Antrag 02/I/2025 Parteireform Teil I: Der Landesparteitag und seine Kommissionen

Status:
Annahme mit Änderungen

Der Landesparteitag ist das höchste beschlussfassende Gremium der SPD Berlin. Er ist die zentrale Plattform für den Austausch und die Diskussion, der die inhaltliche Ausrichtung der Partei bestimmt. Er ist gleichzeitig die sichtbarste öffentliche Veranstaltung der Berliner SPD, über die regelmäßig in den Medien berichtet wird und mit der die Partei im besten Fall Themen in der Stadtgesellschaft und den Medien setzen kann. Jede Reform muss daher beachten, dass die Parteitage diesen wichtigen Charakter behalten.

 

Wir stellen gleichzeitig fest, dass die Landesparteitage grundlegend reformbedürftig sind. Durch die enorm hohe Zahl an Anträgen inkl. einer hohen Zahl an Initiativanträgen sowie einer stetig wachsenden Zahl von Reden und Grußwörtern in den vergangenen Jahren ist es kaum mehr möglich, strukturierte Debatten zu führen. Für die Stadt und die Partei wichtige Debatten werden an Randzeiten gedrängt, Diskussionen können nicht zu Ende geführt werden, Schlagzeilen produzierende und “Clickbaiting”-Themen werden in den Medien aufgegriffen. Die Delegierten haben kaum mehr Übersicht über die eigenen Beschlüsse. Die vom Landesparteitag eingesetzten Kommissionen wie die Antragskommission sind mit ihrer Aufgabe überlastet und können nur durch große Disziplin und mit viel Anstrengung einen Kompromiss zwischen notwendiger innerparteilicher Willensbildung und Zeitbegrenzung des Landesparteitages darstellen. Die Parteitage verschlingen enorme finanzielle Ressourcen. So sind in der Vergangenheit zum Teil über die Hälfte des Budgets für politische Arbeit in einem Jahr in die Landesparteitage geflossen (im Jahr 2024 rund 160.000 Euro). Sie stellen zudem hohe Anforderungen an die hauptamtlichen Mitarbeitenden, die am Wochenende und öfter als acht Stunden am Stück arbeiten müssen.

 

Die 2023 eingesetzte Wahlen-wieder-gewinnen-Kommission hat in ihrem Abschlussbericht daher Empfehlungen und Reformansätze aufgezeichnet. Die 2024 nachfolgende Organisationspolitische Kommission (OrgaKom 2.0) hat aufbauend auf diesem Bericht Reformen diskutiert und dem (Geschäftsführenden) Landesvorstand vorgelegt.

 

Alle Aspekte des Landesparteitages – Anzahl, Dauer, Aufbau, Struktur, Zusammensetzung, Arbeitsweise und Ergebnisse – sind Teil der Reform und müssen selbstkritisch betrachtet werden.

 

Selbstverständlich ist uns klar, dass eine Organisationsreform der Partei viel abverlangt. Dennoch müssen wir uns eingestehen, dass wir vor riesigen Herausforderungen stehen, die wir nur gemeinsam angehen können. Hierzu muss jede Gliederung und jede*r Einzelne bereit sein auch einen Beitrag zu leisten. Die Berliner SPD hat das Ziel mit dieser Reform, die unterschiedlichen Interessen von Austausch und Diskussion, innerparteilicher Willensbildung, Wirkung in die Öffentlichkeit, Schonung unserer hauptamtlichen Mitarbeitenden, Vereinbarkeit von Ehrenamt, Job, Care-Arbeit und Freizeit sowie Reduzierung der Kosten in Einklang zu bringen.

 

Die SPD Berlin beschließt folgende Punkte:

 

I. Anzahl und Dauer der Landesparteitage

 

  1. In einer Wahlperiode von zwei Jahren finden mindestens drei Landesparteitage statt. Das Statut wird dahingehend angepasst. Dabei sollen in Jahren, in denen der Landesvorstand gewählt wird, zwei Landesparteitage stattfinden, um ausreichend Zeit für die Diskussion inhaltlicher Positionen zu belassen.
  2. Es können ein- oder zweitägige Landesparteitage durchgeführt werden, Priorität haben aus Gründen der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt eintägige Landesparteitage am Samstag. Sonntage sollten nicht für Parteitage aufgewendet werden. Mehrtägige Parteitage sind ausnahmsweise und vorzugsweise am Freitagabend und Samstag durchzuführen. Dabei sind auf berufliche und familiäre Verpflichtungen der ehrenamtlichen Delegierten zu achten. Die Dauer des Landesparteitages ist auf acht Stunden pro Tag begrenzt, um einerseits die Vereinbarkeit von Ehrenamt in der SPD, Care-Arbeit und Freizeit zu erhöhen und andererseits, um die hauptamtlichen Mitarbeitenden nicht übermäßig zu belasten.
  3. Das Angebot der Kinderbetreuung hat sich für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Parteiengagement bewährt und wird fortgesetzt. Sie beginnt mit der Sitzung der Antragskommission, die direkt im Vorfeld des Landesparteitages stattfindet.
  4. Der Landesvorstand entscheidet über die konkreten Termine sowie die Art und das Format der Durchführung (in Präsenz oder digital) der Landesparteitage.

 

II. Zusammensetzung der Landesparteitage

 

 

1. Im Statut wird eine Klarstellung der Berechnungsgrundlage für die Delegiertenanzahl erfolgen. Jeder Kreis erhält zwei Grundmandate sowie für jeweils 1800 in den letzten zwei Kalenderjahren abgeführten Beitragsmonate je ein weiteres Delegiertenmandat. Das sind wie derzeit 268 ordentliche Delegierte. Die Regelung ist zur Vermeidung von Statutenstreitigkeiten erforderlich.

2. Aus Platz und Kostengründen wird die Anzahl der beratenden Delegierten von derzeit rund 250 auf rund 150 reduziert. Das Statut wird dahingehend angepasst, dass künftig nur noch die folgenden Personen dem Landesparteitag mit beratender Stimme angehören:

  • Stimmberechtigte Mitglieder des Landesvorstands inkl. Landesgeschäftsführung
  • Mitglieder des Parteivorstands
  • Landesrevisor*innen
  • Mitglieder des gewählten Fraktionsvorstands im Abgeordnetenhaus
  • je zwei beratende Delegierte pro Arbeitsgemeinschaft, davon mind. 1 Frau
  • je zwei beratende Delegierte pro Fachausschuss, davon mind. 1 Frau
  • die Berliner Bundestagsabgeordneten
  • die Berliner Mitglieder der Bundesregierung
  • die SPD-Mitglieder des Senats
  • die SPD-Staatssekretär*innen im Senat
  • die Berliner Abgeordneten im Europäischen Parlament
  • SPD-Mitglieder der Bezirksämter
  • Vorsitzende*r der AG der SPD-Fraktionsvorsitzenden
  • ein*e beratende*r Delegierte*r je Arbeitskreis + Juso-Hochschulgruppen

 

3. Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene, die einen Antrag oder einen Redebeitrag bei einer damit verbundenen General- oder Änderungsantragsdebatte einbringen, erhalten vom Präsidium Rederecht.

4. Besucher*innen können je nach Raumkapazitäten eingeladen werden. Es ist aber in der Einladung darauf hinzuweisen, dass es nur begrenzten Platz gibt und ggf. bei zu vielen Besucher*innen kein Eintritt in die Tagungsstätte möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz für Besucher*innen. Die Landesparteitage werden per Livestream übertragen.

 

 

III. Strukturierung der Landesparteitage

 

  1. Der Landesvorstand legt mit der Einladung einen inhaltlichen Schwerpunkt für den bevorstehenden Landesparteitag fest. Es wird geprüft, inwiefern die Delegierten bei der Auswahl des Schwerpunkts auf Vorschlag des geschäftsführenden Landesvorstands, etwa durch eine digitale Abstimmung, beteiligt werden können.
  2. Der Geschäftsführende Landesvorstand und das Präsidium des Landesparteitages stimmen sich im Vorfeld für eine Tagesordnung inklusive zeitlicher Planung ab. In der Geschäftsordnung wird die Möglichkeit konkretisiert, Zeitkontingente für die einzelnen Tagesordnungspunkte und Aussprachen festzulegen. Zu Beginn des Parteitages wird über die Festlegung abgestimmt. Geschäftsordnungsanträge bleiben möglich.
  3. Gerade in absehbar längeren Debatten hat sich die zufällige Auswahl von Delegierten mit Redewunsch bei Einhaltung der quotierten Redeliste bewährt.
  4. Sollte es nicht gelingen in der vorgegebenen Zeit die Anträge und weiteren Tagesordnungspunkte abzuarbeiten, ist das Präsidium aufgefordert, eine Vertagung oder Beratung der fehlenden Anträge im Landesvorstand vorzuschlagen. Damit soll sichergestellt werden, dass wichtige Anträge zeitnah beraten werden.
  5. Grußworte und Eingangsreden sind auf das notwendige Minimum zu reduzieren, um sicherzustellen, dass ausreichend Zeit für die inhaltliche Beratung bleibt.
  6. Wann immer es statutarisch möglich ist, sind Berichte schriftlich und nicht mündlich vorzulegen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind möglich, sofern diese mit dem Geschäftsführenden Landesvorstand abgestimmt sind.
  7. Digitale Unterlagen zur Antragsberatung müssen Standard auf den Landesparteitagen werden. Das KSH prüft, wie alle Anträge, einschließlich der Änderungsanträge, auf einer zentralen digitalen Plattform für alle Delegierten bereitgestellt werden können.
  8. Zur Kostenreduktion soll das angebotene Essen nicht subventioniert werden. Getränke dagegen sollen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

 

IV. Zusammensetzung der Antragskommission

 

  1. Die Antragskommission besteht aus 24 stimmberechtigten Mitgliedern, davon 12, die auf dem Landesparteitag zu wählen sind, sowie 12 Mitgliedern, die der Landesvorstand wählt. Die Antragskommission muss wie folgt zusammengesetzt sein:- Jeder Kreis muss mit einer/einem Delegierten in der Antragskommission vertreten sein.- Die Antragskommission muss entsprechend der Geschlechterquote besetzt sein. Dieser Punkt wird im Statut klargestellt.- Jede AG soll in der Antragskommission vertreten sein.
  2. Der Geschäftsführende Landesvorstand und die Kreisvorsitzenden stimmen einen paritätischen Wahlvorschlag aus 12 Personen für die Wahl auf dem Landesparteitag ab. Die Kreise schlagen dazu unverbindlich zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts, mindestens eine Frau, für die Arbeit in der Antragskommission vor.
  3. Die übrigen 12 Personen wählt der Landesvorstand. Der Geschäftsführende Landesvorstand macht dazu einen quotierten Vorschlag.
  4. Nicht stimmberechtigte Mitglieder der Antragskommission sind die Landesgeschäftsführung, je 1 Vertreter*in der nicht mit Stimmrecht in der Antragskommission vertretenen Arbeitsgemeinschaften sowie je 1 Vertreter*in für den Senat, für die Abgeordnetenhausfraktion, für die Bezirksamtsmitglieder, für die Mitglieder des Bundestages und des Europäischen Parlaments und je 1 Vertreter*in für die vom Landesvorstand eingesetzten Kommissionen.
  5. Die Statutenkommission wird gebeten, eine Änderung zu prüfen, die folgende Ergänzung in die Geschäftsordnung aufnimmt: Ergänzung als § 1 Satz 2 (neu): „Die in dieser Geschäftsordnung für Landesparteitage und Kreisdelegiertenversammlungen getroffenen Regelungen gelten auch für die Antragskommission und weitere mit diesen Versammlungen zusammenhängende Kommissionen.“ (Prüfvorbehalt Statutenkommission.)

 

V. Strukturierung von Anträgen

 

  1. Die Antragsfrist für den Landesparteitag wird im Statut moderat von fünf auf sechs Wochen verlängert. Dadurch soll insbesondere das Hauptamt entlastet und eine bessere Einbeziehung der Stellungnahmen der Fachgremien ermöglicht werden.
  2. Die Antragskommission schlägt dem Geschäftsführenden Landesvorstand aus den vorliegenden Anträgen drei bis fünf Anträge vor, die prioritär auf dem Landesparteitag zu behandeln sind. Diese müssen nicht in den Konsens gebracht werden, sollen aber die entscheidenden Fragen abstimmungsfähig darbieten. Leitanträge des Landesvorstandes sind immer prioritär zu behandeln. Diese Prioritätenliste ist den Delegierten im Vorfeld des Landesparteitages mitzuteilen. Diese Anträge prägen die Außenwahrnehmung und Agendasetzung des Landesparteitages.
  3. Es ist von den Gliederungen vor Antragstellung zu prüfen, ob eine Beschlusslage der Partei vorliegt, um die Zahl von Anträgen zu verringern. Die antragstellenden Gliederungen werden erneut auf das Antragsnachverfolgungsportal des Landesparteitages hingewiesen (abrufbar unter https://parteitag.spd.berlin/antragsverfolgung/), um Dopplungen in der Beschlusslage zu vermeiden. Das KSH bemüht sich um weitere technische Verbesserung des Portals einschließlich Nutzung von KI zur Antragsnachverfolgung.
  4. Das KSH fordert die Fachausschüsse, Foren, Arbeitskreise und Arbeitsgemeinschaften nach Antragschluss und vor Beratung der Antragskommission rechtzeitig dazu auf, ein Votum zu den ihr jeweiliges Thema betreffenden Anträgen zu geben. Die Gremien sollen der Antragskommission mitteilen, ob der Antrag aus ihrer Sicht fachlich unbedenklich ist oder ob begründete Bedenken vorliegen. Sie können Änderungsvorschläge machen. Wenn diese Gremien von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, behandelt die Antragskommission die Anträge ohne dieses Votum.
  5. Das KSH prüft wie bisher, welche Anträge „durch Beschlusslage erledigt“ sind. Als aktuelle Beschlusslage gelten Beschlüsse der vergangenen zwei Jahre. Eine erneute Beratung innerhalb dieses Zeitraums soll nur dann erfolgen, wenn sich die Umstände, unter denen der Beschluss gefasst wurde, wesentlich verändert haben.
  6. Anträge die die gewisse Mindestanforderungen nicht erfüllen, können fortan von der Antragskommission zurückgewiesen werden, wenn
    – der Antrag offensichtlich der Beschlusslage entspricht,- formale Mindestvorgaben nicht eingehalten sind (bspw. keine Erkennbarkeit der Adressat*innen des Antrages),
    – der Antrag keine fassbare Forderung enthält,
    – das Thema ausschließlich Zuständigkeiten eines Bezirks betrifft und kein Handeln auf Landesebene nach sich zieht,- wenn der Antrag nicht in geschlechtergerechter Sprache verfasst ist.Resolutionen sind von diesen Kriterien nicht betroffen. Die Möglichkeit der Zurückweisung wird in der Geschäftsordnung des Landesparteitages verankert. Das KSH veröffentlicht dazu Hinweise und Formatvorlagen für die Antragsformalia.
  7. Die Gliederungen sind aufgerufen, die Adressierung des Bundesparteitages aufgrund der langen Vorlauffristen (in der Regel ein Bundesparteitag je Wahlperiode) genauestens zu überprüfen und ggf. zu ändern. Überweisungen an den Bundesparteitag werden künftig wie folgt vorgenommen: Anträge, die den Bundesparteitag als Adressaten führen, werden in einer Liste gesammelt. Auf dem Landesparteitag vor dem Bundesparteitag wird diese Liste von der Antragskommission in Rücksprache mit den Antragsteller*innen auf Aktualität geprüft und gesammelt den Landesparteitag zur Abstimmung gestellt. Dadurch wird – auch auf Wunsch des Parteivorstands – sichergestellt, dass keine widersprüchlichen oder erledigten Anträge an den Bundesparteitag überwiesen werden.
  8. Die Antragskommission weist Initiativanträge ohne Initiativcharakter zurück. Der Initiativcharakter ist nur dann gegeben, wenn der oder die Antragstellende in der schriftlichen Begründung des Antrages darlegen kann, warum die Problemstellung und die sich daraus ergebende(n) Forderung(en) erst nach Antragsfrist bekannt wurden. Hierfür wird die Geschäftsordnung des Landesparteitages ergänzt.
  9. Die Frist zur Einreichung von Initiativanträgen ist gleichzeitig die Frist zur Möglichkeit für die Herausnahme von Anträgen aus dem Konsens („Druckschluss“). Darauf weist das Präsidium hin.
  10. Der Landesverband stellt einen Leitfaden zum “guten” Antragschreiben auf dem Infoportal der SPD Berlin bereit.

 

VI. Kreise

 

  1. Neben den Argumenten für eine veränderte Zusammensetzung des Landesparteitages kommt bei den KDVen hinzu, dass es immer wieder zu Mobilisierungsproblemen der Delegierten (insbesondere bei großen Kreisen) kommt und preisgünstige Räumlichkeiten für über 100 Menschen schwer zu finden sind. Das spricht für eine Reduzierung der Anzahl der Kreisdelegierten der großen Kreise. Die Organisationspolitische Kommission unterstützt daher die von der Statutenkommission vorgeschlagene Reduzierung der  Größe der KDVen, die eine Obergrenze von 100 Delegierten einführt.
  2. Die Änderungen des LPT zu seiner Häufigkeit und seiner Zusammensetzung werden für die Parallelvorschriften der Kreisdelegiertenversammlungen entsprechend übernommen. Künftig werden die Kreise nur noch zur Durchführung von mindestens drei Versammlungen in einer Wahlperiode (statt bisher vier) verpflichtet.
  3. Für eine geordnete Antragsdebatte und zur Entlastung der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen wird die Antragsfrist für die KDV auf drei Wochen verlängert. Sie beträgt damit die Hälfte der Antragsfrist für den LPT.
  4. Zur Effizienzsteigerung wird angeregt, den gewählten Kreisbeisitzer*innen in den Kreisvorständen klare Aufgabenprofile oder Themenfeldern zuzuordnen.
  5. Kreise mit weniger als 800 Mitglieder erhalten für die Aufstellung ihrer Wahlkreiskandidat*innen die Möglichkeit anstelle einer kostenintensiven Mitgliederbeteiligung die Möglichkeit, auf Antrag beim Landesvorstand eine Wahlkreisvollversammlung durchzuführen.
  6. Wir regen an, dass die Kreise – basierend auf den Reformvorschlägen des LPT – weitere Reformen ihrer KDVen anstoßen. Das können sein (Liste nicht abschließend):
  • Proaktives Angebot zur Kinderbetreuung: Eine Kinderbetreuung auf der KDVen sollte von den Kreisen immer proaktiv für die Delegierten angeboten werden und nicht erst auf Nachfrage erfolgen, um die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Care-Arbeit zu verbessern.
  • In den Landesparteitagsdelegationen größerer Kreise (ab 12 Mitglieder) sollten jede Abteilung mit einer/einem Delegierten vertreten sein.
  • Prüfung der Bereitstellung digitaler Anwendungen für Abstimmungen, insbesondere für die Kreise (z. B. Open Slides)

 

VII. Weitere Bestimmungen

 

  1. Die Statutenkommission wird beauftragt, die im Landesverband Berlin nichtexistierenden Richtlinien zu Mitgliederbegehren, -voten und -entscheiden auszuarbeiten und dem Landesvorstand zur Beschlussfassung vorzulegen.
  2. Alle Regelungen in diesem Antrag werden spätestens zum Ende der Wahlperiode 2026-2028 vom Landesvorstand evaluiert.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Der Landesparteitag ist das höchste beschlussfassende Gremium der SPD Berlin. Er ist die zentrale Plattform für den Austausch und die Diskussion, der die inhaltliche Ausrichtung der Partei bestimmt. Er ist gleichzeitig die sichtbarste öffentliche Veranstaltung der Berliner SPD, über die regelmäßig in den Medien berichtet wird und mit der die Partei im besten Fall Themen in der Stadtgesellschaft und den Medien setzen kann. Jede Reform muss daher beachten, dass die Parteitage diesen wichtigen Charakter behalten.

 

Wir stellen gleichzeitig fest, dass die Landesparteitage grundlegend reformbedürftig sind. Durch die enorm hohe Zahl an Anträgen inkl. einer hohen Zahl an Initiativanträgen sowie einer stetig wachsenden Zahl von Reden und Grußwörtern in den vergangenen Jahren ist es kaum mehr möglich, strukturierte Debatten zu führen. Für die Stadt und die Partei wichtige Debatten werden an Randzeiten gedrängt, Diskussionen können nicht zu Ende geführt werden, Schlagzeilen produzierende und “Clickbaiting”-Themen werden in den Medien aufgegriffen. Die Delegierten haben kaum mehr Übersicht über die eigenen Beschlüsse. Die vom Landesparteitag eingesetzten Kommissionen wie die Antragskommission sind mit ihrer Aufgabe überlastet und können nur durch große Disziplin und mit viel Anstrengung einen Kompromiss zwischen notwendiger innerparteilicher Willensbildung und Zeitbegrenzung des Landesparteitages darstellen. Die Parteitage verschlingen enorme finanzielle Ressourcen. So sind in der Vergangenheit zum Teil über die Hälfte des Budgets für politische Arbeit in einem Jahr in die Landesparteitage geflossen (im Jahr 2024 rund 160.000 Euro). Sie stellen zudem hohe Anforderungen an die hauptamtlichen Mitarbeitenden, die am Wochenende und öfter als acht Stunden am Stück arbeiten müssen.

 

Die 2023 eingesetzte Wahlen-wieder-gewinnen-Kommission hat in ihrem Abschlussbericht daher Empfehlungen und Reformansätze aufgezeichnet. Die 2024 nachfolgende Organisationspolitische Kommission (OrgaKom 2.0) hat aufbauend auf diesem Bericht Reformen diskutiert und dem (Geschäftsführenden) Landesvorstand vorgelegt.

 

Alle Aspekte des Landesparteitages – Anzahl, Dauer, Aufbau, Struktur, Zusammensetzung, Arbeitsweise und Ergebnisse – sind Teil der Reform und müssen selbstkritisch betrachtet werden.

 

Selbstverständlich ist uns klar, dass eine Organisationsreform der Partei viel abverlangt. Dennoch müssen wir uns eingestehen, dass wir vor riesigen Herausforderungen stehen, die wir nur gemeinsam angehen können. Hierzu muss jede Gliederung und jede*r Einzelne bereit sein auch einen Beitrag zu leisten. Die Berliner SPD hat das Ziel mit dieser Reform, die unterschiedlichen Interessen von Austausch und Diskussion, innerparteilicher Willensbildung, Wirkung in die Öffentlichkeit, Schonung unserer hauptamtlichen Mitarbeitenden, Vereinbarkeit von Ehrenamt, Job, Care-Arbeit und Freizeit sowie Reduzierung der Kosten in Einklang zu bringen.

 

Die SPD Berlin beschließt folgende Punkte:

 

I. Anzahl und Dauer der Landesparteitage

 

  1. In einer Wahlperiode von zwei Jahren finden mindestens drei Landesparteitage statt. Das Statut wird dahingehend angepasst. Dabei sollen in Jahren, in denen der Landesvorstand gewählt wird, zwei Landesparteitage stattfinden, um ausreichend Zeit für die Diskussion inhaltlicher Positionen zu belassen. In jedem Kalenderjahr soll mindestens ein Landesparteitag mit einem Schwerpunkt auf Beratung der Anträge aus der Mitte der Partei stattfinden.
  2. Es können ein- oder zweitägige Landesparteitage durchgeführt werden, Priorität haben aus Gründen der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt eintägige Landesparteitage am Samstag. Sonntage sollten nicht für Parteitage aufgewendet werden. Mehrtägige Parteitage sind ausnahmsweise und vorzugsweise am Freitagabend und Samstag durchzuführen. Dabei sind auf berufliche und familiäre Verpflichtungen der ehrenamtlichen Delegierten zu achten. Die Dauer des Landesparteitages ist auf acht Stunden pro Tag begrenzt, um einerseits die Vereinbarkeit von Ehrenamt in der SPD, Care-Arbeit und Freizeit zu erhöhen und andererseits, um die hauptamtlichen Mitarbeitenden nicht übermäßig zu belasten.
  3. Das Angebot der Kinderbetreuung hat sich für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Parteiengagement bewährt und wird fortgesetzt. Sie beginnt mit der Sitzung der Antragskommission, die direkt im Vorfeld des Landesparteitages stattfindet.
  4. Der Landesvorstand entscheidet über die konkreten Termine sowie die Art und das Format der Durchführung (in Präsenz oder digital) der Landesparteitage.

 

II. Zusammensetzung der Landesparteitage

 

 

1. Im Statut wird eine Klarstellung der Berechnungsgrundlage für die Delegiertenanzahl erfolgen. Jeder Kreis erhält zwei Grundmandate sowie für jeweils 1800 in den letzten zwei Kalenderjahren abgeführten Beitragsmonate je ein weiteres Delegiertenmandat. Das sind wie derzeit 268 ordentliche Delegierte. Die Regelung ist zur Vermeidung von Statutenstreitigkeiten erforderlich.

2. Aus Platz und Kostengründen wird die Anzahl der beratenden Delegierten von derzeit rund 250 auf rund 150 reduziert. Das Statut wird dahingehend angepasst, dass künftig nur noch die folgenden Personen dem Landesparteitag mit beratender Stimme angehören:

  • Stimmberechtigte Mitglieder des Landesvorstands inkl. Landesgeschäftsführung
  • Mitglieder des Parteivorstands
  • Landesrevisor*innen
  • sieben Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion
  • je zwei beratende Delegierte pro Arbeitsgemeinschaft, davon mind. 1 Frau
  • je zwei beratende Delegierte pro Fachausschuss, davon mind. 1 Frau
  • die Berliner Bundestagsabgeordneten
  • die Berliner Mitglieder der Bundesregierung
  • die SPD-Mitglieder des Senats
  • die SPD-Staatssekretär*innen im Senat
  • die Berliner Abgeordneten im Europäischen Parlament
  • SPD-Mitglieder der Bezirksämter
  • Vorsitzende*r der AG der SPD-Fraktionsvorsitzenden
  • ein*e beratende*r Delegierte*r je Arbeitskreis + Juso-Hochschulgruppen
  • die vom Landesvorstand benannten Mitglieder der Antragskommission

 

3. Mitglieder der geschäftsführenden Vorstände der Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene erhalten vom Präsidium Rederecht.

4. Besucher*innen können je nach Raumkapazitäten eingeladen werden. Es ist aber in der Einladung darauf hinzuweisen, dass es nur begrenzten Platz gibt und ggf. bei zu vielen Besucher*innen kein Eintritt in die Tagungsstätte möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz für Besucher*innen. Die Landesparteitage werden per Livestream übertragen.

 

 

III. Strukturierung der Landesparteitage

 

  1. Der Landesvorstand legt mit der Einladung einen inhaltlichen Schwerpunkt für den bevorstehenden Landesparteitag fest. Es wird geprüft, inwiefern die Delegierten bei der Auswahl des Schwerpunkts auf Vorschlag des geschäftsführenden Landesvorstands, etwa durch eine digitale Abstimmung, beteiligt werden können.
  2. Der Geschäftsführende Landesvorstand und das Präsidium des Landesparteitages stimmen sich im Vorfeld für eine Tagesordnung inklusive zeitlicher Planung ab. In der Geschäftsordnung wird die Möglichkeit konkretisiert, Zeitkontingente für die einzelnen Tagesordnungspunkte und Aussprachen festzulegen. Zu Beginn des Parteitages wird über die Festlegung abgestimmt. Geschäftsordnungsanträge bleiben möglich.
  3. Gerade in absehbar längeren Debatten hat sich die zufällige Auswahl von Delegierten mit Redewunsch bei Einhaltung der quotierten Redeliste bewährt.
  4. Sollte es nicht gelingen in der vorgegebenen Zeit die Anträge und weiteren Tagesordnungspunkte abzuarbeiten, ist das Präsidium aufgefordert, eine Vertagung oder Beratung der fehlenden Anträge im Landesvorstand vorzuschlagen. Damit soll sichergestellt werden, dass wichtige Anträge zeitnah beraten werden.
  5. Grußworte und Eingangsreden sind auf 45 Minuten zu reduzieren, um sicherzustellen, dass ausreichend Zeit für die inhaltliche Beratung bleibt.
  6. Wann immer es statutarisch möglich ist, sind Berichte schriftlich und nicht mündlich vorzulegen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind möglich, sofern diese mit dem Geschäftsführenden Landesvorstand abgestimmt sind.
  7. Digitale Unterlagen zur Antragsberatung müssen Standard auf den Landesparteitagen werden. Das KSH prüft, wie alle Anträge, einschließlich der Änderungsanträge, auf einer zentralen digitalen Plattform für alle Delegierten bereitgestellt werden können.
  8. Zur Kostenreduktion soll das angebotene Essen nicht subventioniert werden. Getränke dagegen sollen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

 

IV. Zusammensetzung der Antragskommission

 

  1. Die Antragskommission besteht aus 30 stimmberechtigten Mitgliedern, davon 18, die auf dem Landesparteitag zu wählen sind, sowie 12 Mitgliedern, die der Landesvorstand wählt. Die Antragskommission muss wie folgt zusammengesetzt sein:- Jeder Kreis muss mit einer/einem Delegierten in der Antragskommission mit Stimmrecht vertreten sein.- Die Antragskommission muss entsprechend der Geschlechterquote besetzt sein. Dieser Punkt wird im Statut klargestellt.- Jede AG soll in der Antragskommission vertreten sein.
  2. Der Geschäftsführende Landesvorstand und die Kreisvorsitzenden stimmen einen paritätischen Wahlvorschlag aus 12 Personen für die Wahl auf dem Landesparteitag ab. Die Kreise schlagen dazu unverbindlich zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts, mindestens eine Frau, für die Arbeit in der Antragskommission vor.
  3. Die übrigen 12 Personen wählt der Landesvorstand. Der Geschäftsführende Landesvorstand macht dazu einen quotierten Vorschlag.
  4. Nicht stimmberechtigte Mitglieder der Antragskommission sind die Landesgeschäftsführung, je 1 Vertreter*in der nicht mit Stimmrecht in der Antragskommission vertretenen Arbeitsgemeinschaften sowie je 1 Vertreter*in für den Senat, für die Abgeordnetenhausfraktion, für die Bezirksamtsmitglieder, für die Mitglieder des Bundestages und des Europäischen Parlaments und je 1 Vertreter*in für die vom Landesvorstand eingesetzten Kommissionen.
  5. Die Statutenkommission wird gebeten, eine Änderung zu prüfen, die folgende Ergänzung in die Geschäftsordnung aufnimmt: Ergänzung als § 1 Satz 2 (neu): „Die in dieser Geschäftsordnung für Landesparteitage und Kreisdelegiertenversammlungen getroffenen Regelungen gelten auch für die Antragskommission und weitere mit diesen Versammlungen zusammenhängende Kommissionen.“ (Prüfvorbehalt Statutenkommission.)

 

V. Strukturierung von Anträgen

 

  1. Die Antragsfrist für den Landesparteitag wird im Statut moderat von fünf auf sechs Wochen verlängert. Dadurch soll insbesondere das Hauptamt entlastet und eine bessere Einbeziehung der Stellungnahmen der Fachgremien ermöglicht werden.
  2. Die Antragskommission schlägt dem Geschäftsführenden Landesvorstand aus den vorliegenden Anträgen drei bis fünf Anträge vor, die prioritär auf dem Landesparteitag zu behandeln sind. Diese müssen nicht in den Konsens gebracht werden, sollen aber die entscheidenden Fragen abstimmungsfähig darbieten. Leitanträge des Landesvorstandes sind immer prioritär zu behandeln. Diese Prioritätenliste ist den Delegierten im Vorfeld des Landesparteitages mitzuteilen. Diese Anträge prägen die Außenwahrnehmung und Agendasetzung des Landesparteitages.
  3. Es ist von den Gliederungen vor Antragstellung zu prüfen, ob eine Beschlusslage der Partei vorliegt, um die Zahl von Anträgen zu verringern. Die antragstellenden Gliederungen werden erneut auf das Antragsnachverfolgungsportal des Landesparteitages hingewiesen (abrufbar unter https://parteitag.spd.berlin/antragsverfolgung/), um Dopplungen in der Beschlusslage zu vermeiden. Das KSH bemüht sich um weitere technische Verbesserung des Portals einschließlich Nutzung von KI zur Antragsnachverfolgung.
  4. Das KSH fordert die Fachausschüsse, Foren, Arbeitskreise und Arbeitsgemeinschaften nach Antragschluss und vor Beratung der Antragskommission rechtzeitig dazu auf, ein Votum zu den ihr jeweiliges Thema betreffenden Anträgen zu geben. Die Gremien sollen der Antragskommission mitteilen, ob der Antrag aus ihrer Sicht fachlich unbedenklich ist oder ob begründete Bedenken vorliegen. Sie können Änderungsvorschläge machen. Wenn diese Gremien von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, behandelt die Antragskommission die Anträge ohne dieses Votum.
  5. Das KSH prüft wie bisher, welche Anträge „durch Beschlusslage erledigt“ sind. Als aktuelle Beschlusslage gelten Beschlüsse der vergangenen zwei Jahre. Eine erneute Beratung innerhalb dieses Zeitraums soll nur dann erfolgen, wenn sich die Umstände, unter denen der Beschluss gefasst wurde, wesentlich verändert haben.
  6. Anträge die die gewisse Mindestanforderungen nicht erfüllen, können fortan von der Antragskommission zurückgewiesen werden, wenn
    – der Antrag offensichtlich der Beschlusslage entspricht,- formale Mindestvorgaben nicht eingehalten sind (bspw. keine Erkennbarkeit der Adressat*innen des Antrages),
    – der Antrag keine fassbare Forderung enthält,
    – das Thema ausschließlich Zuständigkeiten eines Bezirks betrifft und kein Handeln auf Landesebene nach sich zieht,- wenn der Antrag nicht in geschlechtergerechter Sprache verfasst ist.Resolutionen sind von diesen Kriterien nicht betroffen. Die Möglichkeit der Zurückweisung wird in der Geschäftsordnung des Landesparteitages verankert. Das KSH veröffentlicht dazu Hinweise und Formatvorlagen für die Antragsformalia.
  7. Die Gliederungen sind aufgerufen, die Adressierung des Bundesparteitages aufgrund der langen Vorlauffristen (in der Regel ein Bundesparteitag je Wahlperiode) genauestens zu überprüfen und ggf. zu ändern. Überweisungen an den Bundesparteitag werden künftig wie folgt vorgenommen: Anträge, die den Bundesparteitag als Adressaten führen, werden in einer Liste gesammelt. Auf dem Landesparteitag vor dem Bundesparteitag wird diese Liste von der Antragskommission in Rücksprache mit den Antragsteller*innen auf Aktualität geprüft und gesammelt den Landesparteitag zur Abstimmung gestellt. Dadurch wird – auch auf Wunsch des Parteivorstands – sichergestellt, dass keine widersprüchlichen oder erledigten Anträge an den Bundesparteitag überwiesen werden.
  8. Die Antragskommission weist Initiativanträge ohne Initiativcharakter zurück. Der Initiativcharakter ist nur dann gegeben, wenn der oder die Antragstellende in der schriftlichen Begründung des Antrages darlegen kann, warum die Problemstellung und die sich daraus ergebende(n) Forderung(en) erst nach Antragsfrist bekannt wurden. Hierfür wird die Geschäftsordnung des Landesparteitages ergänzt.
  9. Die Frist zur Einreichung von Initiativanträgen ist gleichzeitig die Frist zur Möglichkeit für die Herausnahme von Anträgen aus dem Konsens („Druckschluss“). Darauf weist das Präsidium hin.
  10. Der Landesverband stellt einen Leitfaden zum “guten” Antragschreiben auf dem Infoportal der SPD Berlin bereit.

 

VI. Kreise

 

  1. Neben den Argumenten für eine veränderte Zusammensetzung des Landesparteitages kommt bei den KDVen hinzu, dass es immer wieder zu Mobilisierungsproblemen der Delegierten (insbesondere bei großen Kreisen) kommt und preisgünstige Räumlichkeiten für über 100 Menschen schwer zu finden sind. Das spricht für eine Reduzierung der Anzahl der Kreisdelegierten der großen Kreise. Wir werden deshalb den Kreisen, die es wünschen, die Möglichkeit geben, die KDVen auf eine Größe von 100 Delegierten zu reduzieren.
  2. Die Änderungen des LPT zu seiner Häufigkeit und seiner Zusammensetzung werden für die Parallelvorschriften der Kreisdelegiertenversammlungen entsprechend übernommen. Künftig werden die Kreise nur noch zur Durchführung von mindestens drei Versammlungen in einer Wahlperiode (statt bisher vier) verpflichtet.
  3. Für eine geordnete Antragsdebatte und zur Entlastung der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen wird die Antragsfrist für die KDV auf drei Wochen verlängert. Sie beträgt damit die Hälfte der Antragsfrist für den LPT.
  4. Zur Effizienzsteigerung wird angeregt, den gewählten Kreisbeisitzer*innen in den Kreisvorständen klare Aufgabenprofile oder Themenfeldern zuzuordnen.
  5. Kreise mit weniger als 800 Mitglieder erhalten für die Aufstellung ihrer Wahlkreiskandidat*innen die Möglichkeit anstelle einer kostenintensiven Mitgliederbeteiligung die Möglichkeit, auf Antrag beim Landesvorstand eine Wahlkreisvollversammlung durchzuführen.
  6. Wir regen an, dass die Kreise – basierend auf den Reformvorschlägen des LPT – weitere Reformen ihrer KDVen anstoßen. Das können sein (Liste nicht abschließend):
  • Proaktives Angebot zur Kinderbetreuung: Eine Kinderbetreuung auf der KDVen sollte von den Kreisen immer proaktiv für die Delegierten angeboten werden und nicht erst auf Nachfrage erfolgen, um die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Care-Arbeit zu verbessern.
  • In den Landesparteitagsdelegationen größerer Kreise (ab 12 Mitglieder) sollten jede Abteilung mit einer/einem Delegierten vertreten sein.
  • Prüfung der Bereitstellung digitaler Anwendungen für Abstimmungen, insbesondere für die Kreise (z. B. Open Slides)

 

VII. Weitere Bestimmungen

 

  1. Die Statutenkommission wird beauftragt, die im Landesverband Berlin nichtexistierenden Richtlinien zu Mitgliederbegehren, -voten und -entscheiden auszuarbeiten und dem Landesvorstand zur Beschlussfassung vorzulegen.
  2. Alle Regelungen in diesem Antrag werden spätestens zum Ende der Wahlperiode 2026-2028 vom Landesvorstand evaluiert.
Beschluss: Annahme in der Fassung des Parteitages
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag ist das höchste beschlussfassende Gremium der SPD Berlin. Er ist die zentrale Plattform für den Austausch und die Diskussion, der die inhaltliche Ausrichtung der Partei bestimmt. Er ist gleichzeitig die sichtbarste öffentliche Veranstaltung der Berliner SPD, über die regelmäßig in den Medien berichtet wird und mit der die Partei im besten Fall Themen in der Stadtgesellschaft und den Medien setzen kann. Jede Reform muss daher beachten, dass die Parteitage diesen wichtigen Charakter behalten.

 

Wir stellen gleichzeitig fest, dass die Landesparteitage grundlegend reformbedürftig sind. Durch die enorm hohe Zahl an Anträgen inkl. einer hohen Zahl an Initiativanträgen sowie einer stetig wachsenden Zahl von Reden und Grußwörtern in den vergangenen Jahren ist es kaum mehr möglich, strukturierte Debatten zu führen. Für die Stadt und die Partei wichtige Debatten werden an Randzeiten gedrängt, Diskussionen können nicht zu Ende geführt werden, Schlagzeilen produzierende und “Clickbaiting”-Themen werden in den Medien aufgegriffen. Die Delegierten haben kaum mehr Übersicht über die eigenen Beschlüsse. Die vom Landesparteitag eingesetzten Kommissionen wie die Antragskommission sind mit ihrer Aufgabe überlastet und können nur durch große Disziplin und mit viel Anstrengung einen Kompromiss zwischen notwendiger innerparteilicher Willensbildung und Zeitbegrenzung des Landesparteitages darstellen. Die Parteitage verschlingen enorme finanzielle Ressourcen. So sind in der Vergangenheit zum Teil über die Hälfte des Budgets für politische Arbeit in einem Jahr in die Landesparteitage geflossen (im Jahr 2024 rund 160.000 Euro). Sie stellen zudem hohe Anforderungen an die hauptamtlichen Mitarbeitenden, die am Wochenende und öfter als acht Stunden am Stück arbeiten müssen.

 

Die 2023 eingesetzte Wahlen-wieder-gewinnen-Kommission hat in ihrem Abschlussbericht daher Empfehlungen und Reformansätze aufgezeichnet. Die 2024 nachfolgende Organisationspolitische Kommission (OrgaKom 2.0) hat aufbauend auf diesem Bericht Reformen diskutiert und dem (Geschäftsführenden) Landesvorstand vorgelegt.

 

Alle Aspekte des Landesparteitages – Anzahl, Dauer, Aufbau, Struktur, Zusammensetzung, Arbeitsweise und Ergebnisse – sind Teil der Reform und müssen selbstkritisch betrachtet werden.

 

Selbstverständlich ist uns klar, dass eine Organisationsreform der Partei viel abverlangt. Dennoch müssen wir uns eingestehen, dass wir vor riesigen Herausforderungen stehen, die wir nur gemeinsam angehen können. Hierzu muss jede Gliederung und jede*r Einzelne bereit sein auch einen Beitrag zu leisten. Die Berliner SPD hat das Ziel mit dieser Reform, die unterschiedlichen Interessen von Austausch und Diskussion, innerparteilicher Willensbildung, Wirkung in die Öffentlichkeit, Schonung unserer hauptamtlichen Mitarbeitenden, Vereinbarkeit von Ehrenamt, Job, Care-Arbeit und Freizeit sowie Reduzierung der Kosten in Einklang zu bringen.

 

Die SPD Berlin beschließt folgende Punkte:

 

I. Anzahl und Dauer der Landesparteitage

 

  1. In einer Wahlperiode von zwei Jahren finden mindestens drei Landesparteitage statt. Das Statut wird dahingehend angepasst. Dabei sollen in Jahren, in denen der Landesvorstand gewählt wird, zwei Landesparteitage stattfinden, um ausreichend Zeit für die Diskussion inhaltlicher Positionen zu belassen. In jedem Kalenderjahr soll mindestens ein Landesparteitag mit einem Schwerpunkt auf Beratung der Anträge aus der Mitte der Partei stattfinden.
  2. Es können ein- oder zweitägige Landesparteitage durchgeführt werden, Priorität haben aus Gründen der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt eintägige Landesparteitage am Samstag. Sonntage sollten nicht für Parteitage aufgewendet werden. Mehrtägige Parteitage sind ausnahmsweise und vorzugsweise am Freitagabend und Samstag durchzuführen. Dabei sind auf berufliche und familiäre Verpflichtungen der ehrenamtlichen Delegierten zu achten. Die Dauer des Landesparteitages ist auf acht Stunden pro Tag begrenzt, um einerseits die Vereinbarkeit von Ehrenamt in der SPD, Care-Arbeit und Freizeit zu erhöhen und andererseits, um die hauptamtlichen Mitarbeitenden nicht übermäßig zu belasten.
  3. Das Angebot der Kinderbetreuung hat sich für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Parteiengagement bewährt und wird fortgesetzt. Sie beginnt mit der Sitzung der Antragskommission, die direkt im Vorfeld des Landesparteitages stattfindet.
  4. Der Landesvorstand entscheidet über die konkreten Termine sowie die Art und das Format der Durchführung (in Präsenz oder digital) der Landesparteitage.

 

II. Zusammensetzung der Landesparteitage

 

 

1. Im Statut wird eine Klarstellung der Berechnungsgrundlage für die Delegiertenanzahl erfolgen. Jeder Kreis erhält zwei Grundmandate sowie für jeweils 1800 in den letzten zwei Kalenderjahren abgeführten Beitragsmonate je ein weiteres Delegiertenmandat. Das sind wie derzeit 268 ordentliche Delegierte. Die Regelung ist zur Vermeidung von Statutenstreitigkeiten erforderlich.

2. Aus Platz und Kostengründen wird die Anzahl der beratenden Delegierten von derzeit rund 250 auf rund 150 reduziert. Das Statut wird dahingehend angepasst, dass künftig nur noch die folgenden Personen dem Landesparteitag mit beratender Stimme angehören:

  • Stimmberechtigte Mitglieder des Landesvorstands inkl. Landesgeschäftsführung
  • Mitglieder des Parteivorstands
  • Landesrevisor*innen
  • sieben Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion
  • je zwei beratende Delegierte pro Arbeitsgemeinschaft, davon mind. 1 Frau
  • je zwei beratende Delegierte pro Fachausschuss, davon mind. 1 Frau
  • die Berliner Bundestagsabgeordneten
  • die Berliner Mitglieder der Bundesregierung
  • die SPD-Mitglieder des Senats
  • die SPD-Staatssekretär*innen im Senat
  • die Berliner Abgeordneten im Europäischen Parlament
  • SPD-Mitglieder der Bezirksämter
  • Vorsitzende*r der AG der SPD-Fraktionsvorsitzenden
  • ein*e beratende*r Delegierte*r je Arbeitskreis + Juso-Hochschulgruppen
  • die vom Landesvorstand benannten Mitglieder der Antragskommission

 

3. Mitglieder der geschäftsführenden Vorstände der Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene erhalten vom Präsidium Rederecht.

4. Besucher*innen können je nach Raumkapazitäten eingeladen werden. Es ist aber in der Einladung darauf hinzuweisen, dass es nur begrenzten Platz gibt und ggf. bei zu vielen Besucher*innen kein Eintritt in die Tagungsstätte möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz für Besucher*innen. Die Landesparteitage werden per Livestream übertragen.

 

 

III. Strukturierung der Landesparteitage

 

  1. Der Landesvorstand legt mit der Einladung einen inhaltlichen Schwerpunkt für den bevorstehenden Landesparteitag fest. Es wird geprüft, inwiefern die Delegierten bei der Auswahl des Schwerpunkts auf Vorschlag des geschäftsführenden Landesvorstands, etwa durch eine digitale Abstimmung, beteiligt werden können.
  2. Der Geschäftsführende Landesvorstand und das Präsidium des Landesparteitages stimmen sich im Vorfeld für eine Tagesordnung inklusive zeitlicher Planung ab. In der Geschäftsordnung wird die Möglichkeit konkretisiert, Zeitkontingente für die einzelnen Tagesordnungspunkte und Aussprachen festzulegen. Zu Beginn des Parteitages wird über die Festlegung abgestimmt. Geschäftsordnungsanträge bleiben möglich.
  3. Gerade in absehbar längeren Debatten hat sich die zufällige Auswahl von Delegierten mit Redewunsch bei Einhaltung der quotierten Redeliste bewährt.
  4. Sollte es nicht gelingen in der vorgegebenen Zeit die Anträge und weiteren Tagesordnungspunkte abzuarbeiten, ist das Präsidium aufgefordert, eine Vertagung oder Beratung der fehlenden Anträge im Landesvorstand vorzuschlagen. Damit soll sichergestellt werden, dass wichtige Anträge zeitnah beraten werden.
  5. Grußworte und Eingangsreden sind auf 45 Minuten zu reduzieren, um sicherzustellen, dass ausreichend Zeit für die inhaltliche Beratung bleibt.
  6. Wann immer es statutarisch möglich ist, sind Berichte schriftlich und nicht mündlich vorzulegen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind möglich, sofern diese mit dem Geschäftsführenden Landesvorstand abgestimmt sind.
  7. Digitale Unterlagen zur Antragsberatung müssen Standard auf den Landesparteitagen werden. Das KSH prüft, wie alle Anträge, einschließlich der Änderungsanträge, auf einer zentralen digitalen Plattform für alle Delegierten bereitgestellt werden können.
  8. Zur Kostenreduktion soll das angebotene Essen nicht subventioniert werden. Getränke dagegen sollen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

 

IV. Zusammensetzung der Antragskommission

 

  1. Die Antragskommission besteht aus 30 stimmberechtigten Mitgliedern, davon 18, die vom Landesvorstand benannt werden. Die Antragskommission muss wie folgt zusammengesetzt sein:- Jeder Kreis muss mit einer/einem Delegierten in der Antragskommission mit Stimmrecht vertreten sein.- Die Antragskommission muss entsprechend der Geschlechterquote besetzt sein. Dieser Punkt wird im Statut klargestellt. Jede AG soll in der Antragskommission vertreten sein.
  2. Der Geschäftsführende Landesvorstand und die Kreisvorsitzenden stimmen einen paritätischen Wahlvorschlag aus 12 Personen für die Wahl auf dem Landesparteitag ab. Die Kreise schlagen dazu unverbindlich zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts, mindestens eine Frau, für die Arbeit in der Antragskommission vor.
  3. Die übrigen 18 Personen wählt der Landesvorstand. Der Geschäftsführende Landesvorstand macht dazu einen quotierten Vorschlag.
  4. Nicht stimmberechtigte Mitglieder der Antragskommission sind die Landesgeschäftsführung, je 1 Vertreter*in der nicht mit Stimmrecht in der Antragskommission vertretenen Arbeitsgemeinschaften sowie je 1 Vertreter*in für den Senat, für die Abgeordnetenhausfraktion, für die Bezirksamtsmitglieder, für die Mitglieder des Bundestages und des Europäischen Parlaments und je 1 Vertreter*in für die vom Landesvorstand eingesetzten Kommissionen.
  5. Die Statutenkommission wird gebeten, eine Änderung zu prüfen, die folgende Ergänzung in die Geschäftsordnung aufnimmt: Ergänzung als § 1 Satz 2 (neu): „Die in dieser Geschäftsordnung für Landesparteitage und Kreisdelegiertenversammlungen getroffenen Regelungen gelten auch für die Antragskommission und weitere mit diesen Versammlungen zusammenhängende Kommissionen.“ (Prüfvorbehalt Statutenkommission.)

 

V. Strukturierung von Anträgen

 

  1. Die Antragsfrist für den Landesparteitag wird im Statut moderat von fünf auf sechs Wochen verlängert. Dadurch soll insbesondere das Hauptamt entlastet und eine bessere Einbeziehung der Stellungnahmen der Fachgremien ermöglicht werden.
  2. Die Antragskommission schlägt dem Geschäftsführenden Landesvorstand aus den vorliegenden Anträgen drei bis fünf Anträge vor, die prioritär auf dem Landesparteitag zu behandeln sind. Diese müssen nicht in den Konsens gebracht werden, sollen aber die entscheidenden Fragen abstimmungsfähig darbieten. Leitanträge des Landesvorstandes sind immer prioritär zu behandeln. Diese Prioritätenliste ist den Delegierten im Vorfeld des Landesparteitages mitzuteilen. Diese Anträge prägen die Außenwahrnehmung und Agendasetzung des Landesparteitages.
  3. Es ist von den Gliederungen vor Antragstellung zu prüfen, ob eine Beschlusslage der Partei vorliegt, um die Zahl von Anträgen zu verringern. Die antragstellenden Gliederungen werden erneut auf das Antragsnachverfolgungsportal des Landesparteitages hingewiesen (abrufbar unter https://parteitag.spd.berlin/antragsverfolgung/), um Dopplungen in der Beschlusslage zu vermeiden. Das KSH bemüht sich um weitere technische Verbesserung des Portals einschließlich Nutzung von KI zur Antragsnachverfolgung.
  4. Das KSH fordert die Fachausschüsse, Foren, Arbeitskreise und Arbeitsgemeinschaften nach Antragschluss und vor Beratung der Antragskommission rechtzeitig dazu auf, ein Votum zu den ihr jeweiliges Thema betreffenden Anträgen zu geben. Die Gremien sollen der Antragskommission mitteilen, ob der Antrag aus ihrer Sicht fachlich unbedenklich ist oder ob begründete Bedenken vorliegen. Sie können Änderungsvorschläge machen. Wenn diese Gremien von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, behandelt die Antragskommission die Anträge ohne dieses Votum.
  5. Das KSH prüft wie bisher, welche Anträge „durch Beschlusslage erledigt“ sind. Als aktuelle Beschlusslage gelten Beschlüsse der vergangenen zwei Jahre. Eine erneute Beratung innerhalb dieses Zeitraums soll nur dann erfolgen, wenn sich die Umstände, unter denen der Beschluss gefasst wurde, wesentlich verändert haben.
  6. Anträge die die gewisse Mindestanforderungen nicht erfüllen, können fortan von der Antragskommission zurückgewiesen werden, wenn
    – der Antrag offensichtlich der Beschlusslage entspricht,- formale Mindestvorgaben nicht eingehalten sind (bspw. keine Erkennbarkeit der Adressat*innen des Antrages),
    – der Antrag keine fassbare Forderung enthält,
    – das Thema ausschließlich Zuständigkeiten eines Bezirks betrifft und kein Handeln auf Landesebene nach sich zieht,- wenn der Antrag nicht in geschlechtergerechter Sprache verfasst ist.Resolutionen sind von diesen Kriterien nicht betroffen. Die Möglichkeit der Zurückweisung wird in der Geschäftsordnung des Landesparteitages verankert. Das KSH veröffentlicht dazu Hinweise und Formatvorlagen für die Antragsformalia.
  7. Die Gliederungen sind aufgerufen, die Adressierung des Bundesparteitages aufgrund der langen Vorlauffristen (in der Regel ein Bundesparteitag je Wahlperiode) genauestens zu überprüfen und ggf. zu ändern. Überweisungen an den Bundesparteitag werden künftig wie folgt vorgenommen: Anträge, die den Bundesparteitag als Adressaten führen, werden in einer Liste gesammelt. Auf dem Landesparteitag vor dem Bundesparteitag wird diese Liste von der Antragskommission in Rücksprache mit den Antragsteller*innen auf Aktualität geprüft und gesammelt den Landesparteitag zur Abstimmung gestellt. Dadurch wird – auch auf Wunsch des Parteivorstands – sichergestellt, dass keine widersprüchlichen oder erledigten Anträge an den Bundesparteitag überwiesen werden.
  8. Die Antragskommission weist Initiativanträge ohne Initiativcharakter zurück. Der Initiativcharakter ist nur dann gegeben, wenn der oder die Antragstellende in der schriftlichen Begründung des Antrages darlegen kann, warum die Problemstellung und die sich daraus ergebende(n) Forderung(en) erst nach Antragsfrist bekannt wurden. Hierfür wird die Geschäftsordnung des Landesparteitages ergänzt.
  9. Die Frist zur Einreichung von Initiativanträgen ist gleichzeitig die Frist zur Möglichkeit für die Herausnahme von Anträgen aus dem Konsens („Druckschluss“). Darauf weist das Präsidium hin.
  10. Der Landesverband stellt einen Leitfaden zum “guten” Antragschreiben auf dem Infoportal der SPD Berlin bereit.

 

VI. Kreise

 

  1. Neben den Argumenten für eine veränderte Zusammensetzung des Landesparteitages kommt bei den KDVen hinzu, dass es immer wieder zu Mobilisierungsproblemen der Delegierten (insbesondere bei großen Kreisen) kommt und preisgünstige Räumlichkeiten für über 100 Menschen schwer zu finden sind. Das spricht für eine Reduzierung der Anzahl der Kreisdelegierten der großen Kreise. Wir werden deshalb den Kreisen, die es wünschen, die Möglichkeit geben, die KDVen auf eine Größe von 100 Delegierten zu reduzieren.
  2. Die Änderungen des LPT zu seiner Häufigkeit und seiner Zusammensetzung werden für die Parallelvorschriften der Kreisdelegiertenversammlungen entsprechend übernommen. Künftig werden die Kreise nur noch zur Durchführung von mindestens drei Versammlungen in einer Wahlperiode (statt bisher vier) verpflichtet.
  3. Für eine geordnete Antragsdebatte und zur Entlastung der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen wird die Antragsfrist für die KDV auf drei Wochen verlängert. Sie beträgt damit die Hälfte der Antragsfrist für den LPT.
  4. Zur Effizienzsteigerung wird angeregt, den gewählten Kreisbeisitzer*innen in den Kreisvorständen klare Aufgabenprofile oder Themenfeldern zuzuordnen.
  5. Kreise mit weniger als 800 Mitglieder erhalten für die Aufstellung ihrer Wahlkreiskandidat*innen die Möglichkeit anstelle einer kostenintensiven Mitgliederbeteiligung die Möglichkeit, auf Antrag beim Landesvorstand eine Wahlkreisvollversammlung durchzuführen.
  6. Wir regen an, dass die Kreise – basierend auf den Reformvorschlägen des LPT – weitere Reformen ihrer KDVen anstoßen. Das können sein (Liste nicht abschließend):
  • Proaktives Angebot zur Kinderbetreuung: Eine Kinderbetreuung auf der KDVen sollte von den Kreisen immer proaktiv für die Delegierten angeboten werden und nicht erst auf Nachfrage erfolgen, um die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Care-Arbeit zu verbessern.
  • In den Landesparteitagsdelegationen größerer Kreise (ab 12 Mitglieder) sollten jede Abteilung mit einer/einem Delegierten vertreten sein.
  • Prüfung der Bereitstellung digitaler Anwendungen für Abstimmungen, insbesondere für die Kreise (z. B. Open Slides)

 

VII. Weitere Bestimmungen

 

  1. Die Statutenkommission wird beauftragt, die im Landesverband Berlin nichtexistierenden Richtlinien zu Mitgliederbegehren, -voten und -entscheiden auszuarbeiten und dem Landesvorstand zur Beschlussfassung vorzulegen.
  2. Alle Regelungen in diesem Antrag werden spätestens zum Ende der Wahlperiode 2026-2028 vom Landesvorstand evaluiert.
Beschluss-PDF: