Antrag 03/I/2025 Parteireform Teil II: Die Gliederungen der Berliner SPD

Status:
Annahme mit Änderungen

In der Berliner SPD gibt es neben der räumlichen Gliederung in Abteilungen und Kreise eine Vielzahl von weiteren Gliederungen, die wertvolle Arbeit leisten. Dennoch bestehen insbesondere zwischen den Arbeitsgemeinschaften und Fachausschüssen Doppelungen und Überschneidungen, hinzu kommen Foren, Arbeitskreise und Projektgruppen. Obwohl insbesondere zwischen den Fachausschüssen, Foren und Arbeitskreisen keine wesentlichen statutenrechtlichen Unterschiede bestehen, werden diese in einer Vielzahl an Bezeichnungen geführt. Gerade für (Neu-)Mitglieder ist es daher oft etwas unklar, wo sie ihre Fähigkeiten am besten einbringen können.

 

Daher hat die Organisationspolitische Kommission auf der Grundlage der Arbeiten der Wahlen-wieder-gewinnen-Kommission eine Aufgabenabgrenzung vorgenommen und die Funktionen und Unterschiede der einzelnen Strukturen definiert.

 

Wie der Wahlen-wieder-gewinnen-Bericht empfiehlt die Organisationspolitische Kommission, Doppelstrukturen auf allen Ebenen abzubauen und die Gremien nach einem Politikfeldverteilungsplan zu organisieren. Im besten Fall ist für jedes Politikfeld eine Struktur zuständig. Dies ist zum einen erforderlich, um eine bessere Orientierung zu ermöglichen. Zum anderen ist mit einer effizienteren Struktur die gewünschte Beteiligung und Einbindung der Fachgremien besser zu organisieren.

 

Die Arbeitsgemeinschaften, die im Berliner Landesverband existieren, werden hier nicht gesondert betrachtet. Ihre Arbeitsweise ist durch das Bundesstatut festgesetzt und ist daher durch den Landesverband nicht veränderbar.

 

Wir stellen fest, dass insbesondere die Beratungsfunktion der Fachausschüsse durch den Landesvorstand und den Landesparteitag bislang unzureichend in Anspruch genommen wurde. Hier bestehen jedoch große Potenziale zur Stärkung und Koordinierung der inhaltlichen Parteiarbeit.

 

Zuletzt greifen die Maßnahmen unterschiedliche Anregungen auf, die in Anträgen oder aus den Gremien gefordert wurden (Sprecher*innenräte, Aufnahme von Mitgliedern, Versendung von Einladungen, Verzicht auf die Benennung der Vorsitzenden, gemeinsames Arbeitsprogramm mit dem Landesvorstand etc.). Deren Schwerpunkt liegt vor allem auf einer Entlastung des Ehren- und Hauptamts der Partei.

 

Damit verfolgt das Maßnahmenpaket drei übergeordnete Ziele:
Zum Ersten sollen Doppelstrukturen – sofern sie zu Redundanzen führen – abgebaut und die Arbeit der jeweiligen Strukturen effektiver werden. Damit soll insbesondere den Mitgliedern eine bessere Orientierung geboten werden und eine Einbindung der Fachgremien besser organisiert werden.

 

Zweitens sollen die Fachgremien verstärkt in die inhaltliche Parteiarbeit des Landesvorstands und des Landesparteitags einbezogen werden. Langfristig ergibt sich dadurch die Chance eines gemeinsamen Arbeitsprogramms zur Erarbeitung langfristiger Linien in der Partei.

 

Drittens soll das Ehren- und Hauptamt durch verschiedene Maßnahmen entlastet und Unklarheiten in der bisherigen Ausgestaltung aufgehoben werden.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die SPD Berlin die folgenden Maßnahmen:

 

I. Effektivere Strukturen mit klarer Zuständigkeit:

 

  1. Die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften, Fachausschüsse, Foren, Arbeitskreise, Projektgruppen orientieren sich an Politik- und Querschnittsfeldern. An der Politikfeldverteilung nehmen insbesondere die Arbeitsgemeinschaften und Fachausschüsse teil. Den Arbeitsgemeinschaften obliegt die vorrangige Betreuung ihres Politikfeldes. Wo Arbeitsgemeinschaften bestehen, sollten Fachausschüsse (und andere Doppelstrukturen) vermieden werden. Die Querschnittsfelder werden künftig durch die Arbeitskreise betreut. Hierbei ist anzuerkennen, dass es auch Arbeitsgemeinschaften gibt, die Querschnittsthemen bearbeiten und generell alle Politikfelder mit bearbeiten. Ihre Arbeit bleibt von dem hier beschriebenen Politikverteilungsplan unberührt.
  2. Die SPD muss insgesamt zu einer Reduzierung ihrer 22 Strukturen neben den Arbeitsgemeinschaften kommen. Dysfunktionale Doppelstrukturen werden – wo möglich – abgebaut, damit eine hauptamtliche Betreuung und Koordination der inhaltlichen Arbeit sowie die Orientierung der Mitglieder verbessert werden kann. Ein etwaiger Neuzuschnitt der von den Fachausschüssen betreuten Politikfelder wird gemeinsam mit den (bisherigen) Fachausschüssen, Foren und Arbeitskreisen in einem Dialogprozess erarbeitet. Dieser Prozess orientiert sich an den folgenden Kriterien: Reduzierung von dysfunktionalen Doppelstrukturen, inhaltliche Ergiebigkeit des Zuschnitts und Funktionalität sowie effektives Arbeiten der betrachteten Struktur.
  3. Die konkrete Reduzierung der Strukturen durch Teilung und Zusammenlegung wird mit Wirkung für die kommende Parteiwahlperiode in einem gemeinsamen Dialogprozess mit den Fachausschüssen, Foren und Arbeitskreisen erarbeitet. Eingriffe in der laufenden Wahlperiode werden nicht vorgenommen. Durch weitgehende Übergangsregelungen sollen insbesondere Übergangsvereinbarungen zwischen den beteiligten Fachgremien getroffen werden können, die einmalig Regelungen zur Zusammensetzung der ersten Vorstände sowie die Festlegung der Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte ermöglicht. Es werden die technischen Voraussetzungen geschaffen, dass Mitgliederbestände in die neuen Strukturen übernommen werden können. Der Dialogprozess nimmt auf die anstehende Belastung der Fachgremien durch den vorstehenden Wahlprogrammprozess Rücksicht.

 

II. Verständliche Benennung der Strukturen für eine bessere Orientierung

 

  1. Zur Nachvollziehung dieser Strukturentscheidung wird die Benennung der Strukturen vereinfacht. Künftig bestehen in der Berliner SPD neben der territorialen Gliederung (Abteilungen und Kreise) nur noch Arbeitsgemeinschaften (AG), Fachausschüsse (FA), Arbeitskreise (AK) und Projektgruppen (PG) und Kommissionen. Die bisherigen Foren werden je nach Politikfeld- oder Querschnittsorientierung künftig als Fachausschuss oder Arbeitskreis organisiert. Die allein sprachliche Unterscheidung zwischen Arbeitskreisen und Facharbeitskreisen auf Kreisebene wird aufgegeben und das Statut entsprechend angepasst. Allen Strukturen steht auch künftig im gleichen Umfang das Rede- und Antragsrecht auf den Parteitagen der entsprechenden Ebene zu.
  2. Fachausschüsse sind Strukturen, die für die Dauer von zwei Jahren vom Landesvorstand eingesetzt werden, ihre Vorstände wählen und den Landesverband zu tagespolitischen Fragen beraten. Sie dienen insbesondere auch der Vernetzung mit Akteur*innen der Stadtgesellschaft. Dabei nehmen sie als einzige Struktur neben den Arbeitsgemeinschaften unmittelbar an der Politikfeldverteilung teil.
  3. Arbeitskreise werden von den Vorständen der Partei für die Dauer ihrer Wahlperiode eingesetzt. Sie sind gegenüber den Arbeitsgemeinschaften und Fachausschüssen nachrangig in der Betreuung des jeweiligen Politikfeldes. Eine Regelung ihrer Einsetzung und Wahl wird analog den Fachausschüssen in den Richtlinien geregelt.
  4. Von den Arbeitskreisen abzugrenzen sind Projektgruppen, die projektbezogen arbeiten und damit in der Regel für eine begrenzte Zeit innerhalb einer Wahlperiode für eine bestimmte Aufgabe eingesetzt werden.
  5. Das Statut der Berliner SPD (§ 10* OrgStatut) wird geändert, um die in den Nummern 2 bis 4 beschriebene Namens- und Definitionsvereinfachung nachzuvollziehen.

 

 

III. Einsetzung und Wahl der Fachausschüsse, Arbeitskreise und Projektgruppen

 

  1. Die Arbeitskreise und Fachausschüsse werden künftig zu Beginn der Wahlperiode des Landesvorstandes eingesetzt. Auf eine gesonderte Berufung der Vorsitzenden nach § 23* Abs. 7  e OrgStatut i. V. m. § 3 Abs. Richtlinie Fachausschüsse, Foren und Arbeitskreise wird verzichtet. Die Fachausschüsse und Arbeitskreise führen nach ihrer Einsetzung Wahlen auf der Grundlage der auch für sie geltenden Wahlordnung durch (§ 1 * WO). (Neue) Ausnahmen hiervon sind vom Landesvorstand für die Dauer der laufenden Wahlperiode zu genehmigen. Die Richtlinie wird entsprechend geändert.
  2. Fachausschüsse und Arbeitskreise können zur Leitung statt eines Vorstands auch Sprecher*innenräte mit drei oder fünf Sprecher*innen wählen. Sie entsenden zwei beratende Delegierte zum Landesparteitag, davon mind. 1 Frau (siehe Antrag 2/I/2025). Die Statuten und Richtlinien werden entsprechend angepasst.
  3. Die Fachausschüsse können zur besseren Vernetzung mit der Stadtgesellschaft bis zu drei externe Expert*innen (etwa aus dem Kreis der Gewerkschaften, Wissenschaft, Interessensvertretungen oder zivilgesellschaftlichen Initiativen usw.) in ihre Vorstände kooptieren. Dafür wird eine entsprechende Regelung in den Richtlinien aufgenommen.
  4. Sämtliche bestehenden Ausnahmeregelungen nach § 1 Abs. 2 Richtlinie sowie sämtliche gewohnheitsrechtliche oder qua LV-Beschluss anerkannte Ausnahmen werden aufgehoben. Es gilt ausschließlich das Statut und die Richtlinie. Über künftige Ausnahmeregelungen entscheidet der Landesvorstand jeweils für die laufende Wahlperiode.
  5. Neue Fachausschüsse, Arbeitskreise und Projektgruppen werden vom Landesvorstand eingesetzt. Der Geschäftsführende Landesvorstand kann einen Vorschlag dafür machen, der die Politikfeldverteilung beachtet. Die Einsetzung neuer Strukturen sollte kritisch geprüft werden. Aufgrund der Auslastung des hauptamtlichen Personals und den Vorteilen schlanker Strukturen wird zu einem Moratorium für die Schaffung neuer Strukturen geraten, sobald der Dialog- und Reformprozess abgeschlossen ist.
  6. Um eine Bewertungsgrundlage für den Fortbestand bestehender oder die Einsetzung neuer Strukturen zu haben, werden die bisherigen Rechenschaftsberichte zu einer Evaluation weiterentwickelt und diese in der Richtlinie verankert. Die Vorsitzenden / Sprecher*innen der Fachausschüsse und Arbeitskreise sollen künftig zum Ende der jeweiligen Wahlperiode die Arbeit der vergangenen Jahre darstellen. Hierfür erarbeitet die Organisationspolitische Kommission einen Evaluationsbogen, so dass Ergebnisse messbar und vergleichbar gemacht werden und die Arbeit für die Fachausschüsse und Arbeitskreise erleichtert wird. Inaktive Strukturen sollen identifiziert und abgebaut werden.
  7. Projektgruppen werden durch den Landesvorstand unter Benennung ihrer konkreten Aufgabe und Mitglieder für eine festgelegte Zeit durch Beschluss eingesetzt. Eine entsprechende Regelung wird in die Richtlinie aufgenommen.

 

IV. Beteiligung der Fachgremien an der Arbeit des Landesparteitags und Landesvorstands

 

  1. Die Beteiligung der Fachgremien an der Arbeit der Antragskommission wird im Antrag  2/I/2025 “Parteireform Teil 1: Reform des Landesparteitages und seiner Kommissionen” beschrieben. Ein weiteres Potenzial der Fachgremien wird insbesondere bei der Erstellung von Leitanträgen des Landesvorstands gesehen. Darüber hinaus wird geprüft, inwiefern die Fachgremien in der Antragskommission zu den sie betreffenden Antragsbereichen hinzugeladen werden können.
  2. Die Fachausschüsse sind beratende Organe des Landesvorstands (§ 10* Abs. 1 OrgStatut, § 1 Abs. 3 Richtlinie). Deshalb müssen insbesondere die Fachausschüsse und Arbeitskreise, aber auch die Arbeitsgemeinschaften in ihrer Beratungsfunktion gegenüber dem Landesvorstand gestärkt werden. Insbesondere sollten diese Gremien in die Erarbeitung von Positionen des Landesvorstands einbezogen werden; dies erfordert auch einen proaktiven Rückgriff auf diese beratenden Organe durch den (Geschäftsführenden) Landesvorstand. Aus diesem Grund sollen die Fachausschüsse künftig standardisiert bei der Antragsberatung des Landesvorstands beteiligt werden. Anträge sollen künftig den Arbeitsgemeinschaften, Fachausschüssen und Arbeitskreisen mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme zugewiesen werden. Die gesammelten Stellungnahmen werden den Landesvorstandsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Um dieses Verfahren mit ausreichend Vorlauf durchlaufen zu können, ist die Antragsfrist vorzuverlegen und die Anzahl von “Initiativanträgen” zu begrenzen.
  3. Der Landesvorstand sollte auf der Grundlage des § 23* Abs. 7 f OrgStatut die Fachgremien gezielter mit der Erarbeitung inhaltlicher Positionen beauftragen. Auch dadurch soll die Arbeit der Fachgremien stärker mit der des Landesvorstands koordiniert werden. Insbesondere könnte mit den Fachgremien und dem Landesvorstand ein gemeinsames Arbeitsprogramm erstellt werden, das auch Gegenstand der Evaluation sein kann.

 

V. Eintritt und Mitgliederoffenheit der Fachausschüsse und Arbeitskreise

 

  1. Die Arbeitskreise und Fachausschüsse sind grundsätzlich offen für alle Mitglieder der Berliner SPD. Jedes Mitglied kann auf eigenen Wunsch Mitglied eines Arbeitskreises und Fachausschusses werden. Nicht-Mitglieder können grundsätzlich ebenfalls Mitglieder eines Arbeitskreises und Fachausschusses werden, haben aber bei Wahlen kein Stimmrecht. Der jeweilige Vorstand entscheidet bei Nicht-Mitgliedern über die Aufnahme.
  2. Parteimitglieder werden automatisch auf deren Wunsch in den Verteiler der jeweiligen Gliederung aufgenommen. Auf eine gesonderte Abfrage wird verzichtet. Für Nicht-Parteimitglieder sollte am derzeitigen Verfahren festgehalten werden.
  3. Wir ermutigen die Fachausschüsse, den Anteil der aktiven Nicht-Parteimitglieder zu erhöhen, um einen Austausch mit der Stadtgesellschaft strukturell in die Arbeit der Fachausschüsse zu integrieren. Dieser Aspekt sollte Gegenstand der Evaluation werden.
  4. Das Verteilermanagement der Arbeitskreise, Fachausschüsse und Projektgruppen soll digitalisiert werden. Im Rahmen des Digitalisierungsprozesses der Partei soll geprüft werden, ob und inwieweit Einladungen von den Vorständen eigenständig verschickt werden können. Die technische Umsetzung muss vor allem mit dem KSH bzw. dem Parteivorstand geklärt werden.

 

VI. Vertretung der Arbeitsgemeinschaften beim Landesparteitag, Landesvorstand und Antragskommission

 

  1. Problematisch ist, dass § 23* Abs. 2 Nr. 7 OrgStatut bestimmte Arbeitsgemeinschaften privilegiert, ohne dass dies im Bundesstatut vorgegeben wird. Der Auswahl dieser Gremien liegt jedoch keine verständliche und akzeptanzfördernde Logik zugrunde. Deshalb werden immer wieder Rufe laut, weitere Arbeitsgemeinschaften in den Kreis der Stimmberechtigten aufzunehmen. Das Statut ist dahingehend anzupassen, dass jeweils Arbeitsgemeinschaften, die marginalisierte und strukturell im gesellschaftlichen System Kapitalismus diskriminierte Gruppen und ihre Interessen vertreten, mit Stimmrecht im Landesvorstand vertreten sind. Dies sind aktuell die AG60plus, die Jusos, die AG Migration und Vielfalt, die SPD FRAUEN, die SPDqueer, die AG SelbstAktiv sowie die AfA, die zur DNA der SPD gehört.
  2. Die gleiche Problematik stellt sich für die Kreisvorstände gem. § 23a* Abs. 3 Nr. 7 OrgStatut. Hier sollte auf eine kohärente Umsetzung geachtet werden.
  3. Nach § 19* OrgStatut bestimmt der Landesvorstand Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaften für die Antragskommission. Hier stellt sich ebenfalls das zuvor genannte Problem. Wir empfehlen daher, dass § 19* Orgstatut so angepasst wird, dass zukünftig die Arbeitsgemeinschaften, die marginalisierte und strukturell im gesellschaftlichen System Kapitalismus diskriminierte Gruppen und ihre Interessen vertreten, mit Stimmrecht in der Antragskommission vertreten sind. Dies sind aktuell die AG60plus, die Jusos, die AG Migration und Vielfalt, die SPD FRAUEN, die SPDqueer, die AG SelbstAktiv sowie die AfA,die zur DNA der SPD gehört.. Die betreffenden Arbeitsgemeinschaften achten bei ihren Personalvorschlägen auf die Quotierung. Die 12 vom Landesvorstand zu wählenden Vertreter*innen in der Antragskommission müssen paritätisch besetzt sein.

 

VII. Sprecher*innenräte und Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaften

 

  1. Sprecher*innenräte können für Arbeitsgemeinschaften qua Bundesstatut nur auf Kreisebene eingesetzt werden. Bei den Jusos bestehen optionale Sprecher*innenräte aus drei, fünf, oder sieben Sprecher*innen. Diese Regelung sollte für alle AGen auf Kreisebene übernommen und in den jeweiligen Richtlinien ergänzt werden. Die Anzahl der Mitglieder des Sprecher*innenrates ist auf fünf zu begrenzen.
  2. Handlungsbedarf wird insbesondere bei der Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaften gesehen. Arbeitsgemeinschaften sollten im Bereich der Social-Media-Arbeit mit mehr Ressourcen aus dem KSH unterstützt werden. Das vom KSH in diesem Jahr gestartete Info-Format sollte in den nächsten Parteiwahlperioden fortgesetzt werden. Es empfiehlt sich, eine Richtlinie zu erarbeiten, welche die Social-Media-Arbeiten der Arbeitsgemeinschaften regelt. Dabei darf nicht in die inhaltliche Social-Media-Arbeit der Arbeitsgemeinschaften eingegriffen werden.
  3. Ein größerer Unterstützungsbedarf durch das KSH besteht auch für den Aufbau eines Newsletters, um neue und vorhandene Netzwerkpartner*innen verstärkt strategisch ansprechen zu können und damit die zivilgesellschaftliche Verankerung der Partei voranzutreiben. Hier sollte ein Newsletterformat mit einzelnen Themen- Arbeitsgemeinschaften in einem Pilotprojekt getestet werden.

 

Alle Regelungen in diesem Antrag werden spätestens zum Ende der Wahlperiode 2026-2028 vom Landesvorstand evaluiert.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Kein Konsens)
Fassung der Antragskommission:

In der Berliner SPD gibt es neben der räumlichen Gliederung in Abteilungen und Kreise eine Vielzahl von weiteren Gliederungen, die wertvolle Arbeit leisten. Dennoch bestehen insbesondere zwischen den Arbeitsgemeinschaften und Fachausschüssen Doppelungen und Überschneidungen, hinzu kommen Foren, Arbeitskreise und Projektgruppen. Obwohl insbesondere zwischen den Fachausschüssen, Foren und Arbeitskreisen keine wesentlichen statutenrechtlichen Unterschiede bestehen, werden diese in einer Vielzahl an Bezeichnungen geführt. Gerade für (Neu-)Mitglieder ist es daher oft etwas unklar, wo sie ihre Fähigkeiten am besten einbringen können.

 

Daher hat die Organisationspolitische Kommission auf der Grundlage der Arbeiten der Wahlen-wieder-gewinnen-Kommission eine Aufgabenabgrenzung vorgenommen und die Funktionen und Unterschiede der einzelnen Strukturen definiert.

 

Wie der Wahlen-wieder-gewinnen-Bericht empfiehlt die Organisationspolitische Kommission, Doppelstrukturen auf allen Ebenen abzubauen und die Gremien nach einem Politikfeldverteilungsplan zu organisieren. Im besten Fall ist für jedes Politikfeld eine Struktur zuständig. Dies ist zum einen erforderlich, um eine bessere Orientierung zu ermöglichen. Zum anderen ist mit einer effizienteren Struktur die gewünschte Beteiligung und Einbindung der Fachgremien besser zu organisieren.

 

Die Arbeitsgemeinschaften, die im Berliner Landesverband existieren, werden hier nicht gesondert betrachtet. Ihre Arbeitsweise ist durch das Bundesstatut festgesetzt und ist daher durch den Landesverband nicht veränderbar.

 

Wir stellen fest, dass insbesondere die Beratungsfunktion der Fachausschüsse durch den Landesvorstand und den Landesparteitag bislang unzureichend in Anspruch genommen wurde. Hier bestehen jedoch große Potenziale zur Stärkung und Koordinierung der inhaltlichen Parteiarbeit.

 

Zuletzt greifen die Maßnahmen unterschiedliche Anregungen auf, die in Anträgen oder aus den Gremien gefordert wurden (Sprecher*innenräte, Aufnahme von Mitgliedern, Versendung von Einladungen, Verzicht auf die Benennung der Vorsitzenden, gemeinsames Arbeitsprogramm mit dem Landesvorstand etc.). Deren Schwerpunkt liegt vor allem auf einer Entlastung des Ehren- und Hauptamts der Partei.

 

Damit verfolgt das Maßnahmenpaket drei übergeordnete Ziele:
Zum Ersten sollen Doppelstrukturen – sofern sie zu Redundanzen führen – abgebaut und die Arbeit der jeweiligen Strukturen effektiver werden. Damit soll insbesondere den Mitgliedern eine bessere Orientierung geboten werden und eine Einbindung der Fachgremien besser organisiert werden.

 

Zweitens sollen die Fachgremien verstärkt in die inhaltliche Parteiarbeit des Landesvorstands und des Landesparteitags einbezogen werden. Langfristig ergibt sich dadurch die Chance eines gemeinsamen Arbeitsprogramms zur Erarbeitung langfristiger Linien in der Partei.

 

Drittens soll das Ehren- und Hauptamt durch verschiedene Maßnahmen entlastet und Unklarheiten in der bisherigen Ausgestaltung aufgehoben werden.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die SPD Berlin die folgenden Maßnahmen:

 

I. Effektivere Strukturen mit klarer Zuständigkeit:

 

  1. Die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften, Fachausschüsse, Foren, Arbeitskreise, Projektgruppen orientieren sich an Politik- und Querschnittsfeldern. An der Politikfeldverteilung nehmen insbesondere die Arbeitsgemeinschaften und Fachausschüsse teil. Den Arbeitsgemeinschaften obliegt die vorrangige Betreuung ihres Politikfeldes. Wo Arbeitsgemeinschaften bestehen, sollten Fachausschüsse (und andere Doppelstrukturen) vermieden werden. Die Querschnittsfelder werden künftig durch die Arbeitskreise betreut. Hierbei ist anzuerkennen, dass es auch Arbeitsgemeinschaften gibt, die Querschnittsthemen bearbeiten und generell alle Politikfelder mit bearbeiten. Ihre Arbeit bleibt von dem hier beschriebenen Politikverteilungsplan unberührt.
  2. Die SPD muss insgesamt zu einer Reduzierung ihrer 22 Strukturen neben den Arbeitsgemeinschaften kommen. Dysfunktionale Doppelstrukturen werden – wo möglich – abgebaut, damit eine hauptamtliche Betreuung und Koordination der inhaltlichen Arbeit sowie die Orientierung der Mitglieder verbessert werden kann. Ein etwaiger Neuzuschnitt der von den Fachausschüssen betreuten Politikfelder wird gemeinsam mit den (bisherigen) Fachausschüssen, Foren und Arbeitskreisen in einem Dialogprozess erarbeitet. Dieser Prozess orientiert sich an den folgenden Kriterien: Reduzierung von dysfunktionalen Doppelstrukturen, inhaltliche Ergiebigkeit des Zuschnitts und Funktionalität sowie effektives Arbeiten der betrachteten Struktur.
  3. Die konkrete Reduzierung der Strukturen durch Teilung und Zusammenlegung wird mit Wirkung für die kommende Parteiwahlperiode in einem gemeinsamen Dialogprozess mit den Fachausschüssen, Foren und Arbeitskreisen erarbeitet. Eingriffe in der laufenden Wahlperiode werden nicht vorgenommen. Durch weitgehende Übergangsregelungen sollen insbesondere Übergangsvereinbarungen zwischen den beteiligten Fachgremien getroffen werden können, die einmalig Regelungen zur Zusammensetzung der ersten Vorstände sowie die Festlegung der Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte ermöglicht. Es werden die technischen Voraussetzungen geschaffen, dass Mitgliederbestände in die neuen Strukturen übernommen werden können. Der Dialogprozess nimmt auf die anstehende Belastung der Fachgremien durch den vorstehenden Wahlprogrammprozess Rücksicht.

 

II. Verständliche Benennung der Strukturen für eine bessere Orientierung

 

  1. Zur Nachvollziehung dieser Strukturentscheidung wird die Benennung der Strukturen vereinfacht. Künftig bestehen in der Berliner SPD neben der territorialen Gliederung (Abteilungen und Kreise) nur noch Arbeitsgemeinschaften (AG), Fachausschüsse (FA), Arbeitskreise (AK) und Projektgruppen (PG) und Kommissionen. Die bisherigen Foren werden je nach Politikfeld- oder Querschnittsorientierung künftig als Fachausschuss oder Arbeitskreis organisiert. Die allein sprachliche Unterscheidung zwischen Arbeitskreisen und Facharbeitskreisen auf Kreisebene wird aufgegeben und das Statut entsprechend angepasst. Allen Strukturen steht auch künftig im gleichen Umfang das Rede- und Antragsrecht auf den Parteitagen der entsprechenden Ebene zu.
  2. Fachausschüsse sind Strukturen, die für die Dauer von zwei Jahren vom Landesvorstand eingesetzt werden, ihre Vorstände wählen und den Landesverband zu tagespolitischen Fragen beraten. Sie dienen insbesondere auch der Vernetzung mit Akteur*innen der Stadtgesellschaft. Dabei nehmen sie als einzige Struktur neben den Arbeitsgemeinschaften unmittelbar an der Politikfeldverteilung teil.
  3. Arbeitskreise werden von den Vorständen der Partei für die Dauer ihrer Wahlperiode eingesetzt. Sie sind gegenüber den Arbeitsgemeinschaften und Fachausschüssen nachrangig in der Betreuung des jeweiligen Politikfeldes. Eine Regelung ihrer Einsetzung und Wahl wird analog den Fachausschüssen in den Richtlinien geregelt.
  4. Von den Arbeitskreisen abzugrenzen sind Projektgruppen, die projektbezogen arbeiten und damit in der Regel für eine begrenzte Zeit innerhalb einer Wahlperiode für eine bestimmte Aufgabe eingesetzt werden.
  5. Das Statut der Berliner SPD (§ 10* OrgStatut) wird geändert, um die in den Nummern 2 bis 4 beschriebene Namens- und Definitionsvereinfachung nachzuvollziehen.

 

III. Einsetzung und Wahl der Fachausschüsse, Arbeitskreise und Projektgruppen

 

  1. Die Arbeitskreise und Fachausschüsse werden künftig zu Beginn der Wahlperiode des Landesvorstandes eingesetzt. Auf eine gesonderte Berufung der Vorsitzenden nach § 23* Abs. 7  e OrgStatut i. V. m. § 3 Abs. Richtlinie Fachausschüsse, Foren und Arbeitskreise wird verzichtet. Die Fachausschüsse und Arbeitskreise führen nach ihrer Einsetzung Wahlen auf der Grundlage der auch für sie geltenden Wahlordnung durch (§ 1 * WO). (Neue) Ausnahmen hiervon sind vom Landesvorstand für die Dauer der laufenden Wahlperiode zu genehmigen. Die Richtlinie wird entsprechend geändert.
  2. Fachausschüsse und Arbeitskreise können zur Leitung statt eines Vorstands auch Sprecher*innenräte mit drei oder fünf Sprecher*innen wählen. Sie entsenden zwei beratende Delegierte zum Landesparteitag, davon mind. 1 Frau (siehe Antrag 2/I/2025). Die Statuten und Richtlinien werden entsprechend angepasst.
  3. Die Fachausschüsse können zur besseren Vernetzung mit der Stadtgesellschaft bis zu drei externe Expert*innen (etwa aus dem Kreis der Gewerkschaften, Wissenschaft, Interessensvertretungen oder zivilgesellschaftlichen Initiativen usw.) in ihre Vorstände kooptieren. Dafür wird eine entsprechende Regelung in den Richtlinien aufgenommen.
  4. Sämtliche bestehenden Ausnahmeregelungen nach § 1 Abs. 2 Richtlinie sowie sämtliche gewohnheitsrechtliche oder qua LV-Beschluss anerkannte Ausnahmen werden aufgehoben. Es gilt ausschließlich das Statut und die Richtlinie. Über künftige Ausnahmeregelungen entscheidet der Landesvorstand jeweils für die laufende Wahlperiode.
  5. Neue Fachausschüsse, Arbeitskreise und Projektgruppen werden vom Landesvorstand eingesetzt. Der Geschäftsführende Landesvorstand kann einen Vorschlag dafür machen, der die Politikfeldverteilung beachtet. Die Einsetzung neuer Strukturen sollte kritisch geprüft werden. Aufgrund der Auslastung des hauptamtlichen Personals und den Vorteilen schlanker Strukturen wird zu einem Moratorium für die Schaffung neuer Strukturen geraten, sobald der Dialog- und Reformprozess abgeschlossen ist.
  6. Um eine Bewertungsgrundlage für den Fortbestand bestehender oder die Einsetzung neuer Strukturen zu haben, werden die bisherigen Rechenschaftsberichte zu einer Evaluation weiterentwickelt und diese in der Richtlinie verankert. Die Vorsitzenden / Sprecher*innen der Fachausschüsse und Arbeitskreise sollen künftig zum Ende der jeweiligen Wahlperiode die Arbeit der vergangenen Jahre darstellen. Hierfür erarbeitet die Organisationspolitische Kommission einen Evaluationsbogen, so dass Ergebnisse messbar und vergleichbar gemacht werden und die Arbeit für die Fachausschüsse und Arbeitskreise erleichtert wird. Inaktive Strukturen sollen identifiziert und abgebaut werden.
  7. Projektgruppen werden durch den Landesvorstand unter Benennung ihrer konkreten Aufgabe und Mitglieder für eine festgelegte Zeit durch Beschluss eingesetzt. Eine entsprechende Regelung wird in die Richtlinie aufgenommen.

 

IV. Beteiligung der Fachgremien an der Arbeit des Landesparteitags und Landesvorstands

 

  1. Die Beteiligung der Fachgremien an der Arbeit der Antragskommission wird im Antrag  2/I/2025 “Parteireform Teil 1: Reform des Landesparteitages und seiner Kommissionen” beschrieben. Ein weiteres Potenzial der Fachgremien wird insbesondere bei der Erstellung von Leitanträgen des Landesvorstands gesehen. Darüber hinaus wird geprüft, inwiefern die Fachgremien in der Antragskommission zu den sie betreffenden Antragsbereichen hinzugeladen werden können.
  2. Die Fachausschüsse sind beratende Organe des Landesvorstands (§ 10* Abs. 1 OrgStatut, § 1 Abs. 3 Richtlinie). Deshalb müssen insbesondere die Fachausschüsse und Arbeitskreise, aber auch die Arbeitsgemeinschaften in ihrer Beratungsfunktion gegenüber dem Landesvorstand gestärkt werden. Insbesondere sollten diese Gremien in die Erarbeitung von Positionen des Landesvorstands einbezogen werden; dies erfordert auch einen proaktiven Rückgriff auf diese beratenden Organe durch den (Geschäftsführenden) Landesvorstand. Aus diesem Grund sollen die Fachausschüsse künftig standardisiert bei der Antragsberatung des Landesvorstands beteiligt werden. Anträge sollen künftig den Arbeitsgemeinschaften, Fachausschüssen und Arbeitskreisen mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme zugewiesen werden. Die gesammelten Stellungnahmen werden den Landesvorstandsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Um dieses Verfahren mit ausreichend Vorlauf durchlaufen zu können, ist die Antragsfrist vorzuverlegen und die Anzahl von “Initiativanträgen” zu begrenzen.
  3. Der Landesvorstand sollte auf der Grundlage des § 23* Abs. 7 f OrgStatut die Fachgremien gezielter mit der Erarbeitung inhaltlicher Positionen beauftragen. Auch dadurch soll die Arbeit der Fachgremien stärker mit der des Landesvorstands koordiniert werden. Insbesondere könnte mit den Fachgremien und dem Landesvorstand ein gemeinsames Arbeitsprogramm erstellt werden, das auch Gegenstand der Evaluation sein kann.

 

V. Eintritt und Mitgliederoffenheit der Fachausschüsse und Arbeitskreise

 

  1. Die Arbeitskreise und Fachausschüsse sind grundsätzlich offen für alle Mitglieder der Berliner SPD. Jedes Mitglied kann auf eigenen Wunsch Mitglied eines Arbeitskreises und Fachausschusses werden. Nicht-Mitglieder können grundsätzlich ebenfalls Mitglieder eines Arbeitskreises und Fachausschusses werden, haben aber bei Wahlen kein Stimmrecht. Der jeweilige Vorstand entscheidet bei Nicht-Mitgliedern über die Aufnahme.
  2. Parteimitglieder werden automatisch auf deren Wunsch in den Verteiler der jeweiligen Gliederung aufgenommen. Auf eine gesonderte Abfrage wird verzichtet. Für Nicht-Parteimitglieder sollte am derzeitigen Verfahren festgehalten werden.
  3. Wir ermutigen die Fachausschüsse, den Anteil der aktiven Nicht-Parteimitglieder zu erhöhen, um einen Austausch mit der Stadtgesellschaft strukturell in die Arbeit der Fachausschüsse zu integrieren. Dieser Aspekt sollte Gegenstand der Evaluation werden.
  4. Das Verteilermanagement der Arbeitskreise, Fachausschüsse und Projektgruppen soll digitalisiert werden. Im Rahmen des Digitalisierungsprozesses der Partei soll geprüft werden, ob und inwieweit Einladungen von den Vorständen eigenständig verschickt werden können. Die technische Umsetzung muss vor allem mit dem KSH bzw. dem Parteivorstand geklärt werden.

 

VI. Vertretung der Arbeitsgemeinschaften beim Landesparteitag, Landesvorstand und Antragskommission

 

  1. Problematisch ist, dass § 23* Abs. 2 Nr. 7 OrgStatut bestimmte Arbeitsgemeinschaften privilegiert, ohne dass dies im Bundesstatut vorgegeben wird. Der Auswahl dieser Gremien liegt jedoch keine verständliche und akzeptanzfördernde Logik zugrunde. Deshalb werden immer wieder Rufe laut, weitere Arbeitsgemeinschaften in den Kreis der Stimmberechtigten aufzunehmen. Das Statut ist dahingehend anzupassen, dass jeweils Arbeitsgemeinschaften, die marginalisierte und strukturell im gesellschaftlichen System Kapitalismus diskriminierte Gruppen und ihre Interessen vertreten, mit Stimmrecht im Landesvorstand vertreten sind. Dies sind aktuell die AG60plus, die Jusos, die AG Migration und Vielfalt, die SPD FRAUEN, die SPDqueer, die AG SelbstAktiv sowie die AfA, die zur DNA der SPD gehört.
  2. Die gleiche Problematik stellt sich für die Kreisvorstände gem. § 23a* Abs. 3 Nr. 7 OrgStatut. Hier sollte auf eine kohärente Umsetzung geachtet werden.
  3. Nach § 19* OrgStatut bestimmt der Landesvorstand Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaften für die Antragskommission. Zukünftig sollen alle Arbeitsgemeinschaften mit Stimmrecht in der Antragskommission vertreten sein. Die Arbeitsgemeinschaften achten bei ihren Personalvorschlägen auf die Quotierung. Analog zu den Kreisen sollen sie dem geschäftsführenden Landesvorstand zwei Personen, davon mind. 1 Frau zur Vertretung in der Antragskommission vorschlagen. Die 18 vom Landesvorstand zu wählenden Vertreter*innen in der Antragskommission müssen paritätisch besetzt sein.

 

VII. Sprecher*innenräte und Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaften

 

  1. Sprecher*innenräte können für Arbeitsgemeinschaften qua Bundesstatut nur auf Kreisebene eingesetzt werden. Bei den Jusos bestehen optionale Sprecher*innenräte aus drei, fünf, oder sieben Sprecher*innen. Diese Regelung sollte für alle AGen auf Kreisebene übernommen und in den jeweiligen Richtlinien ergänzt werden. Die Anzahl der Mitglieder des Sprecher*innenrates ist auf fünf zu begrenzen.
  2. Handlungsbedarf wird insbesondere bei der Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaften gesehen. Arbeitsgemeinschaften sollten im Bereich der Social-Media-Arbeit mit mehr Ressourcen aus dem KSH unterstützt werden. Das vom KSH in diesem Jahr gestartete Info-Format sollte in den nächsten Parteiwahlperioden fortgesetzt werden. Es empfiehlt sich, eine Richtlinie zu erarbeiten, welche die Social-Media-Arbeiten der Arbeitsgemeinschaften regelt. Dabei darf nicht in die inhaltliche Social-Media-Arbeit der Arbeitsgemeinschaften eingegriffen werden.
  3. Ein größerer Unterstützungsbedarf durch das KSH besteht auch für den Aufbau eines Newsletters, um neue und vorhandene Netzwerkpartner*innen verstärkt strategisch ansprechen zu können und damit die zivilgesellschaftliche Verankerung der Partei voranzutreiben. Hier sollte ein Newsletterformat mit einzelnen Themen- Arbeitsgemeinschaften in einem Pilotprojekt getestet werden.

Alle Regelungen in diesem Antrag werden spätestens zum Ende der Wahlperiode 2026-2028 vom Landesvorstand evaluiert.

Beschluss: Annahme in der Fassung des Parteitages
Text des Beschlusses:

In der Berliner SPD gibt es neben der räumlichen Gliederung in Abteilungen und Kreise eine Vielzahl von weiteren Gliederungen, die wertvolle Arbeit leisten. Dennoch bestehen insbesondere zwischen den Arbeitsgemeinschaften und Fachausschüssen Doppelungen und Überschneidungen, hinzu kommen Foren, Arbeitskreise und Projektgruppen. Obwohl insbesondere zwischen den Fachausschüssen, Foren und Arbeitskreisen keine wesentlichen statutenrechtlichen Unterschiede bestehen, werden diese in einer Vielzahl an Bezeichnungen geführt. Gerade für (Neu-)Mitglieder ist es daher oft etwas unklar, wo sie ihre Fähigkeiten am besten einbringen können.

 

Daher hat die Organisationspolitische Kommission auf der Grundlage der Arbeiten der Wahlen-wieder-gewinnen-Kommission eine Aufgabenabgrenzung vorgenommen und die Funktionen und Unterschiede der einzelnen Strukturen definiert.

 

Wie der Wahlen-wieder-gewinnen-Bericht empfiehlt die Organisationspolitische Kommission, Doppelstrukturen auf allen Ebenen abzubauen und die Gremien nach einem Politikfeldverteilungsplan zu organisieren. Im besten Fall ist für jedes Politikfeld eine Struktur zuständig. Dies ist zum einen erforderlich, um eine bessere Orientierung zu ermöglichen. Zum anderen ist mit einer effizienteren Struktur die gewünschte Beteiligung und Einbindung der Fachgremien besser zu organisieren.

 

Die Arbeitsgemeinschaften, die im Berliner Landesverband existieren, werden hier nicht gesondert betrachtet. Ihre Arbeitsweise ist durch das Bundesstatut festgesetzt und ist daher durch den Landesverband nicht veränderbar.

 

Wir stellen fest, dass insbesondere die Beratungsfunktion der Fachausschüsse durch den Landesvorstand und den Landesparteitag bislang unzureichend in Anspruch genommen wurde. Hier bestehen jedoch große Potenziale zur Stärkung und Koordinierung der inhaltlichen Parteiarbeit.

 

Zuletzt greifen die Maßnahmen unterschiedliche Anregungen auf, die in Anträgen oder aus den Gremien gefordert wurden (Sprecher*innenräte, Aufnahme von Mitgliedern, Versendung von Einladungen, Verzicht auf die Benennung der Vorsitzenden, gemeinsames Arbeitsprogramm mit dem Landesvorstand etc.). Deren Schwerpunkt liegt vor allem auf einer Entlastung des Ehren- und Hauptamts der Partei.

 

Damit verfolgt das Maßnahmenpaket drei übergeordnete Ziele:
Zum Ersten sollen Doppelstrukturen – sofern sie zu Redundanzen führen – abgebaut und die Arbeit der jeweiligen Strukturen effektiver werden. Damit soll insbesondere den Mitgliedern eine bessere Orientierung geboten werden und eine Einbindung der Fachgremien besser organisiert werden.

 

Zweitens sollen die Fachgremien verstärkt in die inhaltliche Parteiarbeit des Landesvorstands und des Landesparteitags einbezogen werden. Langfristig ergibt sich dadurch die Chance eines gemeinsamen Arbeitsprogramms zur Erarbeitung langfristiger Linien in der Partei.

 

Drittens soll das Ehren- und Hauptamt durch verschiedene Maßnahmen entlastet und Unklarheiten in der bisherigen Ausgestaltung aufgehoben werden.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die SPD Berlin die folgenden Maßnahmen:

 

I. Effektivere Strukturen mit klarer Zuständigkeit:

 

  1. Die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften, Fachausschüsse, Foren, Arbeitskreise, Projektgruppen orientieren sich an Politik- und Querschnittsfeldern. An der Politikfeldverteilung nehmen insbesondere die Arbeitsgemeinschaften und Fachausschüsse teil. Den Arbeitsgemeinschaften obliegt die vorrangige Betreuung ihres Politikfeldes. Wo Arbeitsgemeinschaften bestehen, sollten Fachausschüsse (und andere Doppelstrukturen) vermieden werden. Die Querschnittsfelder werden künftig durch die Arbeitskreise betreut. Hierbei ist anzuerkennen, dass es auch Arbeitsgemeinschaften gibt, die Querschnittsthemen bearbeiten und generell alle Politikfelder mit bearbeiten. Ihre Arbeit bleibt von dem hier beschriebenen Politikverteilungsplan unberührt.
  2. Die SPD muss insgesamt zu einer Reduzierung ihrer 22 Strukturen neben den Arbeitsgemeinschaften kommen. Dysfunktionale Doppelstrukturen werden – wo möglich – abgebaut, damit eine hauptamtliche Betreuung und Koordination der inhaltlichen Arbeit sowie die Orientierung der Mitglieder verbessert werden kann. Ein etwaiger Neuzuschnitt der von den Fachausschüssen betreuten Politikfelder wird gemeinsam mit den (bisherigen) Fachausschüssen, Foren und Arbeitskreisen in einem Dialogprozess erarbeitet. Dieser Prozess orientiert sich an den folgenden Kriterien: Reduzierung von dysfunktionalen Doppelstrukturen, inhaltliche Ergiebigkeit des Zuschnitts und Funktionalität sowie effektives Arbeiten der betrachteten Struktur.
  3. Die konkrete Reduzierung der Strukturen durch Teilung und Zusammenlegung wird mit Wirkung für die kommende Parteiwahlperiode in einem gemeinsamen Dialogprozess mit den Fachausschüssen, Foren und Arbeitskreisen erarbeitet. Eingriffe in der laufenden Wahlperiode werden nicht vorgenommen. Durch weitgehende Übergangsregelungen sollen insbesondere Übergangsvereinbarungen zwischen den beteiligten Fachgremien getroffen werden können, die einmalig Regelungen zur Zusammensetzung der ersten Vorstände sowie die Festlegung der Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte ermöglicht. Es werden die technischen Voraussetzungen geschaffen, dass Mitgliederbestände in die neuen Strukturen übernommen werden können. Der Dialogprozess nimmt auf die anstehende Belastung der Fachgremien durch den vorstehenden Wahlprogrammprozess Rücksicht.

 

II. Verständliche Benennung der Strukturen für eine bessere Orientierung

 

  1. Zur Nachvollziehung dieser Strukturentscheidung wird die Benennung der Strukturen vereinfacht. Künftig bestehen in der Berliner SPD neben der territorialen Gliederung (Abteilungen und Kreise) nur noch Arbeitsgemeinschaften (AG), Fachausschüsse (FA), Arbeitskreise (AK) und Projektgruppen (PG) und Kommissionen. Die bisherigen Foren werden je nach Politikfeld- oder Querschnittsorientierung künftig als Fachausschuss oder Arbeitskreis organisiert. Die allein sprachliche Unterscheidung zwischen Arbeitskreisen und Facharbeitskreisen auf Kreisebene wird aufgegeben und das Statut entsprechend angepasst. Allen Strukturen steht auch künftig im gleichen Umfang das Rede- und Antragsrecht auf den Parteitagen der entsprechenden Ebene zu.
  2. Fachausschüsse sind Strukturen, die für die Dauer von zwei Jahren vom Landesvorstand eingesetzt werden, ihre Vorstände wählen und den Landesverband zu tagespolitischen Fragen beraten. Sie dienen insbesondere auch der Vernetzung mit Akteur*innen der Stadtgesellschaft. Dabei nehmen sie als einzige Struktur neben den Arbeitsgemeinschaften unmittelbar an der Politikfeldverteilung teil.
  3. Arbeitskreise werden von den Vorständen der Partei für die Dauer ihrer Wahlperiode eingesetzt. Sie sind gegenüber den Arbeitsgemeinschaften und Fachausschüssen nachrangig in der Betreuung des jeweiligen Politikfeldes. Eine Regelung ihrer Einsetzung und Wahl wird analog den Fachausschüssen in den Richtlinien geregelt.
  4. Von den Arbeitskreisen abzugrenzen sind Projektgruppen, die projektbezogen arbeiten und damit in der Regel für eine begrenzte Zeit innerhalb einer Wahlperiode für eine bestimmte Aufgabe eingesetzt werden.
  5. Das Statut der Berliner SPD (§ 10* OrgStatut) wird geändert, um die in den Nummern 2 bis 4 beschriebene Namens- und Definitionsvereinfachung nachzuvollziehen.

 

III. Einsetzung und Wahl der Fachausschüsse, Arbeitskreise und Projektgruppen

 

  1. Die Arbeitskreise und Fachausschüsse werden künftig zu Beginn der Wahlperiode des Landesvorstandes eingesetzt. Auf eine gesonderte Berufung der Vorsitzenden nach § 23* Abs. 7  e OrgStatut i. V. m. § 3 Abs. Richtlinie Fachausschüsse, Foren und Arbeitskreise wird verzichtet. Die Fachausschüsse und Arbeitskreise führen nach ihrer Einsetzung Wahlen auf der Grundlage der auch für sie geltenden Wahlordnung durch (§ 1 * WO). (Neue) Ausnahmen hiervon sind vom Landesvorstand für die Dauer der laufenden Wahlperiode zu genehmigen. Die Richtlinie wird entsprechend geändert.
  2. Fachausschüsse und Arbeitskreise können zur Leitung statt eines Vorstands auch Sprecher*innenräte mit drei oder fünf Sprecher*innen wählen. Sie entsenden zwei beratende Delegierte zum Landesparteitag, davon mind. 1 Frau (siehe Antrag 2/I/2025). Die Statuten und Richtlinien werden entsprechend angepasst.
  3. Die Fachausschüsse können zur besseren Vernetzung mit der Stadtgesellschaft bis zu drei externe Expert*innen (etwa aus dem Kreis der Gewerkschaften, Wissenschaft, Interessensvertretungen oder zivilgesellschaftlichen Initiativen usw.) in ihre Vorstände kooptieren. Dafür wird eine entsprechende Regelung in den Richtlinien aufgenommen.
  4. Sämtliche bestehenden Ausnahmeregelungen nach § 1 Abs. 2 Richtlinie sowie sämtliche gewohnheitsrechtliche oder qua LV-Beschluss anerkannte Ausnahmen werden aufgehoben. Es gilt ausschließlich das Statut und die Richtlinie. Über künftige Ausnahmeregelungen entscheidet der Landesvorstand jeweils für die laufende Wahlperiode.
  5. Neue Fachausschüsse, Arbeitskreise und Projektgruppen werden vom Landesvorstand eingesetzt. Der Geschäftsführende Landesvorstand kann einen Vorschlag dafür machen, der die Politikfeldverteilung beachtet. Die Einsetzung neuer Strukturen sollte kritisch geprüft werden. Aufgrund der Auslastung des hauptamtlichen Personals und den Vorteilen schlanker Strukturen wird zu einem Moratorium für die Schaffung neuer Strukturen geraten, sobald der Dialog- und Reformprozess abgeschlossen ist.
  6. Um eine Bewertungsgrundlage für den Fortbestand bestehender oder die Einsetzung neuer Strukturen zu haben, werden die bisherigen Rechenschaftsberichte zu einer Evaluation weiterentwickelt und diese in der Richtlinie verankert. Die Vorsitzenden / Sprecher*innen der Fachausschüsse und Arbeitskreise sollen künftig zum Ende der jeweiligen Wahlperiode die Arbeit der vergangenen Jahre darstellen. Hierfür erarbeitet die Organisationspolitische Kommission einen Evaluationsbogen, so dass Ergebnisse messbar und vergleichbar gemacht werden und die Arbeit für die Fachausschüsse und Arbeitskreise erleichtert wird. Inaktive Strukturen sollen identifiziert und abgebaut werden.
  7. Projektgruppen werden durch den Landesvorstand unter Benennung ihrer konkreten Aufgabe und Mitglieder für eine festgelegte Zeit durch Beschluss eingesetzt. Eine entsprechende Regelung wird in die Richtlinie aufgenommen.

 

IV. Beteiligung der Fachgremien an der Arbeit des Landesparteitags und Landesvorstands

 

  1. Die Beteiligung der Fachgremien an der Arbeit der Antragskommission wird im Antrag  2/I/2025 “Parteireform Teil 1: Reform des Landesparteitages und seiner Kommissionen” beschrieben. Ein weiteres Potenzial der Fachgremien wird insbesondere bei der Erstellung von Leitanträgen des Landesvorstands gesehen. Darüber hinaus wird geprüft, inwiefern die Fachgremien in der Antragskommission zu den sie betreffenden Antragsbereichen hinzugeladen werden können.
  2. Die Fachausschüsse sind beratende Organe des Landesvorstands (§ 10* Abs. 1 OrgStatut, § 1 Abs. 3 Richtlinie). Deshalb müssen insbesondere die Fachausschüsse und Arbeitskreise, aber auch die Arbeitsgemeinschaften in ihrer Beratungsfunktion gegenüber dem Landesvorstand gestärkt werden. Insbesondere sollten diese Gremien in die Erarbeitung von Positionen des Landesvorstands einbezogen werden; dies erfordert auch einen proaktiven Rückgriff auf diese beratenden Organe durch den (Geschäftsführenden) Landesvorstand. Aus diesem Grund sollen die Fachausschüsse künftig standardisiert bei der Antragsberatung des Landesvorstands beteiligt werden. Anträge sollen künftig den Arbeitsgemeinschaften, Fachausschüssen und Arbeitskreisen mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme zugewiesen werden. Die gesammelten Stellungnahmen werden den Landesvorstandsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Um dieses Verfahren mit ausreichend Vorlauf durchlaufen zu können, ist die Antragsfrist vorzuverlegen und die Anzahl von “Initiativanträgen” zu begrenzen.
  3. Der Landesvorstand sollte auf der Grundlage des § 23* Abs. 7 f OrgStatut die Fachgremien gezielter mit der Erarbeitung inhaltlicher Positionen beauftragen. Auch dadurch soll die Arbeit der Fachgremien stärker mit der des Landesvorstands koordiniert werden. Insbesondere könnte mit den Fachgremien und dem Landesvorstand ein gemeinsames Arbeitsprogramm erstellt werden, das auch Gegenstand der Evaluation sein kann.

 

V. Eintritt und Mitgliederoffenheit der Fachausschüsse und Arbeitskreise

 

  1. Die Arbeitskreise und Fachausschüsse sind grundsätzlich offen für alle Mitglieder der Berliner SPD. Jedes Mitglied kann auf eigenen Wunsch Mitglied eines Arbeitskreises und Fachausschusses werden. Nicht-Mitglieder können grundsätzlich ebenfalls Mitglieder eines Arbeitskreises und Fachausschusses werden, haben aber bei Wahlen kein Stimmrecht. Der jeweilige Vorstand entscheidet bei Nicht-Mitgliedern über die Aufnahme.
  2. Parteimitglieder werden automatisch auf deren Wunsch in den Verteiler der jeweiligen Gliederung aufgenommen. Auf eine gesonderte Abfrage wird verzichtet. Für Nicht-Parteimitglieder sollte am derzeitigen Verfahren festgehalten werden.
  3. Wir ermutigen die Fachausschüsse, den Anteil der aktiven Nicht-Parteimitglieder zu erhöhen, um einen Austausch mit der Stadtgesellschaft strukturell in die Arbeit der Fachausschüsse zu integrieren. Dieser Aspekt sollte Gegenstand der Evaluation werden.
  4. Das Verteilermanagement der Arbeitskreise, Fachausschüsse und Projektgruppen soll digitalisiert werden. Im Rahmen des Digitalisierungsprozesses der Partei soll geprüft werden, ob und inwieweit Einladungen von den Vorständen eigenständig verschickt werden können. Die technische Umsetzung muss vor allem mit dem KSH bzw. dem Parteivorstand geklärt werden.

 

VI. Vertretung der Arbeitsgemeinschaften beim Landesparteitag, Landesvorstand und Antragskommission

 

  1. Problematisch ist, dass § 23* Abs. 2 Nr. 7 OrgStatut bestimmte Arbeitsgemeinschaften privilegiert, ohne dass dies im Bundesstatut vorgegeben wird. Der Auswahl dieser Gremien liegt jedoch keine verständliche und akzeptanzfördernde Logik zugrunde. Deshalb werden immer wieder Rufe laut, weitere Arbeitsgemeinschaften in den Kreis der Stimmberechtigten aufzunehmen. Das Statut ist dahingehend anzupassen, dass jeweils Arbeitsgemeinschaften, die marginalisierte und strukturell im gesellschaftlichen System Kapitalismus diskriminierte Gruppen und ihre Interessen vertreten, mit Stimmrecht im Landesvorstand vertreten sind. Dies sind aktuell die AG60plus, die Jusos, die AG Migration und Vielfalt, die SPD FRAUEN, die SPDqueer, die AG SelbstAktiv sowie die AfA, die zur DNA der SPD gehört.
  2. Die gleiche Problematik stellt sich für die Kreisvorstände gem. § 23a* Abs. 3 Nr. 7 OrgStatut. Hier sollte auf eine kohärente Umsetzung geachtet werden.
  3. Nach § 19* OrgStatut bestimmt der Landesvorstand Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaften für die Antragskommission. Zukünftig sollen alle Arbeitsgemeinschaften mit Stimmrecht in der Antragskommission vertreten sein. Die Arbeitsgemeinschaften achten bei ihren Personalvorschlägen auf die Quotierung. Analog zu den Kreisen sollen sie dem geschäftsführenden Landesvorstand zwei Personen, davon mind. 1 Frau zur Vertretung in der Antragskommission vorschlagen. Die 18 vom Landesvorstand zu wählenden Vertreter*innen in der Antragskommission müssen paritätisch besetzt sein.

 

VII. Sprecher*innenräte und Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaften

 

  1. Sprecher*innenräte können für Arbeitsgemeinschaften qua Bundesstatut nur auf Kreisebene eingesetzt werden. Bei den Jusos bestehen optionale Sprecher*innenräte aus drei, fünf, oder sieben Sprecher*innen. Diese Regelung sollte für alle AGen auf Kreisebene übernommen und in den jeweiligen Richtlinien ergänzt werden. Die Anzahl der Mitglieder des Sprecher*innenrates ist auf fünf zu begrenzen.
  2. Handlungsbedarf wird insbesondere bei der Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaften gesehen. Arbeitsgemeinschaften sollten im Bereich der Social-Media-Arbeit mit mehr Ressourcen aus dem KSH unterstützt werden. Das vom KSH in diesem Jahr gestartete Info-Format sollte in den nächsten Parteiwahlperioden fortgesetzt werden. Es empfiehlt sich, eine Richtlinie zu erarbeiten, welche die Social-Media-Arbeiten der Arbeitsgemeinschaften regelt. Dabei darf nicht in die inhaltliche Social-Media-Arbeit der Arbeitsgemeinschaften eingegriffen werden.
  3. Ein größerer Unterstützungsbedarf durch das KSH besteht auch für den Aufbau eines Newsletters, um neue und vorhandene Netzwerkpartner*innen verstärkt strategisch ansprechen zu können und damit die zivilgesellschaftliche Verankerung der Partei voranzutreiben. Hier sollte ein Newsletterformat mit einzelnen Themen- Arbeitsgemeinschaften in einem Pilotprojekt getestet werden.

Alle Regelungen in diesem Antrag werden spätestens zum Ende der Wahlperiode 2026-2028 vom Landesvorstand evaluiert.

Beschluss-PDF: