Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus, im Senat, im Bundestag und in der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Sexualstrafrecht in Deutschland basierend auf dem Konzept des Einverständnis reformiert und Artikel 36 der Istanbul-Konvention endlich in deutsches Recht umgesetzt wird.
Die Kernpunkte des Reformauftrages:
- § 177 StGB reformieren: Jede nicht einverständliche sexualisierte Handlung soll zentraler Grundtatbestand werden – konventionskonform, klar definiert („freiwillig und in Kenntnis der Umstände“), mit beispielhaften Indizien für Einverständnis bzw. dessen Fehlen. Das Einverständnis muss frei und aufgeklärt, spezifisch, im Voraus und widerruflich sein.
- Definition und Auslegungshilfen gesetzlich verankern: Klarstellung, dass Passivität kein Einverständnis ist; Berücksichtigung von Angst, Schockstarre (“Freeze”), Abhängigkeits- und Machtdynamiken, sowie begleitende Leitlinien für Strafverfolgung/Justiz.
- Flankierende Maßnahmen: Pflichtfortbildungen für Polizei/StA/Gerichte; spezialisierte Zuständigkeiten; Ausweitung der vertraulichen Spurensicherung mit dem Ziel bundesweit flächendeckende Angebote zu schaffen; verlässliche Statistik; verbindliche Qualitätsstandards für Opferrechte und Beratung, Ausbau sexualpädagogischer Bildungsangebote, sowie die Umsetzung des Artikel 35 der Gewaltschutz-Richtlinie (EU Richtlinie 2024/1385).
- Strafmaß evaluieren: Deutschland braucht eine klare und differenzierte Strafzumessung im Sexualstrafrecht, die die Verhältnismäßigkeit wahrt. Die Mindeststrafen sollen überprüft werden, um Konsistenz im Strafrecht herzustellen, insbesondere in Hinblick auf das Strafmaß. Schutzlücken sollen geschlossen werden., damit Gerichten keine Hintertüren für pauschale Absenkungen gelassen werden. Eine begleitende wissenschaftliche Evaluation soll nach drei Jahren prüfen, ob Strafmaß und Anwendungspraxis den Schutzzielen entsprechen.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: ASJ (Konsens)
PDF:
