Antrag 162/I/2020 Prostitutionsschutzgesetz reformieren

Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD Mitglieder im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Prostituiertenschutzgesetz in folgenden Punkten geändert wird:

  • Die Anmeldepflicht für SexarbeiterInnen zu einer Beratungspflicht umgewandelt wird
  • Bei der Anmeldung auch weiterhin andere Tätigkeiten angegeben werden können
  • Der sogenannte „Hurenpass“ abgeschafft wird
  • Die Beratungsangebote massiv ausgebaut werden
  • Ein Plan zur Bekämpfung des Menschenhandels im Zusammenhang mit der Prostitution vorgelegt wird
  • Dafür soll eine Art runder Tisch mit den verschiedenen Akteuren zum Thema Sexarbeit initiiert werden, der einen Aktionsplan entwickelt und finanziell ausreichend ausgestattet wird

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD Mitglieder im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Prostituiertenschutzgesetz in folgenden Punkten geändert wird:

  • Die Anmeldepflicht für SexarbeiterInnen zu einer Beratungspflicht umgewandelt wird
  • Bei der Anmeldung auch weiterhin andere Tätigkeiten angegeben werden können
  • Der sogenannte „Hurenpass“ abgeschafft wird
  • Die Beratungsangebote massiv ausgebaut werden
  • Ein Plan zur Bekämpfung des Menschenhandels im Zusammenhang mit der Prostitution vorgelegt wird
  • Dafür soll eine Art runder Tisch mit den verschiedenen Akteuren zum Thema Sexarbeit initiiert werden, der einen Aktionsplan entwickelt und finanziell ausreichend ausgestattet wird
Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die SPD Mitglieder im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Prostituiertenschutzgesetz in folgenden Punkten geändert wird:

  • Die Anmeldepflicht für SexarbeiterInnen zu einer Beratungspflicht umgewandelt wird
  • Bei der Anmeldung auch weiterhin andere Tätigkeiten angegeben werden können
  • Der sogenannte „Hurenpass“ abgeschafft wird
  • Die Beratungsangebote massiv ausgebaut werden
  • Ein Plan zur Bekämpfung des Menschenhandels im Zusammenhang mit der Prostitution vorgelegt wird
  • Dafür soll eine Art runder Tisch mit den verschiedenen Akteuren zum Thema Sexarbeit initiiert werden, der einen Aktionsplan entwickelt und finanziell ausreichend ausgestattet wird
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2022: Einige Updates zu den Forderungen des Antrags:

- Die Bundesregierung fördert den „Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.“ aus Haushaltsmitteln

- Im BMFSFJ wird gerade an der Einrichtung einer Koordinierungsstelle der Bundesregierung zur Erarbeitung einer ressortübergreifenden politischen Strategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt gearbeitet, sowie an der Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplanes gegen Menschenhandel.

Der Koalitionsvertrag sieht zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung die Errichtung einer unabhängigen Monitoringstelle zur Umsetzung der Europaratskonvention vor. Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet „die Istanbul-Konvention auch im digitalen Raum und mit einer staatlichen Koordinierungsstelle vorbehaltlos und wirksam umzusetzen.“ Hierzu wird bereits mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte gearbeitet, ein Leitbild liegt vor, bis Ende 2022 sollen die Berichterstattungsstellen zu Menschenhandel und geschlechtsspezifischer Gewalt vollumfänglich ihre Arbeit aufnehmen.

Beschluss des BPT 2021: erledigt durch Programmmatrix
Überweisungs-PDF: