Der SPD-Landesverband Berlin bekennt sich zum Neutralitätsgebot des Staates als Grundlage zur verfassungsrechtlichen Garantie der Individualität des Einzelnen und der Pluralität der Gesellschaft.
In diesem Bekenntnis wird das Neutralitätsgebot als Verpflichtung und Fähigkeit des Staates verstanden, zwischen der Vielfalt der gesellschaftlichen Interessen zu vermitteln und Frieden stiften zu können. Daher muss in der hoheitlichen Ausübung der staatlichen Institutionen, die durch ihre Beamten*innen und Angestellten verkörpert werden, jede Form politischer, weltanschaulicher und religiöser Symbolik, soweit diese nicht gesetzlich definierte Staatssymbole (z.B. Bundes- und Landesflaggen oder Wappen) sind, hinter dem Neutralitätsgebot zurückstehen.
Die Berliner SPD bekennt sich somit nachhaltig zu den Zielen des Berliner Neutralitätsgesetzes. Da, wo der Staat hoheitlich tätig wird und Bürger*innen durch ein sogenanntes Ober- und Unterordnungsverhältnis (z.B. Schulpflicht, belastender Verwaltungsakt, Polizeimaßnahmen, Gerichtsurteile) an den Staat gebunden sind, entsteht eine Situation, in der es keine Ausweichmöglichkeit für Bürger*innen gibt. Entsteht aus verfassungsrechtlicher Sicht Anpassungsbedarf, ist dieser – soweit wie rechtlich möglich – nach den hier beschriebenen Grundsätzen vorzunehmen.