Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und der Bezirksämter werden aufgefordert, die Entwicklung einer zentralen Onlineplatzvergabe, analog zur zentralen Studienplatzvergabe, für die Kinder-Tagesbetreuung voranzutreiben. Dies muss diskriminierungsfrei geschehen – daher sollten anonymisierte Bewerbungen genutzt werden. Gleichzeitig müssen andere Möglichkeiten der Bewerbung (per Mail, per Post, persönliches Erscheinen mit Kuchen und anderen Bestechungsversuchen), unterbunden werden.
In der zentralen Betreuungsplatzvergabe geben die Einrichtungen neben einer Darstellung ihres inhaltlichen Konzepts alle offenen Plätze bekannt und vergeben für jeden Platz Kriterien nach denen der Platz vergeben werden soll (z.B. Alter des Kindes, Wohnortnähe zur Kita). Eltern können alle zu belegende Plätze einsehen und sich auf eine begrenzte, im Einführungsprojekt zu definierende, Anzahl an Betreuungsplätzen für ihr Kind mit Hilfe eines standardisierten Fragenkatalogs bewerben. Außerdem haben die Eltern in dem Portal die Möglichkeit, den Bearbeitungsstand ihrer Bewerbungen zu verfolgen oder die Prioritäten ihrer ausgewählten Einrichtungen zu verändern bzw. Einrichtungen zu ergänzen.
Das System prüft die Angaben innerhalb der Bewerbungen und der angebotenen Plätze und teilt die Matches beiden Seiten mit. Im Anschluss nehmen die Parteien Kontakt zu einander auf und prüfen in einem persönlichen Gespräch ob beide Seiten einen Betreuungsvertrag miteinander abschließen wollen. Sollte dies der Fall sein, dann wird sowohl der offene Platz als auch die Bewerbung des Kindes aus dem System gelöscht. Eltern, die sich auf den nun vergebenen Platz beworben haben, erhalten den Hinweis, dass sie eine weitere Einrichtung in ihre Bewerbungsliste aufnehmen können.
Welche Kriterien für den Katalog herangezogen werden sollen, ist innerhalb des Einführungsprojektes mit Vertreter*innen aller Beteiligter zu erarbeiten.
Die staatlichen Zuschüsse für private Betreuungseinrichtungen sollten an die Nutzung der Platzvergabe gekoppelt werden.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und der Bezirksämter werden aufgefordert, die Entwicklung einer zentralen Onlineplatzvergabe, analog zur zentralen Studienplatzvergabe, für die Kinder-Tagesbetreuung voranzutreiben. Dies muss diskriminierungsfrei geschehen – daher sollten anonymisierte Bewerbungen genutzt werden. Gleichzeitig müssen andere Möglichkeiten der Bewerbung (per Mail, per Post, persönliches Erscheinen mit Kuchen und anderen Bestechungsversuchen), unterbunden werden.
In der zentralen Betreuungsplatzvergabe geben die Einrichtungen neben einer Darstellung ihres inhaltlichen Konzepts alle offenen Plätze bekannt und vergeben für jeden Platz Kriterien nach denen der Platz vergeben werden soll (z.B. Alter des Kindes, Wohnortnähe zur Kita). Eltern können alle zu belegende Plätze einsehen und sich auf eine begrenzte, im Einführungsprojekt zu definierende, Anzahl an Betreuungsplätzen für ihr Kind mit Hilfe eines standardisierten Fragenkatalogs bewerben. Außerdem haben die Eltern in dem Portal die Möglichkeit, den Bearbeitungsstand ihrer Bewerbungen zu verfolgen oder die Prioritäten ihrer ausgewählten Einrichtungen zu verändern bzw. Einrichtungen zu ergänzen.
Das System prüft die Angaben innerhalb der Bewerbungen und der angebotenen Plätze und teilt die Matches beiden Seiten mit. Im Anschluss nehmen die Parteien Kontakt zu einander auf und prüfen in einem persönlichen Gespräch ob beide Seiten einen Betreuungsvertrag miteinander abschließen wollen. Sollte dies der Fall sein, dann wird sowohl der offene Platz als auch die Bewerbung des Kindes aus dem System gelöscht. Eltern, die sich auf den nun vergebenen Platz beworben haben, erhalten den Hinweis, dass sie eine weitere Einrichtung in ihre Bewerbungsliste aufnehmen können.
Welche Kriterien für den Katalog herangezogen werden sollen, ist innerhalb des Einführungsprojektes mit Vertreter*innen aller Beteiligter zu erarbeiten.
Die staatlichen Zuschüsse für private Betreuungseinrichtungen sollten an die Nutzung der Platzvergabe gekoppelt werden.