Antrag 116/I/2020 Überprüfung und Sicherstellung der „Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung“ (SAPV) in Berlin

Status:
Annahme

Offenbar ergeben sich in Berlin Probleme dabei, bei schwerst- und sterbenskranken Menschen den gesetzlichen Anspruch auf Leistungen der „Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung“ (SAPV) zu realisieren.

 

Die Sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, entsprechende Probleme und deren Ursachen zu evaluieren und sich dafür einzusetzen, diese umgehend zu beseitigen. Dies umfasst auch die Aufforderung – falls zweckmäßig – gegenüber dem Bundesgesetzgeber aktiv zu werden. Hierbei sind neben den SAPV Angeboten auch die weiteren meist ehrenamtlichen Unterstützungsangebote in den Blick zu nehmen und zu prüfen, wie diese gestärkt werden können.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Offenbar ergeben sich in Berlin Probleme dabei, bei schwerst- und sterbenskranken Menschen den gesetzlichen Anspruch auf Leistungen der „Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung“ (SAPV) zu realisieren.

 

Die Sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, entsprechende Probleme und deren Ursachen zu evaluieren und sich dafür einzusetzen, diese umgehend zu beseitigen. Dies umfasst auch die Aufforderung – falls zweckmäßig – gegenüber dem Bundesgesetzgeber aktiv zu werden. Hierbei sind neben den SAPV Angeboten auch die weiteren meist ehrenamtlichen Unterstützungsangebote in den Blick zu nehmen und zu prüfen, wie diese gestärkt werden können.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Im Rahmen des seit 2010 in Berlin bestehenden Versorgungsangebot der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) gibt es laut Informationen der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung 106 zugelassene SAPV-Ärzte, 47 SAPV-Pflegedienste, sowie zehn Palliativstationen mit 82 ordnungsbehördlich genehmigten Betten. Zudem wurde zur Sicherstellung der Palliativversorgung die Fortsetzung des Runden Tisches Palliativ- und Hospizversorgung im Koalitionsvertrag festgehalten (S.43). Die Sicherung der Arbeit von HomeCare Berlin e.V. - Verein zur Koordination und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), welche bisher spendenfinanziert war, wurde zudem im Einzelplan 09 des Haushaltsentwurfs 2022/2023 festgehalten. 

Stellungnahme des Senats 2022: Die Richtlinien der Regierungspolitik sehen für ein Sterben in Würde vor, den Runden Tisch Palliativ- und Hospizversorgung weiterzuführen und das Beratungsangebot zu verstetigen.
Überweisungs-PDF: