Antrag 02/II/2017 Modellversuch Doppelspitze in den Abteilungen der Berliner SPD ermöglichen

Status:
Ablehnung

Im Rahmen eines auf vier Jahre befristeten Modellversuchs wird den Abteilungen der SPD Berlin ermöglicht, statt des bestehenden Vorstandsmodells mit einer/einem Vorsitzenden eine geschlechterparitätische Doppelspitze aus zwei Vorsitzenden zu beschließen. Das Organisationsstatut der SPD Berlin wird hierzu wie folgt geändert:

 

1. Einfügung von § 23 b* Abs. 2a:

 

Abweichend von Abs. 2 Nr. 1 können die Abteilungen im Rahmen eines Modellversuchs eine geschlechterparitätische Doppelspitze aus zwei Vorsitzenden beschließen. Diese Regelung gilt, sofern sie nicht verlängert wird, bis zum Ablauf der Parteiwahlperiode 2020-2022.

 

2. Einfügung in § 23 b* Abs. 3 nach „über“:

 

das Vorstandsmodell sowie

 

3. Einfügung nach § 23 a* Abs. 3 Nr. 6 Satz 1:

 

Im Falle einer Doppelspitze gemäß § 23 b* Abs. 2a nominiert die Abteilung eine/einen der beiden Vorsitzenden für die Vertretung im Kreisvorstand. Diese Nominierung ist als Wahl durchzuführen.

 

4. Änderung von § 23 a* Abs. 3 Nr. 7 letzter Halbsatz in:

 

Ziffer 6 Satz 4 gilt entsprechend,

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlusslage des BPT (Kein Konsens)
Beschluss: Beschluss des Parteitages: Ablehnung
Beschluss-PDF: