Die SPD Bundestagsfraktion und die SPD-Bundesminister*innen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Verschiebung eines Termins zur Begutachtung auf Wunsch des zu Begutachtenden (z.B. aufgrund extremer Kurzfristigkeit oder Erkrankung) nicht länger dazu führt, Fristen der Kasse zur zeitnahen Begutachtung aufzuheben. Es muss verhindert werden, dass solche Terminabsagen von Kassenseite zu einer längerfristigen Verzögerung „genutzt“ werden.
Inhaltlich könnte dies z.B. durch folgende Einfügung (vor dem letzten Satz des §18 3b SGB XI) gelöst werden: „Wird ein Begutachtungstermin auf Wunsch des/der zu Begutachtenden verschoben, beginnen die Fristen erneut.“
Die SPD Bundestagsfraktion und die SPD-Bundesminister*innen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Verschiebung eines Termins zur Begutachtung auf Wunsch des zu Begutachtenden (z.B. aufgrund extremer Kurzfristigkeit oder Erkrankung) nicht länger dazu führt, Fristen der Kasse zur zeitnahen Begutachtung aufzuheben. Es muss verhindert werden, dass solche Terminabsagen von Kassenseite zu einer längerfristigen Verzögerung „genutzt“ werden.
Inhaltlich könnte dies z.B. durch folgende Einfügung (vor dem letzten Satz des §18 3b SGB XI) gelöst werden: „Wird ein Begutachtungstermin auf Wunsch des/der zu Begutachtenden verschoben, beginnen die Fristen erneut.“