Im Rahmen eines auf vier Jahre befristeten Modellversuchs wird den Abteilungen der SPD Berlin ermöglicht, statt des bestehenden Vorstandsmodells mit einer/einem Vorsitzenden eine geschlechterparitätische Doppelspitze aus zwei Vorsitzenden zu beschließen. Das Organisationsstatut der SPD Berlin wird hierzu wie folgt geändert:
1. Einfügung von § 23 b* Abs. 2a:
Abweichend von Abs. 2 Nr. 1 können die Abteilungen im Rahmen eines Modellversuchs eine geschlechterparitätische Doppelspitze aus zwei Vorsitzenden beschließen. Diese Regelung gilt, sofern sie nicht verlängert wird, bis zum Ablauf der Parteiwahlperiode 2020-2022.
2. Einfügung in § 23 b* Abs. 3 nach „über“:
das Vorstandsmodell sowie
3. Einfügung nach § 23 a* Abs. 3 Nr. 6 Satz 1:
Im Falle einer Doppelspitze gemäß § 23 b* Abs. 2a nominiert die Abteilung eine/einen der beiden Vorsitzenden für die Vertretung im Kreisvorstand. Diese Nominierung ist als Wahl durchzuführen.
4. Änderung von § 23 a* Abs. 3 Nr. 7 letzter Halbsatz in:
Ziffer 6 Satz 4 gilt entsprechend,