Wir fordern die sozialdemokratischen MandatsträgerInnen auf nationaler Ebene, in den Bundesländern, Kreisen und Kommunen, in ihren jeweiligen Funktionen in Parlamenten und Exekutive, dazu auf, sich aktiv in ihren jeweiligen Bereichen für ein soziales Europa einzusetzen.
Dazu sind auf den jeweiligen Ebenen konkrete Schritte notwendig:
In Deutschland sind sowohl das Sozialrecht, als auch das Aufenthaltsrecht an das europäische Recht anzupassen. Der Pauschalausschluss von arbeitssuchenden UnionsbürgerInnen von der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist ein Widerspruch in sich und sofort aufzuheben. Menschen, die bei uns arbeiten wollen, bedürfen der Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Bei Maßnahmen, welche den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen, dürfen sie nicht diskriminiert werden. Die von der Bundesregierung angestrebte Begrenzung der Arbeitssuche auf sechs Monate und einen darauf folgenden Entzug des Freizügigkeitsrechts (durch Verlustfeststellung) werten wir als schwerwiegenden Angriff auf die Errungenschaften der Freizügigkeit und lehnen wir entschieden ab.
Auf nationaler Ebene sind zielgenaue Lösungen zu entwickeln, wie die finanziellen Anstrengungen der Länder und Kommunen bei der Integration von neu Zuwandernden umverteilt werden können. Zuwanderung nützt der ganzen Gesellschaft, daher müssen auch die Kosten gleichmäßig von allen getragen werden und nicht nur von einzelnen Kommunen, wo sich die Zuwanderung ganz besonders stark konzentriert.