichem Rückkehranspruch geschaffen werden.
  • Darüber hinaus bekräftigen wir unsere bereits bestehenden Forderungen nach
  • einer Ausbildungsplatzgarantie, um ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen für Interesseierte sicherzustellen. Hier müssen u.a. Maßnahmen zur Ausweitung der Verbundsausbildung gefunden werden.
  • Ein ausreichendes Angebot kann nur durch eine solidarische Umlagefinanzierung gestaltet werden
  • Eine gesetzlich geregelte Mindestvergütung von Auszubildenden mindestens in Höhe des BaFöG – Höchstsatzes für Alleinlebende. Unsere Forderung den Bafög-Satz zu erhöhen bleibt weiterhin bestehen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

 

 

Qualität der Berufsausbildung steigern

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) überarbeiten

 

Die Qualität einer dualen Berufsausbildung spiegelt sich u.a. in der Zufriedenheit der Auszubildenden wider. Eine wichtige Rolle spielen dabei das (nicht) vorhandene Ausbildungspersonal, die Einhaltung des Ausbildungsplanes, die Menge an zu verrichtenden ausbildungsfremden Tätigkeiten, geleistete Überstunden sowie der Zustand der Oberstufenzentren/Berufsschulen.

 

Der Ausbildungsreport 2015 der DGB-Jugend ergibt, dass 71,5 Prozent der Auszubildenden zufrieden mit ihrer Ausbildung sind. Das ist ein gutes Ergebnis, zeigt aber auch dass fast ein Drittel es nicht ist.

 

Die Überwachung und Kontrolle der Qualität in den Ausbildungsbetrieben obliegt den jeweils zuständigen Kammern. Diese können und wollen dieser Aufsichtspflicht jedoch häufig nicht nachkommen. Die bei diesen angesiedelten Berufsbildungsausschüssen haben zwar die Aufgabe die Qualität in den Betrieben weiterzuentwickeln, allerdings fehlt es hierzu an konkreten Vorgaben.

 

Im März diesen Jahres evaluierte die Regierung das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dieses regelt u.a. Aufgaben und Pflichten der Auszubildenden und Ausbildenden, aber auch die Organisation der Berufsbildung wozu auch die Kontrolle der Ausbildung gehört. Ihr Ergebnis zeugt von schlichter Ambitionslosigkeit etwas zu verbessern, kommt sie in den meisten Fällen zum Schluss, dass kein Handlungsbedarf bestünde. Wir sehen das jedoch anders. Viele der existierenden Missstände könnten durch konkretere Vorgaben und Regelungen aus der Welt geschafft werden.

 

Wir fordern daher die Aufnahme einer Reform des Berufsbildungsgesetzes in das Bundestagswahlprogramm 2017. Diese Reform soll die folgenden Punkte beinhalten:

  • Das Recht bei konsekutiven Ausbildungsangeboten nach Abschluss des ersten (2jährigen) Ausbildungsganges auch den weiterführenden Ausbildungsgang wahrnehmen zu können
  • Aufnahme von Erziehungs- und Pflegeberufen
  • Ein Anhörungsrecht für die Berufsbildungsausschüsse über § 79 BBiG hinaus
  • Die feste Verankerung eines Unterausschusses zur Ausbildungsqualität
  • Eine bessere personelle Ausstattung der Kammern, damit regelmäßige Kontrollen, mindestens einmal im Jahr in den Betrieben möglich ist
  • Pflicht der Berichterstattung von den Kontrollen in den Berufsbildungsausschüssen
  • Unmissverständlich und klar definierte Standardsund Kriterien für die Ausbildungsqualität
  • die Verpflichtung zur Sensibilisieren von Unternehmen und regionalen Netzwerken für die Gleichstellung aller Geschlechter. Schnupperkonzepte, wie der „Girl’s Day“ sind nicht genug. Unternehmen müssen sich in ihrer Struktur öffnen, sodass alle Berufe für alle Menschen zugänglich sind. Neben Unternehmen und deren Auswahlpersonal sind auch die Auszubildenden selbst durch feministische Perspektiven in den Lehrinhalten zu schulen. Unternehmen müssen umfassende Förder- und Empowermentprogramme für insbesondere weibliche* Auszubildende entwickeln und den Zugang zu Führungspositionen für Frauen* bedenken. Frauen*förderung steht an dieser Stelle in keinem Widerspruch zu unserem queer*feministischen Ansatz, die vorherrschende Banalität der Geschlechter aufzubrechen.
  • Die gesetzliche Verankerung der Pflicht für Auszubildende, einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen
  • Betriebliche Ausbildungspläne müssen rechtsverbindlich vorgeschrieben und mit dem Ausbildungsvertrag ausgehändigt werden
  • Das Profil von geeignetem Ausbildungspersonal muss klar definiert werden, dazu gehören: die Einhaltung berufspädagogischer Standards für die Ausbildung des Ausbildungspersonals.
  • Die Aktualisierung und Modernisierung der AEVO,z.B. durch eine Konkretisierung der persönlichen Eignung(methodisch-didaktische und jugendpsychologische Kompetenzen
  • Ein Betreuungsschlüssel von einer hauptamtlich mit der Ausbildung betrauten Person auf maximal acht Auszubildende
  • Sicherstellung der fachlichen Ausstattung der Ausbildungsbetriebe und zeitgemäßer Ausbildungsmaterialien
  • Die Abschaffung der Rückkehrpflicht in den Betrieb nach dem Schulunterricht. Ein Schultag muss als voller Arbeitstag anerkannt werden
  • Zwingend ist auch eine Reduzierung der ausbildungsfremden Tätigkeiten und eine weitgehende Einschränkung von Überstunden-, Nacht- und Wochenendarbeit durch Auszubildende
  • Um jungen Erwachsenen zu ermöglichen, Ausbildung und Familie miteinander vereinbaren zu können, soll die Ausbildung in Teilzeit in § 8 BBiG als Rechtsanspruch ausgestaltet werden. Darüber hinaus muss die Verlängerung der Ausbildungszeit unproblematisch möglich werden und es müssen Ausstiegsmodelle mit gesetzlichem Rückkehranspruch geschaffen werden.

 

Ebenfalls bekräftigen wir und fordern die Aufnahme folgender bestehenden Forderungen in das Bundestagswahlprogramm 2017:

  • einer Ausbildungsplatzgarantie, um ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen für Interessierte sicherzustellen. Hier müssen u. a. Maßnahmen zur Ausweitung der Verbundsausbildung gefunden werden.
  • Ein ausreichendes Angebot kann nur durch eine solidarische Umlagefinanzierung gestaltet werden
  • Eine gesetzlich geregelte Mindestvergütung von Auszubildenden mindestens in Höhe des BaFöG – Höchstsatzes für Alleinlebende. Unsere Forderung den Bafög-Satz zu erhöhen bleibt weiterhin bestehen.

 

Stellungnahme(n):
Bundesparteitag 25.06.2017: Erledigt durch Antrag RP1 in der Fassung Antragskommission