Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen müssen begrenzt werden, damit Wohnen bezahlbar bleibt. Die Tragung der gesamten Kosten für Modernisierungsmaßnahmen allein durch Mieterinnen und Mieter ist durch Streichung des § 559 BGB zu beenden.
Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Mietrecht in den Paragraphen 536, 555 sowie 559 BGB so verändert wird, dass Kosten für Modernisierungsmaßnahmen nicht mehr allein von den Mieterinnen und Mietern, sondern von den Vermietern getragen werden, die hierfür eine Wertsteigerung ihres Eigentums sowie die Möglichkeit der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB erhalten.