Wir fordern eine Anpassung und Vollziehung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes, sodass
– ein durchsetzbarer Anspruch gegenüber dem Land Berlin auf die Räumung öffentlicher Geh- und Radwege besteht und die Durchsetzung wirksam sichergestellt wird,
– der Winterdienst auf Gehwegen jeder Straßenreinigungsklasse in einer Mindestbreite von 1,5m oder Gesamtbreite des Gehwegs erfolgt; die weiteren im Gesetz stehenden Räumungspflichten bleiben unberührt,
– der Winterdienst Radwege ebenso wie Straßen und Gehwegen beräumt,
– der Winterdienst bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr, erfolgt; in Nebenstraßen sind Verzögerungen in vertretbarem Maße zulässig.
Ferner fordern wir
– die Prüfung umweltfreundlicher, salzfreier Auftaumittel,
– die Ausstattung der Berliner Stadtreinigung mit Personalstellen und Geldmitteln zweckgebunden für die Aufgabenerfüllung sicherzustellen,
– eine Anlaufstelle oder Hotline, um nicht geräumte Wege schnell und unkompliziert melden zu können,
– eine entsprechende Verpflichtung für Privatwege.
Eine rechtliche Ausgestaltung ist mit Behindertenvertretungen und dem Landesseniorenbeirat Berlin zu erarbeiten, um zu gewährleisten, dass alle Bedürfnisse gleichermaßen bei der Lösung bedacht werden.