Antrag 194/II/2018 Obdachlosigkeit wirksam bekämpfen!

Status:
Annahme

Obdachlosigkeit von Frauen wirksam verhindern!

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, die besondere Problematik obdachloser Frauen in Berlin so schnell wie möglich aktiv anzugehen.

Konkret sollen die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat zur Verhinderung von Obdachlosigkeit bei Frauen folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Aus den für das Land Berlin in der kommenden EU-Förderperiode 2021-2027 vorgesehenen EU-Strukturfondsmittel soll ein Programm aufgelegt werden, um gezielt Obdachlosigkeit bei Frauen (Prävention) zu verhindern und barrierefreie Unterkünfte speziell für obdachlose Frauen mit und ohne Kinder mit verbindlichen Qualitätsstandards auszubauen.
  2. Um wirksame und bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln, müssen die zuständigen Bezirksämter (Wohnhilfen u.a.) belastbare Daten über obdachlose Frauen nach einheitlichen Vorgaben erheben. Dabei sollte u.a. erhoben werden: wie viele Frauen werden von Unterkünften abgewiesen und warum? Wie viele Frauen weisen ihrerseits den Einzug in eine Unterkunft zurück und warum? Wie lange dauert der Aufenthalt und was schließt sich an? Wie werden Frauen über existierende Unterbringungsmöglichkeiten informiert und durch wen?
  3. Auf Senatsebene sind die Daten auszuwerten und zum Zweck der gesamtstädtischen und bezirklichen Steuerung (Bedarfsplanung, Platzangebot erweitern, Projekte initiieren etc.) sowie zur Unterlegung der Einzelmaßnahmen im Operationellen Programm (EU-Förderperiode 2021-2027) nutzbar zu machen. Obdachlose Frauen müssen sichtbar werden!
  4. Frauen in Notsituationen müssen informiert werden, dass es Unterkünfte nur für Frauen gibt und wo diese sind. Die Information muss den Frauen pro-aktiv durch die Bezirksämter und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten niedrigschwellig und sofort zur Verfügung gestellt werden. Für geflüchtete Frauen muss das Land die Möglichkeit schaffen, getrennt von Männern untergebracht zu werden.
  5. Die Wohnhilfen in den Bezirksämtern sind personell bedarfsgerecht auszustatten.
  6. Die Wohnungslosen-Forschung unter Berücksichtigung geschlechter-differenzierter Merkmale ist gezielt zu fördern.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, Obdachlosigkeit in Berlin wirksam zu verhindern. Dabei ist die besondere Problematik obdachloser Frauen in Berlin so schnell wie möglich aktiv anzugehen.

 

Konkret sollen die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat folgende Maßnahmen ergreifen:

 

  1. Aus den für das Land Berlin in der kommenden EU-Förderperiode 2021-2027 vorgesehenen EU-Strukturfondsmittel soll ein Programm aufgelegt werden, um gezielt Obdachlosigkeit bei Frauen (Prävention) zu verhindern und barrierefreie Unterkünfte speziell für Obdachlose mit und ohne Kinder mit verbindlichen Qualitätsstandards auszubauen.
  2. Um wirksame und bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln, müssen die zuständigen Bezirksämter (Wohnhilfen u.a.) belastbare Daten über Obdachlose nach einheitlichen Vorgaben erheben. Dabei sollte u.a. erhoben werden: wie viele Frauen werden von Unterkünften abgewiesen und warum? Wie viele Frauen weisen ihrerseits den Einzug in eine Unterkunft zurück und warum? Wie lange dauert der Aufenthalt und was schließt sich an? Wie werden Frauen über existierende Unterbringungsmöglichkeiten informiert und durch wen?
  3. Auf Senatsebene sind die Daten auszuwerten und zum Zweck der gesamtstädtischen und bezirklichen Steuerung (Bedarfsplanung, Platzangebot erweitern, Projekte initiieren etc.) sowie zur Unterlegung der Einzelmaßnahmen im Operationellen Programm (EU-Förderperiode 2021-2027) nutzbar zu machen. Die statistischen Ämter von Bund und Ländern sollen beauftragt werden, eine Obdach- und Wohnungslosenstatistik zu erarbeiten. Obdachlose müssen sichtbar werden!
  4. Frauen in Notsituationen müssen informiert werden, dass es Unterkünfte nur für Frauen gibt und wo diese sind. Die Information muss den Frauen pro-aktiv durch die Bezirksämter und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten niedrigschwellig und sofort zur Verfügung gestellt werden. Für geflüchtete Frauen muss das Land die Möglichkeit schaffen, getrennt von Männern untergebracht zu werden.
  5. Die Wohnhilfen in den Bezirksämtern sind personell bedarfsgerecht auszustatten.
  6. Die Wohnungslosen-Forschung unter Berücksichtigung geschlechter-differenzierter Merkmale ist gezielt zu fördern.
  7. Wohnungs- und Obdachlose haben ein Bedürfnis nach Mobilität, um verschiedene Anlaufstellen, Hilfseinrichtungen und soziale Projekte in der Stadt aufsuchen zu können. Sie sind dazu auf den ÖPNV angewiesen. Bei der derzeit laufenden Überarbeitung der Tarifstruktur muss dafür eine Lösung gefunden werden, die verhindert, dass Obdachlose kriminalisiert werden.
  8. Wir begrüßen, dass der Senat und die BVG eine Lösung gefunden haben, dass Räume der U-Bahnhöfe im Winter weiterhin als Übergangslösung für Obdachlose genutzt werden können und gleichzeitig die Sicherheit gewährleistet wird.

 

Beschluss: Annahme in der Fassung des Parteitages
Text des Beschlusses:

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, Obdachlosigkeit in Berlin wirksam zu verhindern. Dabei ist die besondere Problematik obdachloser Frauen in Berlin so schnell wie möglich aktiv anzugehen.

 

Konkret sollen die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat folgende Maßnahmen ergreifen:

 

  1. Aus den für das Land Berlin in der kommenden EU-Förderperiode 2021-2027 vorgesehenen EU-Strukturfondsmittel soll ein Programm aufgelegt werden, um gezielt Obdachlosigkeit bei Frauen (Prävention) zu verhindern und barrierefreie Unterkünfte speziell für Obdachlose mit und ohne Kinder mit verbindlichen Qualitätsstandards auszubauen.
  2. Um wirksame und bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln, müssen die zuständigen Bezirksämter (Wohnhilfen u.a.) belastbare Daten über Obdachlose nach einheitlichen Vorgaben erheben. Dabei sollte u.a. erhoben werden: wie viele Frauen werden von Unterkünften abgewiesen und warum? Wie viele Frauen weisen ihrerseits den Einzug in eine Unterkunft zurück und warum? Wie lange dauert der Aufenthalt und was schließt sich an? Wie werden Frauen über existierende Unterbringungsmöglichkeiten informiert und durch wen?
  3. Auf Senatsebene sind die Daten auszuwerten und zum Zweck der gesamtstädtischen und bezirklichen Steuerung (Bedarfsplanung, Platzangebot erweitern, Projekte initiieren etc.) sowie zur Unterlegung der Einzelmaßnahmen im Operationellen Programm (EU-Förderperiode 2021-2027) nutzbar zu machen. Die statistischen Ämter von Bund und Ländern sollen beauftragt werden, eine Obdach- und Wohnungslosenstatistik zu erarbeiten. Obdachlose müssen sichtbar werden!
  4. Frauen in Notsituationen müssen informiert werden, dass es Unterkünfte nur für Frauen gibt und wo diese sind. Die Information muss den Frauen pro-aktiv durch die Bezirksämter und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten niedrigschwellig und sofort zur Verfügung gestellt werden. Für geflüchtete Frauen muss das Land die Möglichkeit schaffen, getrennt von Männern untergebracht zu werden.
  5. Beratungsstellen für Frauen: Es muss ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen für Frauen in besonderen sozialen Schwierigkeiten entwickelt werden. Die Beratungsstellen müssen niedrigschwellig arbeiten, damit Frauen nicht erst ein Hilfsangebot wahrnehmen, wenn sie auf der Straße leben, sondern bereits dann, wenn es noch Möglichkeiten gibt, den Wohnungsverlust abzuwenden. Die Beratungsstellen müssen über qualifizierte Mitarbeiter*innen verfügen, die mit den spezifischen Gründen für die Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot von Frauen vertraut sind.
  6. Frauen Wohnungsloseneinrichtungen: Die Vorhaltung von Wohnungsloseneinrichtungen ausschließlich für Frauen mit und ohne Kinder mit ausreichendem weiblichen Fachpersonal ist als Standard einzuführen und umzusetzen. Bei der Unterbringung ist darauf zu achten, dass Frauen mit ihren Kindern gemeinsam untergebracht werden können. Die Einrichtungen sollten zentral in der Nähe von Kitas und Schulen sowie Arbeitsstätten und Angeboten des ÖPNV liegen.
  7. Frauen- und kindergerechte gemischte ASOG Einrichtungen: Bei gemischten (Männer und Frauen) – ASOG Unterkünften müssen ausreichend frauen- und familiengemäße Gemeinschaftsflächen vorhanden sein. Es müssen Sozialarbeiter * innen mit vereinbartem Betreuungsschlüssel und frauen- und familiengemäßer Beratung vorhanden sein. Die ASOG-Standards müssen überprüft werden, ob sie kindergerecht und auch für Frauen passend sind.“
  8. Die Wohnhilfen in den Bezirksämtern sind personell bedarfsgerecht auszustatten.
  9. Die Wohnungslosen-Forschung unter Berücksichtigung geschlechter-differenzierter Merkmale ist gezielt zu fördern.
  10. Wohnungs- und Obdachlose haben ein Bedürfnis nach Mobilität, um verschiedene Anlaufstellen, Hilfseinrichtungen und soziale Projekte in der Stadt aufsuchen zu können. Sie sind dazu auf den ÖPNV angewiesen. Bei der derzeit laufenden Überarbeitung der Tarifstruktur muss dafür eine Lösung gefunden werden, die verhindert, dass Obdachlose kriminalisiert werden.
  11. Wir begrüßen, dass der Senat und die BVG eine Lösung gefunden haben, dass Räume der U-Bahnhöfe im Winter weiterhin als Übergangslösung für Obdachlose genutzt werden können und gleichzeitig die Sicherheit gewährleistet wird.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK VIII): Antwort: Im Bereich der Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe werden weiterhin die Kältehilfe insbesondere durch die Aufstockung der finanziellen Mittel gefördert. Damit werden längere Öffnungszeiten der Kälte-Cafés, den Hygieneduschbus, die Krankenwohnungen und der Ausbau des Hygienecenters am Bahnhof Zoologischer Garten ermöglicht. Die Kältehilfe wird auf die Monate Oktober und April ausgedehnt. Es werden Modellprojekte zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit finanziert und die speziellen Angebote für obdachlose Frauen ausgebaut. Auch Krankenwohnungen für obdachlose Menschen werden eingerichtet. Es wurde außerdem ein Schwerpunkt auf die gesundheitliche Versorgung von obdachlosen Menschen gelegt und im Haushalt 2020/2021 finanziell gestärkt. Bei der Bekämpfung der Obdachlosigkeit soll „Housing first“ in den Vordergrund gestellt werden. Damit sollen Wohnungslose zuerst eine Wohnung und dann die sozial unterstützenden Angebote bekommen.  
Überweisungs-PDF: