Ortsvereine/Abteilungen und AG’en müssen regelmäßig (mind. alle 8 Wochen) parteioffen tagen. Diese Sitzungen müssen allen Parteimitgliedern offen stehen. Parteimitglieder haben so auch Gelegenheit, andere Gliederungen kennenzulernen. Alle Parteisitzungen (ab dem Ortsverein aufwärts) werden mit Start- und Endzeit parteiöffentlich angekündigt und dementsprechend geplant. Sitzungen sollten die Dauer von 120 Minuten nicht überschreiten.
Dies ermöglicht es viel beschäftigten Menschen, Sitzungen in ihren Alltag einzuplanen und erhöht damit die Bereitschaft zu Parteiengagement.
Jahresarbeitspläne der Ortsvereine/Abteilungen sowie AG’s werden am Anfang des Jahres in einem partitiven Prozess in der Gliederung erarbeitet und dem Kreisvorstand zur Kenntnis gegeben. Somit soll ermöglicht werden, dass Mitglieder auch zu anderen Gliederungen bei interessanten Themen anwesend sein können.
- LPT II/2017: Überweisung an die durch den Landesvorstand zu bildende Organisationspolitische Kommission
- Im Antrag 01/II/2018 befasst im Kapitel 2. Mitglieder – b. Vereinbarkeit von Beruf, Familie und politisches Ehrenamt