Antrag 312/I/2025 Mobilität für alle, auch bei Eisglätte

Wir fordern eine Anpassung und Vollziehung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes, sodass

– ein durchsetzbarer Anspruch gegenüber dem Land Berlin auf die Räumung öffentlicher Geh- und Radwege besteht und die Durchsetzung wirksam sichergestellt wird,

– der Winterdienst auf Gehwegen jeder Straßenreinigungsklasse in einer Mindestbreite von 1,5m oder Gesamtbreite des Gehwegs erfolgt; die weiteren im Gesetz stehenden Räumungspflichten bleiben unberührt,

– der Winterdienst Radwege ebenso wie Straßen und Gehwegen beräumt,

– der Winterdienst bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr, erfolgt; in Nebenstraßen sind Verzögerungen in vertretbarem Maße zulässig.

 

Ferner fordern wir

– die Prüfung umweltfreundlicher, salzfreier Auftaumittel,

– die Ausstattung der Berliner Stadtreinigung mit Personalstellen und Geldmitteln zweckgebunden für die Aufgabenerfüllung sicherzustellen,

– eine Anlaufstelle oder Hotline, um nicht geräumte Wege schnell und unkompliziert melden zu können,

– eine entsprechende Verpflichtung für Privatwege.

 

Eine rechtliche Ausgestaltung ist mit Behindertenvertretungen und dem Landesseniorenbeirat Berlin zu erarbeiten, um zu gewährleisten, dass alle Bedürfnisse gleichermaßen bei der Lösung bedacht werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)