Antrag 107/II/2025 „Nur Ja heißt Ja“ Alles andere ist keine Zustimmung – sondern Gewalt

TW: Sexualisierte Gewalt

 

Sexuelle Selbstbestimmung heißt: Nur ein klares Ja ist ein Ja. In Deutschland gilt bislang das „Nein heißt Nein“-Prinzip. Es schützt Menschen erst dann, wenn sie aktiv Widerstand leisten – verbal oder körperlich. Doch viele Betroffene können das in einer solchen Situation gar nicht. Angst, Schock, Erstarrung oder Abhängigkeitsverhältnisse machen es oft unmöglich, sich zu wehren.

 

Wir sagen: Dieses Strafrechtsverständnis reicht nicht aus. Es kehrt die Beweislast faktisch um, denn es wird gefragt, ob die geschädigte Person „Nein“ gesagt hat – nicht, ob der*die potentielle Täter*in überhaupt jemals eine Zustimmung bekommen hat.

 

„Nur Ja heißt Ja“ bedeutet dabei, dass sexuelle Handlungen nur dann straffrei bleiben, wenn eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt – verbal oder eindeutig non-verbal. Alles andere ist Gewalt.

 

Andere Länder gehen längst voran: In Schweden und Spanien gilt bereits das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip. Auch auf EU-Ebene gibt es Bestrebungen, dieses Zustimmungsmodell als neuen Standard festzulegen. Doch die deutsche Bundesregierung hat in den Verhandlungen zur EU-Gewaltschutzrichtlinie eine verpflichtende Regelung zu „Nur Ja heißt Ja“ blockiert – und damit gezeigt, wie weit wir noch von echter Selbstbestimmung entfernt sind.

 

Dabei ist die Umstellung nicht nur juristisch machbar, sondern auch gesellschaftlich notwendig. Denn ein Zustimmungsmodell fördert nicht nur gerechtere Strafverfolgung, sondern auch eine Kultur des Respekts, der Kommunikation und der sexuellen Bildung. Es setzt ein klares Zeichen: Sex ist nur dann okay, wenn alle Beteiligten es wirklich wollen – und das auch klar machen.

 

Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht. Und ein Grundrecht darf nicht davon abhängen, wie laut jemand Nein sagen kann – sondern ob jemand überhaupt Ja gesagt hat.

 

Daher fordern wir:

 

  1. Das deutsche Sexualstrafrecht muss reformiert werden und § 177 StGB an das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip angepasst werden.
    • Eine einvernehmliche sexuelle Handlung setzt voraus, dass eine vorherige, freiwillige und informierte Zustimmung der beteiligten Person(en) vorliegt.
    • Schweigen, Passivität oder ausbleibender Widerstand dürfen nicht als Zustimmung gewertet werden.
  2. Aufklärungs- und Präventionskampagnen zur Förderung einer Konsenskultur mittels Verankerung von Zustimmung und sexualisierter Gewalt in Rahmenlehrplänen und Fortbildungen für Polizist*innen, Justizpersonal und medizinisches Fachpersonal zur Anwendung eines konsensorientierten Sexualstrafrechts.
  3. Die deutsche Bundesregierung soll ihre Blockade zu Verhandlungen auf EU-Ebene für eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung aufgeben und sich für eine solche Regelung EU-weit einsetzen

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: ASJ (Konsens)