Aufgrund der wiederholten und massiven Gewalt gegenüber Personen, insbesondere Einsatzkräften, und Gebäuden an Silvester/Neujahr in Berlin und des in Teilen rücksichtslosen und gefährlichen Gebrauchs von Pyrotechnik bis hin zu Kugelbomben halten wir eine Öffnungsklausel im deutschen Sprengstoffrecht für dringend geboten, die den Bundesländern und Kommunen gestatten würde, z.B. in unserer Stadt nur noch durch Sicherheitskräfte eingehegte Gebotszonen zuzulassen, in denen auch von Privatpersonen Feuerwerk gezündet werden darf, oder alternativ zentrale Distrikte , in denen professionell Feuerwerk stattfinden dürfte und/oder Drohnenshows gezeigt werden könnten.
Antrag 257/I/2025 Öffnungsklausel im Sprengstoffrecht.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt (Konsens)
PDF: