Antrag 122/II/2025 Mit Sicherheit sicher – Sicherheitsgewerbe enger Überprüfen

Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD-Fraktion im deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die Mitglieder der Landesregierung des Landes Berlin werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Aufsicht über das private Sicherheitsgewerbe und das Personal von Sicherheitsunternehmen aufgrund der sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten strenger wahrgenommen und  umfassender kontrolliert wird. Weiterhin soll auf eine strengere Regelung der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV) sowie eine Erweiterung der Richtlinien über das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) und eine Evaluation der Regeln für die Ausschreibung von offenen über die Bundesagentur für Arbeit hingewirkt werden. Auch strengere Vergaberichtlinien für Aufträge der öffentlichen Hand sind ein zwingendes Instrument.

 

Dies umfasst insbesondere die folgenden Maßnahmen:

  • Neuregelung des § 2 BewachV durch Streichung des Satzteiles „wenn der Tatvorwurf geeignet ist, Zweifel an der Zuverlässigkeit hervorzurufen“ und Einführung einer generellen Mitteilungspflicht bei den katalogartig aufgeführten Entscheidungen gem. § 2 Nr. 1 – 4. BewachV für Staatsanwaltschaften und Gerichte,
  • Neuregelung des § 2 BewachV durch Einführung eines neuen Absatzes zur zeitnahen Mitteilungspflicht von Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder gegenüber der zuständigen Behörde im Sinne des § 1 BewachV bei Erkenntnissen über extremistisches Verhalten oder Wirken von „Gewerbetreibenden im Sinne des § 34a Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung, von mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen im Sinne des § 34a Absatz 1a Satz 3 der Gewerbeordnung und von Wachpersonen im Sinne § 34a Absatz 1a Satz 1 der Gewerbeordnung“, wenn dies ohne Gefährdung des gesetzlichen Auftrages möglich ist,
  • Führung einer zentralen Liste beim Bundesministerium des Innern (BMI) analog zur Staatenliste des BMI über Sicherheitsunternehmen bei denen Erkenntnisse zu Extremismus oder Straftaten sowie nachrichtendienstlichen Tätigkeiten vorliegen,
  • Neuregelung des § 16 BewachV und damit verbunden die Einführung einer umfassenden und zwingenden Pflicht zur Mitteilung des Gewerbetreibenden bei Kenntniserlangung über Straftaten und/ oder extremistisches Verhalten durch Mitarbeitende des Sicherheitsunternehmens,
  • Einführung von zentralen digitalen Registern entlang der Regelungen der DSGVO und behördlicher Vorgaben über Personen zu denen Erkenntnisse nach § 2 BewachV vorliegen,
  • Neuregelung des § 16 BewachV durch Einführung einer Abfrage zu einer Mitgliedschaft in oder Kontakten zu verfassungsfeindlichen Organisationen sowie Kontakten zu ausländischen Nachrichtendiensten, die auf einen Anbahnungs- oder Werbungsversuch hindeuten könnten sowie auch zu Mitgliedschaften und Kontakten in extremistischen Gruppierungen im Sinne des VerfSchG des Bundes und der Länder analog zur Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG,
  • Stärkung des Bewacherregisters (BWR) und Implementierung unmittelbarer Schnittstellen für Sicherheitsbehörden sowie Schaffung eines „Alarms“ in Form einer Notifikation bei der Einstellung neuer Erkenntnisse,
  • grundsätzlicher Ausschluss von staatlichen Aufträgen für Sicherheitsunternehmen mit Beschäftigten mit Verbindungen zur extremistischen Szene (Verfassungstreue), zwingender Stopp von Vermittlungsangeboten und Ausschreibungen über die Bundesagentur für Arbeit bei Vorliegen von Erkenntnissen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)