Antrag 31/II/2025 Nothilfefonds und Unterstützungsinfrastruktur für das queere Freizeit- und Nachtleben einführen

Status:
Erledigt

Die SPD-Mitglieder des Berliner Senats und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, in enger Abstimmung mit den relevanten Akteur*innen der Wirtschaft und Zivilgesellschaft einen Nothilfefonds für queeres Nachtleben in Berlin einzuführen. Ziel des Fonds soll es sein, dass in wirtschaftliche Bedrängnis geratene oder durch Angriffe zu Schaden gekommene Einrichtungen des queeren Freizeit- und Nachtlebens vor der Schließung bewahrt werden können. Hierfür soll ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, der regelmäßig evaluiert werden soll und bspw. Standortrelevanz, Kulturangebote, Beratungsangebote, gute Arbeitsbedingungen und Diskriminierungsfreiheit berücksichtigt. Maßgeblich soll der Schutz von altgedienten Standorten und Sicherung von Angeboten und Arbeitsplätzen sein. Berechtigt sein sollen bspw. Clubs, Bars oder Kultureinrichtungen oder sonstige Standorte, die queere Freizeit- und Kulturangebote bereitstellen.

 

Der Fonds soll solidarisch von den Einrichtungen, die es sich leisten können, und dem Abgeordnetenhaus finanziert werden. Der Fonds soll Härten wie Mietexplosionen, Klageprozesse oder gewalttätige Zerstörungen abfedern und die Möglichkeit wirtschaftlicher Konsolidierung oder eines Umzugs beim größtmöglichen Erhalt von Angeboten zu erschwinglichen Preisen und Arbeitsplätzen ermöglichen.

 

Ebenfalls sollen bei der zuständigen Senatsverwaltung oder den Bezirken Beratungsangebote bei Mietrechtsfragen oder Wirtschaftlichkeitsproblemen eingerichtet werden, die sich explizit an queere Kultur- und Freizeiteinrichtungen richten. Für akut in wirtschaftliche Not geratene queere Clubs soll es ein niedrigschwelliges finanzielles Förderprogramm zur wirtschaftlichen Soforthilfe geben.

 

Senat und Fraktion sollen sich weiterhin gegenüber der Bundesebene (SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Bundesregierung, im Bundesrat) für die zügige Einführung eines Gewerbemietendeckels einsetzen.  Gemeinsam mit den Bezirken soll weiterhin an tragfähigen Lärmschutzkonzepten unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung gearbeitet werden und das Vorkaufsrecht, wo möglich, genutzt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
erledigt durch 30/II/2025 (Konsens)