Antrag 53/III/2016 Mindestanforderungen an Bundesfernstraßengesellschaft

Status:
Annahme

Mindestanforderungen an eine privatrechtliche Bundesfernstraßengesellschaft – Privatisierung der Autobahnen, PPP-Projekte, Subventionierung der Finanzindustrie und Lohndumping müssen ausgeschlossen werden

Die SPD in Land und Bund wird der Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft nur zustimmen, wenn die mittelbare und unmittelbare Privatisierung der Bundesfernstraßen, PPP-Projekte, die Subventionierung der Finanzindustrie und Lohndumping wirksam unterbunden werden. Hierfür sind folgende Maßnahmen nötig:

  • Volle Bürgschaft des Bundes für die Kredite der Gesellschaft.
  • Bundesverkehrswegeplan und Bedarfsplan müssen als Planungsinstrumente Bestand haben (keine Entmachtung des Parlaments).
  • Im Grundgesetz verankertes Verbot der Veräußerung von Bundesstraßen und der Veräußerung von Anteilen einer privatrechtlichen Gesellschaft, die durch Nießbrauchsrecht Bundesfernstraßen baut und bewirtschaftet.
  • Gesetzliches Verbot der Durchführung von PPP-Projekten durch die Gesellschaft.
  • Eine Mehrbelastung der privaten Autofahrer über eine Mauterhöhung ohne adäquate Kompensation bei der KfZ-Steuer darf es nicht geben.
  • Der Bund muss sich verpflichten, die bisher bei den Ländern beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übernehmen. Niemand darf schlechter gestellt werden. Die Gewerkschaften müssen ein Mitspracherecht beim Personalübergang erhalten.
  • Die Gesellschaft muss so ausgestaltet werden, dass ihr Eigenfinanzierungsgrad langfristig über 50 % liegt und sie somit statistisch dem Marktsektor zugeordnet wird (nach Vorbild der österreichischen ASFINAG).

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der AH-Fraktion 2018:   Die SPD-Fraktion hat sich bei der Reform der Auftragsverwaltung für Bundesfernstraßen für sämtliche im Antragstext aufgeführten Ziele und Mindestanforderungen eingesetzt. In der Koalitionsvereinbarung für die 18. Wahlperiode im Abgeordnetenhaus wurde aufgenommen, dass „eine /Teil-)Privatisierung von Fernstraßen oder von Anteilen der Infrastrukturgesellschaft ausgeschlossen wird“.