Die Berliner SPD bekennt sich nachhaltig zu dem Berliner Neutralitätsgesetz, das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin in ausgewählten Tätigkeiten mit hoheitlichen Aufgaben und Lehrkräfte in öffentlichen Schulen zur weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet. Diese dürfen u.a. keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke und Symbole tragen.
Die SPD-Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, diese wesentliche Vorschrift des Neutralitätsgesetzes vor Änderungen zu schützen.
Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)